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Gesundheitswesen


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 09.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 140
Abb.: 64
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Verkammerungsbestrebungen der beruflichen Pflege in Deutschland rücken durch die aktuellen politischen Entwicklungen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. In Schleswig-Holstein ist im Jahr 2012 beschlossen worden, eine Pflegekammer zu gründen. In Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sind Umfragen unter den beruflich Pflegenden durchgeführt worden. Das Ergebnis der Umfragen: Die professionellen Pflegekräfte befürworten die Gründung von Pflegekammern auf Landesebene. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die Berufsgruppe an den politischen Entwicklungen im Sinne der Theorie der politischen Partizipation beteiligt wird. Das Ziel der empirischen Untersuchung ist der Nachweis, aus welchem Grund die professionell Pflegenden der Gründung einer Pflegekammer zustimmen und wie diese Zustimmung in den Rahmen der Professionalisierung der beruflichen Pflege in Deutschland eingeordnet werden kann. Als Methode wird eine explorative schriftliche Befragung in einer Fachklinik für Rehabilitation in Thüringen gewählt. Nach einer kurzen Darstellung der Professionalisierung der beruflichen Pflege in Deutschland werden die bestehenden Heilberufekammern im deutschen Gesundheitssystem vorgestellt, unter der Berücksichtigung der Definition des Heilberufes, bestehender Heilberufekammern und deren rechtlichen Grundlagen. Es folgt eine Differenzierung zwischen berufs- und wirtschaftsständischen Kammern und die Darstellung der Problematik einer Pflichtmitgliedschaft in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie die Darstellung der Aufgaben, Inhalte und Ziele bestehender Heilberufekammern. Im Weiteren werden die Verkammerungsbestrebungen der Pflegeberufe in Deutschland durch Erörterung der rechtlichen Grundlagen und der Definition einer Pflegekammer beleuchtet. Es folgt ein Überblick über internationale Regulierungen der Pflegeberufe und eine mögliche berufliche Regulierung der Pflege in Deutschland, basierend auf dem aktuellen Stand der Diskussion in der Öffentlichkeit. Zudem werden die Argumente für und gegen die Gründung von Pflegekammern in Deutschland anhand der aktuellen Diskussion in der Fachöffentlichkeit nachgezeichnet. Nach der Darstellung des empirischen Verfahrens einschließlich der Konzeptspezifikation und Fragebogenentwicklung werden im Weiteren die Ergebnisse der schriftlichen Befragung dargestellt. Dabei wird im Rahmen der univariaten und bivariaten Auswertung aufgezeigt, aus welchem Grund die beruflich Pflegenden der m&i Fachklinik Bad Liebenstein der Gründung einer Pflegekammer zustimmen. Das Buch schließt mit einer kritischen Würdigung der Ergebnisse.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.3, Mögliche Aufgaben und Ziele deutscher Pflegekammern: Um die möglichen Aufgaben und Ziele deutscher Pflegekammern zu beschreiben, muss eine Abgrenzung zu anderen berufsständischen Organisationsformen vorgenommen werden. Weiterhin sind die auf Länderebene bereits implementierten Regulierungen für beruflich Pflegende zu berücksichtigen. Die möglichen Aufgaben und Ziele von deutschen Pflegekammern werden zumeist von den Befürwortern einer Pflegekammer beschrieben. Die Gegner einer Pflegekammer beschränken sich in der Diskussion auf die Fragestellung, ob eine Pflegekammer überhaupt notwendig und verhältnismäßig ist. 3.3.1, Abgrenzung einer Pflegekammer zu berufsständischen Organisationen und Gewerkschaften: Die berufsständischen Organisationen der Pflege, die Pflegegewerkschaft und die Gewerkschaft ver.di haben die Funktion der Verbesserung der wirtschafts- und sozialpolitischen Verhältnisse der Pflegeberufe (Martini, 2012). Die berufsständischen Organisationen im Pflegebereich sind bisher privatwirtschaftlich organisiert, beispielsweise der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Deutsche Berufsverband für Altenpflege (DBVA) oder der DPR als Dachverband der Berufsverbände. Die Zielsetzung der Berufsverbände ist die Interessensvertretung der Mitglieder auf allen politischen Ebenen und gegenüber der Öffentlichkeit. Daneben dient der Berufsverband einem interkollegialen Austausch und soll die Fachkompetenz der Berufsgruppe sichern. Ein Ausdruck des Auftrags zur Qualifizierung und Erhaltung der Fachkompetenz ist die Gründung der Registrierung beruflich Pflegender, in der sich die Berufsangehörigen freiwillig registrieren lassen können. Sie gehen die Verpflichtung ein, eine bestimmte Anzahl an Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren. Nach Abschluss der zwei Jahre wird die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung durch eine Re-Zertifizierung belegt. Der DPR als Dachverband ist für die Bündelung der Interessen der angeschlossenen Mitgliedsverbände und die und Interessensvertretung dieser auf Bundesebene zuständig. Der Unterschied zwischen einer Pflegekammer und einem Berufsverband besteht laut Kellnhauser (2012) in der Übertragung von hoheitlichen Aufgaben per Gesetz an eine Kammer, was bei einem Berufsverband nicht möglich ist. Sie führt weiter aus, dass die Kammern durch die Übertragung von hoheitlichen Rechten die Kompetenz besitzen, eine Pflichtmitgliedschaft einzuführen. Dieses Recht ist den Berufsverbänden nicht gegeben. Gewerkschaften wie die Pflegegewerkschaft und ver.di sind Tarifparteien, die für die abhängigen Arbeitnehmer die tarifliche Gestaltung übernehmen. Dies beinhaltet die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die sich unmittelbar auf die Arbeitsverträge auswirken. Somit vertreten Gewerkschaften Partikularinteressen der Arbeitnehmer, berufsständische Organisationen hingegen nehmen den Gemeinwohlauftrag der allgemeinen Standesverwaltung und Mitwirkung an der staatlichen Willensbildung wahr (Martini, 2012). Demgemäß gibt es keine Überschneidung der Aufgaben von Gewerkschaften und berufsständischen Vertretungen. Dieses wird auch seitens der Befragten der Evaluationsstudie in Niedersachsen bestätigt. 97% der Befürworter einer Pflegekammer sehen keine Überschneidung der Aufgaben von Pflegekammern und Gewerkschaften, 27% der Gegner einer Pflegekammer sehen eine Konkurrenz zu Gewerkschaften (Infratest dimap, 2013). Eine Pflegekammer auf Länderebene ergänzt und/oder absorbiert die Aufgaben von Berufsverbänden. Analog zu dem bestehenden System der Heilberufekammern ist es denkbar, dass der DPR als eingetragener Verein in Form einer Spitzenorganisation (‘Bundespflegekammer’) für die Pflegekammern agiert. Martini (2012) weist einschränkend darauf hin, dass Kammerorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft angestammte Aufgabenbereiche von Berufsverbänden hoheitlich übernehmen. Diese bestehenden Strukturen dürfen nach seiner Auffassung durch den Universalitätsanspruch der Vertretung der Interessen der Pflegeberufe durch eine Pflegekammer nicht sofort aufgelöst werden, stattdessen muss ein gleitender Übergang stattfinden. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Bundeslandes Rheinland-Pfalz geht hingegen davon aus, dass eine Pflegekammer keine fachlich motivierten verbandspolitischen Aufgaben wahrnimmt und Berufsverbände nicht ersetzen kann und keine tarifpolitischen Fragen und Tarifverhandlungen übernimmt (Sozialministerium Rheinland-Pfalz, 2012).

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