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Gesundheitswesen

Ariane Rosin

Leitfaden für eine erfolgreiche Zahnarztpraxis: Übernahme und Niederlassung

ISBN: 978-3-95934-576-7

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Im Jahr 2013 absolvierten 100 Studenten der Zahnmedizin ihr Staatsexamen an den Universitäten in Leipzig und Dresden. Ist der Einstieg ins Berufsleben nach der 2-jährigen Assistenzzeit nicht durch familiäre Gegebenheiten bestimmt, so bestehen bei vielen Absolventen nach dem abgeschlossenen Studium die Unsicherheiten: Geht man in die Niederlassung (Übernahme einer Praxis)? Welche Aspekte müssen dabei beachtet werden? Was benötige ich alles für eine Praxisübernahme? Wie sieht es in der praktischen Anwendung aus? In diesem Buch werden zu den oben genannten Fragen Lösungsansätze mit integrierten Checklisten und Links für weiterführende Informationen aufgestellt. Diese sollen dem Leser ermöglichen, eine schnelle und kluge Entscheidung zu treffen und umzusetzen. In Kombination mit Expertengesprächen werden Chancen und Möglichkeiten, aber auch Schwachstellen und Probleme aufgezeigt, die vorher vermieden werden können oder die eigene Entscheidung womöglich revidieren.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2.3, Work-Life-Balance: Work-Life-Balance ist nicht nur ein Modewort, sondern vielmehr das Bewusstsein, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Sogenannte weiche Faktoren spielen eine zunehmende Rolle, womit erklärbar ist, warum der wirtschaftliche Zustand der Praxis nicht mehr die wichtigste Rolle einnimmt. Die Work-Life-Balance nimmt neben den betriebswirtschaftlichen Faktoren einen wichtigen Entscheidungspunkt für die Standortwahl ein. Dies belegt auch die Studie Berufsmonitoring Medizinstudenten 2014 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV 2014b, S. 1). Es gibt verschiedene Konzepte, um eine Work-Life-Balance in den Praxisalltag zu integrieren. Es ist ein Ausgleich zwischen den Anforderungen und Interessen der Praxis und ihren Angestellten anzustreben (Franzen / Tafuro 2012, S. 188f.). Dauerbelastungen und wenig Entspannung führen meist zu stressbedingten Erkrankungen. Dieses wirkt sich sowohl bei den Mitarbeitern als auch beim Patienten negativ aus. Auf lange Sicht ist das Arbeitsklima gestört. Dies belegt eine Studie des E-Journals Gesundheitswesen (Nitzsche et al. 2013). Die Work-Life-Balance steht heute einfach mehr im Vordergrund als früher. (Burchartz, C., Abteilungsdirektor Gesundheitsmärkte und -politik der Apobank, Ärzte Zeitung 10.05.2011) Auswertung Experteninterview: Aus einem Interview geht hervor, dass der Zuzug in die Städte mit steigender Tendenz zunimmt. Diese Zahnärzte wollen ihr Leben genießen, Arbeit und Familie in Einklang bringen, ohne dafür einen langen Weg zur Arbeitsstätte in Kauf nehmen zu müssen. Dieser Aspekt ist auch ein Kriterium für die Standortwahl einiger Zahnärzte. 3.2.4 Praxiszeiten: Der Praxisinhaber hat die Pflicht, die Öffnungszeiten festzulegen und diese der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dies stellt die Berufsordnung für die Zahnärzte im Freistaat Sachsen 1999, §3 Sprechzeiten, dar. Die Öffnungszeiten der Praxis können sich in den Wochentagen unterscheiden und es besteht keine Pflicht, Abendsprechzeiten einzurichten. Erfahrungsgemäß rentieren sich gerade die Abendsprechzeiten und werden dankend von den Patienten angenommen. Die Patienten kommen mit ihrem Berufsalltag weniger in Konflikt, so dass dies weniger zu Terminabsagen führt. Ebenso sind die Sprechzeiten, am Freitag Nachmittag lukrativ. Viele Pendler nehmen solche Termine gern in Anspruch. Es könnte darüber nachgedacht werden, auch am Samstag eine Sprechzeit einzurichten, um ein flexibles Angebot auszuweiten. Jedoch werden solche Termine oft kurzfristig abgesagt, vor allen in den Sommermonaten, wenn schönes Wetter ist. 3.2.5 Notfallversorgung: Zahnmediziner haben die Plicht, wie alle anderen Mediziner auch, nach dem normalen Praxisalltag an Bereitschaftsdiensten seines Arztbezirkes teilzunehmen. Der Bereitschaftsdienst findet ausschließlich an den Wochenenden statt und wird von den zuständigen Kammern geregelt. Von den verschiedenen Bundesländern werden die Aufgaben im Heilberufsgesetz bestimmt (Berufsordnung für die Zahnärzte im Freistaat Sachsen 1999). Im Folgenden wird ein Ausschnitt aus der Berufsordnung für die Zahnärzte im Freistaat Sachsen wiedergegeben: § 8 Zahnärztlicher Notfalldienst (1) Jeder niedergelassene Zahnarzt und jeder Zahnarzt, der mindestens zwei Berufsjahre im Anstellungsverhältnis steht, hat am zahnärztlichen Notfalldienst teilzunehmen. Die Notfalldienstordnung, die die Errichtung und Durchführung des Notfalldienstes regelt, ist zu beachten. Weitere Informationen zum Heilberufekammergesetz finden Sie unter https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/zahnaerzte/rechtsgrundlagen/berufsrecht/. Zulassungsformalitäten: Die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte, 1957, S. 1-2, besagt, dass sich der angehende niedergelassene Vertragszahnarzt ins Zahnarztregister eintragen muss und zusätzlich die Approbation sowie eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei Jahren benötigt.

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