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- Die Macht der Rating-Agenturen und ihre Rolle in der Finanzkrise 2008: Historische Entwicklungsfaktoren des Ratings und ein Überblick über die Regulierungsmaßnahmen
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 104
Abb.: 10
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Ratingagenturen sind zwar wichtige Akteure an den Finanzmärkten, doch haben die jüngsten Entwicklungen auf dem US-Hypothekenmarkt und bei der Euro-Schuldenkrise gezeigt, dass bestimmte Aspekte des derzeitigen Regulierungsrahmens möglicherweise erneut überprüft werden müssen. So wächst die Sorge, dass sich Finanzinstitute und institutionelle Anleger zu stark auf externe Ratings stützen und selbst keine ausreichenden internen Kreditrisikobewertungen vornehmen, was Marktvolatilität und Instabilität des Finanzsystems nach sich ziehen kann. Die Verbriefungstechniken ermöglichen unter Kosten-, Risiko- und Flexibilitätsgesichtspunkten den Schuldnern neben der klassischen Finanzierung über Bankkredite erhebliche Vorteile. Jedoch haben diese alternativen Anlageformen für den Investor nicht nur Vorteile, sondern bedeuten auch große Eigenverantwortung dahingehend, eine Bonitätsanalyse jedes einzelnen Emittenten vorzunehmen. Dies stellt für den Investor eine fast unlösbare Aufgabe dar, da durch die steigende Anzahl von Emittenten und Emissionen das Angebot immer größer und die Auswahl schwieriger wird, sodass dies zusehends den Kapitelmarkt unüberschaubarer gestaltet. Hierbei spielen Ratingagenturen, die zu den einflussreichsten Akteuren der Finanzmärkte zählen, eine Schlüsselrolle, denn sie ermöglichen mittels einfacher Ratingsymbole (AAA oder Aaa), Schuldtitel unterschiedlicher Herkunft und Struktur im Hinblick auf Ausfallrisiken vergleichbar zu machen. Infolgedessen erhöhen sie die Markttransparenz, unterstützen die Marktakteure mit den Ratings dabei, Fehlentscheidung zu vermeiden, und tragen somit zum Abbau der am Markt herrschenden Informationsasymmetrien zwischen den Marktakteuren bei. Insofern wirken qualitativ hochwertige, objektive und insbesondere unabhängige Bonitätsurteile der Agenturen positiv auf das Vertrauen der Marktteilnehmer ein, welches die Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit dieses Marktsegments darstellt. Diesem Anspruch jedoch wurden die Ratingagenturen nicht gerecht. Auch wenn sie nicht die alleinige Verantwortung für die Finanzkrise tragen, haben sie mit ihren krassen Fehleinschätzungen, begleitet von latenten Interessenkonflikten, zur Verschärfung dieser beigetragen. Die Fehlleistungen der marktbeherrschenden US-amerikanischen Ratingagenturen haben nicht nur eine politische Debatte über strengere Regulierung ausgelöst, es wächst auch der Unmut über die Marktmacht der Agenturen, die mit ihren einflussreichen Rankings auf die globalen Kapitalströme und Regulierungsvorgänge einwirken. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, die Rolle der Ratingagenturen in der jüngsten Finanzkrise, die Entwicklungsfaktoren von Ratings, die Funktion der Agenturen als Finanzintermediäre auf den Kapitalmärkten sowie die Anstrengungen um weitere Regulierungsmaßnahmen einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.
