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Gesundheitswesen
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Abb.: 16
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Radioiodtherapie (RIT) ist eine anerkannte und nebenwirkungsarme Behandlungsmöglichkeit von Schilddrüsenerkrankungen. Aus Sicht des Strahlenschutzes stellt der Patient nach RIT für unbeteiligte Dritte eine Strahlenquelle dar. Angehörige, das Personal auf der Therapiestation und Unbeteiligte werden einer Strahlung exponiert, die vom Patienten nach Therapie ausgeht. Dabei kommt es unter Umständen zu externer Strahlung, Kontakt mit Patientenmaterial und Inhalation von Radioiodformen, die von RIT Patienten ausgeatmet (exhaliert) werden. Wenn eine Exhalation von Radioiod nicht vermieden werden kann, so sollte sie aus Sicht des Strahlenschutzes in möglichst vollständig organisch gebundener Form erfolgen. Bisher wird die Entlassung von RIT Patienten nur durch folgende Kriterien der Strahlenschutzkommission (SSK) geregelt. Die Raumluftkontamination durch RIT Patienten durch Exhalation wird bisher unzureichend berücksichtigt. In der vorliegenden Arbeit werden zur Beurteilung der Radioiodexhalation Ausmaß und chemische Form der Exhalation von Radioiod in Tierexperimenten exogen moduliert. Das Ziel ist, die bisherigen Ergebnisse nach Applikation von Radioiod unter realistischen Bedingungen zu prüfen.
Textprobe: Kapitel 2.3.3.3. Externe Bestrahlung: Insbesondere der Aspekt der Strahlenexposition durch externe Bestrahlung wird immer wieder an erster Stelle diskutiert [3, 13, 28, 65, 67, 94, 96, 101, 111] . Die anderen beiden aus Strahlenschutzsicht ebenso denkbaren Kontaminationswege werden bisher weniger berücksichtigt. Die Strahlenexposition durch externe Bestrahlung von RIT Patienten wurde durch verschiedene Arbeiten untersucht: SULAIMAN et al. [94] zeigten bei Patienten, die mit einer Dosis von 400 MBq [131I]-Iodid therapiert wurden, eine summierte Strahlenexposition innerhalb der ersten Woche von bis zu 0,67 mSv. In einer Studie von MONSIEURS et al. [61] wurden 52 Patienten entsprechend der in Belgien herrschenden Strahlenschutzbestimmungen teilweise ambulant und teilweise stationär (durchschnittliche Liegezeit 3 Tage) RI therapiert. Im Anschluss wurde die Strahlenexposition der Angehörigen ab der Rückkehr des Patienten für 7-14 Tage per Dosimeter gemessen. Die Autoren ermittelten eine mittlere Strahlendosis der Angehörigen bei ambulant therapierten Patienten von 0,6 mSv (Streuweite 0 - 2,0 mSv) und bei stationär therapierten Patienten von 0,8 mSv (Streuweite 0,4 – 1,7 mSv). Dieses Ergebnis wurde dadurch erklärt, dass sich die Rahmenbedingungen der ambulanten und der stationären Therapiegruppe unterschieden. Ursächlich für die höhere Strahlenexposition bei den stationär behandelten Patienten war die höhere Therapieaktivität (durchschnittliche Therapieaktivität bei stationärer RIT 759 MBq [131I]-Iodid gegenüber 333 MBq bei der ambulanten RIT) sowie die frühe Entlassung bereits nach Unterschreiten einer Dosisleistung von 20 µSv/h. Obwohl bei dieser Studie die Strahlendosis im Mittel jeweils unter 1 mSv geblieben ist, wurde ein Teil der Angehörigen einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt. Bei 25-35% der Partner und bei 19% der Kinder wurde mehr als 1 mSv gemessen. Die laut Empfehlung der EURATOM erhöhten Dosisgrenzen für Angehörige von RIT Patienten wurden, insbesondere bei Kindern, überschritten [20]. Bei der Studie von BARRINGTON et al. [3] wurde in einem ähnlichen Studiendesign ebenfalls die Strahlenexposition von Angehörigen bei 51 ambulant therapierten RIT Patienten bestimmt. Hier wurde die Strahlenexposition der Angehörigen über einen Zeitraum von 3-6 Wochen bestimmt. Es wurde eine mittlere Strahlendosis von 0,5 mSv (Streuweite 0,2 – 5,3 mSv) detektiert und bei ca. 31% der Angehörigen wurde die Grenze von 1 mSv überschritten. REINERS et al. [67] zeigte anhand