Textprobe: Kapitel 2.1.2.2, Die Regulierung der Kapitalmärkte: Ausschlaggebender Faktor für die Expansion der Geschäftstätigkeit der Rating-Agenturen und für den beachtlichen Zuwachs ihrer Bedeutung ist die Bezugnahme auf bzw. die Einbeziehung von Ratings in unterschiedlichste Regulierungsbestimmungen. Die Regulierung durch Ratings stellt für das Rechtsinstitut die Möglichkeit dar, korrigierend in den Kapitalmarkt zu intervenieren, um dessen einwandfreie Funktionalität zu gewährleisten. Demnach können durch Regulierungsbestimmungen Marktzufuhrhandlungen, Marktprozesse, Gewinnermittlungen sowie Gewinn bzw. Einkommensverwendungen geregelt werden. Daraus folgt, dass die einwandfreie Funktionsweise des Marktes einen reibungslosen Marktzugang sowie das Vertrauen der Investoren in Fairness und Integrität sowie Stabilität der Märkte erfordert. Der Anlegerschutz stellt rechtspolitisch ein weiteres Leitmotiv zur Regulierung der Märkte dar, da Anlageentscheidungen stets mit Risiken verbunden sind. Die Aufsichtsbehörden bedienen sich daher der Funktion des Ratings, um solch ein stabiles Finanzsystem zu schaffen, weil dadurch eine markt- und zeitnahe Regulierung des Marktes ermöglicht wird. Insofern können Ratings für die Finanzwelt eine wichtige Funktion erfüllen, indem sie durch den Verzicht auf komplexe (staatliche) Regulierung eine alternative Regulierung, darstellen. Mit ihren Entscheidungen sowie Bonitätsbeurteilungen können Rating-Agenturen, ähnlich wie staatliche Regulierungsbehörden oder andere Aufsichtsorgane, andere Marktakteure einschränken. Demzufolge liegt nur dann eine rating-basierte Regulierung vor, wenn sich eine hoheitliche Regulierung, ausgedrückt in Marktregeln, an Ratings als Mittel zu einem bestimmten aufsichtrechtlichem Zweck bedient. Ein klarer Vorteil durch die Bezugnahme von Ratings in Regulierungsbestimmungen liegt in der Entstehung von flexiblen Vorschriften, die sich automatisch an verschiedene Risikogeraden anpassen. Durch eine Vielzahl der Bonitätsstufen lassen Ratings ferner eine flexible und genau abstimmbare Kapitalmarktsteuerung zu. Zudem bieten sich klare Standardisierungsvorteile, sofern man Ratings als internationale Sprache sieht. Wie zuvor im Abschnitt 2.1.2.1 dargestellt, stellt der rechtliche Aspekt des Nutzen von Ratings für einen Emittenten die Glaubwürdigkeit des Signals an einen potenzielle Investoren dar, der ohne diesen Gesichtspunkt erschöpfen würde. Danach sind Rating-Agenturen nicht nur als bloße Finanzintermediäre und Informationsdienstleister zu sehen, sie nehmen mit dieser rechtlichen Perspektive auch Marktaufsichtsfunktionen wahr. Es stehen jedoch diesen genannten Vorteilen auch Nachteile gegenüber: Die Einbindung von Ratings zu aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen führt zwingend dazu, dass sich in Angebot und Nachfrage von Ratingdienstleistungen nicht nur das Interesse an Kapitalmarktinformation, sondern auch an der Legitimation aufsichtsrechtlicher Sonderrechte widerspiegelt. So gesehen verändern die Aufsichtsbehörden durch die Nutzung von Ratings zu Regulierungszwecken das Produkt Rating selbst und erzeugen eine regulativ induzierte Nachfrage, indem Ratings unabhängig von Qualität und Reputation nachgefragt werden. Ferner sehen die Satzungen zahlreicher regulierter (meistens institutioneller) Investoren vor, dass sie allein in Titel mit Investment Grade-Rating investieren dürfen, die von einer bekannten Rating-Agentur bewertet worden sind. Dazu kommt noch, dass sie nicht nur dazu verpflichtet werden, in Investment Grade-Rating zu investieren, sondern im Falle eines Downgradings auf ein Speculativ-Grade-Rating auch zum Verkauf des Titels. Die durch rechtliche Anordnungen erzeugte Nachfrage von Ratings stellt deshalb ein ganz grundlegendes Problem in Bezug auf die Qualität des Ratings dar. Im Jahr 1975 führte die SEC einen formellen Registrierungsprozess zur Verleihung des NRSRO-Status (Nationally Recognized Statistical Rating Organization) ein, der aufgrund seiner intransparenten Kriterien für den schwachen Wettbewerb (siehe Abschnitt 4.1.4) auf dem Ratingmarkt verantwortlich gemacht wird. Insbesondere der Verkauf von regulativen Lizenzen, wird als Ursache für die erschwerten Marktzugangsbarrieren für neue Agenturen gesehen. Im Gegensatz zu Europa erlangten die Rating-Agenturen in den Vereinigten Staaten viel früher Bedeutung und besitzen bereits seit den 1930er Jahren rechtliche Relevanz. Die Einbeziehung des Ratings in Rechtsvorschriften nach dem Börsencrach und der darauf folgenden Weltwirtschaftskrise kann als endgültige Etablierung und Expansion des Ratings gesehen werden. Seit den 1990ern haben die Rating-Agenturen besonders starken Einfluss auf die weltweiten Kapitalmärkte gewonnen. Dementsprechend wurde Anfang der 1990er Jahre durch die Richtlinie RL93/EWG zum ersten Mal in der europäischen Gemeinschaft für Kreditinstitute die Möglichkeit geschaffen, Ratings für bankaufsichtsrechtliche Zwecke zu nutzen. Inzwischen finden sich Ratings in Rechtsvorschriften vieler Staaten und haben sich zudem zu einer festen Determinante sowohl im Recht der Bankenaufsicht als auch im Wertpapier- und Versicherungsrecht entwickelt. Gängig ist die Verwendung des Ratings in zahlreichen Finanzaufsichtsbehörden, für unterschiedliche Zwecke in den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. So werden bspw. die Bonitätsbeurteilungen von anerkannten Rating-Agenturen als Maßstab für die Eigenkapitalhinterlegung von Banken und andere Finanzinstitutionen akzeptiert. Ferner finden sich Ratings in Vorschriften für Anlagetätigkeiten von Anlagefonds und Geldmarktfonds sowie in Risikomessung von strukturierten Finanzprodukten. Ratings sind aus der heutigen Finanzwelt nicht mehr wegzudenken und finden daher im Recht nationaler Finanzmärkte als Steuerungsinstrument zur Lenkung von Finanzierungs- und Investitionsprozessen immer häufiger Verwendung. Einer der fundamentalen Komponenten der Kapitalmarktregulierung besteht in der Anforderung, dass die Eigenkapitalausstattung in einer angemessenen Relation zum eingegangenen Risiko steht. Die Anforderung zur Mindestkapitalanforderungen durch die Basler Eigenkapitalregeln (Basel II) – die Eingliederung in das Gemeinschaftsrecht erfolgte durch die RL2006/48/EG – hat eine fundamentale Bedeutung. Mit den Anforderungen sollen gelegentlich auftretende Verluste abgefedert werden, die nicht durch die im gewöhnlichen Geschäft aufgebauten Risikovorsorgemaßnahmen gedeckt sind. Die Rechtsvorschriften bieten Banken klare und beabsichtigte Anreize, anstelle von externen Ratingmethoden interne zu verwenden. Bei Verbriefungspositionen wird dagegen selbst bei dem internen Ratingansatz Bezug zu externen Ratings genommen. Der Grund dafür wird am Mangel an objektiven und unabhängigen bankinternen Ratingmethoden gesehen. Demzufolge werden im Gemeinschaftsrecht immer weitergehende rating-basierte Vorschriften entwickelt, wodurch es zu einer Verbreitung und einem steigenden Bedeutungszuwachs des Ratings kommt.
Chekdar Bavli wurde im Januar 1980 in der zur Türkei gehörenden kurdischen Provinzstadt Sirnak geboren. Er immigrierte 1992 wegen den Bürgerkriegsähnlichen Zuständen nach Deutschland. Nach seiner Fachhochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg an der Georg-Simon-Ohm-Schule, entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft durch ein Studium weiter auszubauen. Das Diplomstudium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Köln schloss er im Jahre 2011 erfolgreich ab und arbeitet zurzeit als Sales Manager bei einem namhaften Unternehmen. Bereits während des Studiums sammelte der Autor durch Praktika und studentische Nebenjobs umfassende praktische Erfahrungen in der Finanzbranche-Branche. Neben seine Tätigkeitsbereiche Management Controlling und Marketing hat der Autor besonderes Interesse an Politisch-gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Zusammenhänge. Die seit dem Jahr 2007 andauernden und stets aktuellen Strapazen an den Wirtschaftsmärkten sowie daraus resultierenden wirtschaftspolitische Debatten über die Macht der Ratingagenturen bewegten den Autor in der vorliegenden Untersuchung, die komplizierten wirtschaftlichen Zusammenhänge zu untersuchen.
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