dieser zwei genannten Publikationen, dass die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen nach RIT deutschen Vorstellungen entsprechend nicht ausreichend sind. Bei Einhaltung der Verhaltensregeln im Umgang mit Angehörigen und bei ausreichend langer räumlicher Trennung der Schlafstätte vom Partner konnte die Strahlenexposition minimiert werden. Es wurde jedoch auch gezeigt, dass die in Deutschland gültigen Strahlenschutzgrenzen und sogar die höheren EURATOM Grenzen für Angehörige leicht überschritten werden können. In einer weiteren Studie von GRISBY et al. [28] wurde nach ambulanter RIT die Strahlenexposition von Angehörigen bestimmt. Dabei wurden noch höhere Dosiswerte zwischen 1,63 und 4,83 mSv (Durchschnitt 3,12 mSv) festgestellt. Auch THOMSON et al. [96] zeigten Ähnliches. Hier wurde bei ambulant therapierten Patienten die maximal denkbare Strahlenexposition der Angehörigen bestimmt. Obwohl die RIT Patienten nur mit einer moderaten Aktivität von 400 MBq [131I]-Iodid therapiert wurden, bestimmten sie eine Strahlendosis von 7,4 mSv. Ausgegangen wurde dabei von einem Partner, der im gleichen Bett mit dem Patienten nächtigte. Bei Vergrößerung des Abstandes im Bett auf einen halben Meter würde sich die Strahlenexposition laut THOMSON et al. [96] schon auf 2,2 mSv reduzieren. Diese Dosis liegt allerdings immer noch über den in Deutschland zulässigen Werten. In einer amerikanischen Studie von ZANZONICO [111] wurde die Strahlenexposition von erwachsenen Familienmitgliedern nach durchgeführter ambulanter RIT bestimmt. Es zeigte sich eine Strahlenexposition, die zwischen 0,03 und 0,05 Gray/pro applizierten MBq [131I]-Iodid lag. Obwohl die Studiendesigns und die teilweise geforderten Verhaltensratschläge all dieser Veröffentlichungen recht unterschiedlich sind, zeigt sich dennoch ein einheitliches Bild: Angehörige von RIT Patienten werden einer messbaren Strahlung exponiert. Kapitel 2.3.3.2. Kontakt mit kontaminierten Gegenständen von RIT Patienten: Die Strahlenexposition Dritter kann nicht nur durch externe Bestrahlung erfolgen. Daher fordert REINERS et al. [67], dass nicht nur die externe Bestrahlung, sondern ebenfalls die radioaktive Kontamination durch Kontakt mit kontaminierten Gegenständen von Therapierten und durch Inhalation von Radioiod berücksichtigt wird. Diese Forderung wird in der Strahlenschutzverordnung bis heute nicht umgesetzt. Innerhalb der ersten 24 Stunden verlässt zwischen 30 und 75% der eliminierten Aktivität den Körper über Urin, Kot oder Schweiß [65]. Nach 48 Stunden haben schon über 90% der eliminierten Aktivität den Körper auf diesem Weg verlassen [91]. Dies zeigt, wie groß eine Kontamination durch Exkremente der Patienten sein kann, wenn nicht eine mindestens 48 stündige stationäre Unterbringung von RIT Patienten in einer Therapiestation mit Abwasser-Dekontaminationsanlage gewährleistet wird. Durch eine Arbeit von MATHEOUD et al. [56] wurde gezeigt, wie hoch die Radioiodkontamination durch Schweiß und Speichel sein kann. Proben an der Stirn und am Hals zeigten Kontaminationen von einigen Bq pro cm² (0,9 bis 4,1 Bq / cm²), die Untersuchung des Speichels erbrachte Kontaminationen im Bereich von einigen kBq (796 kBq / g). Diese Kontaminationen sind gering. Trotzdem warnt die IRCP vor der Unterschätzung der Kontamination durch Speichel. Insbesondere bei Ungeborenen, Säuglingen und Kindern kann dieser Kontaminationsweg zu einer relevanten Radioioddosis in der Schilddrüse führen [39]. PANZEGRAU et al. [64] zeigte jüngst in den USA, dass die Häuser und Wohnungen ambulant therapierter RIT Patienten eine Radioiodkontamination aufweisen. In der Studie wurde das Ausmaß der Kontamination nicht genau bestimmt. Es wurde mit einem Geigerzähler lediglich die Anzahl der Zerfälle pro Minute detektiert. Die größte Radioaktivität wurde mit 183,6 Zerfällen pro Minute im Badezimmer gefunden.
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