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Gesundheitswesen


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2009
AuflagenNr.: 1
Seiten: 134
Abb.: 7
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den beiden Kranken- und Pflegeversicherungszweigen innerhalb der sozialen Sicherung. Es werden die systemimmanenten Konzeptions- und Finanzprobleme lokalisiert, dargestellt und diskutiert. Hierbei werden die jüngsten Reformen mit einbezogen. Darauf aufbauend erfolgt eine Erläuterung und Gegenüberstellung der im politischen und wissenschaftlichen Fokus stehenden Reformoptionen. Als maßgebliches Beurteilungskriterium dient bei der Bewertung die voraussichtliche Beeinflussung der Finanzsituation im jeweiligen Umsetzungsszenario. Des Weiteren fließen auch Vermögensverteilungseffekte und Auswirkungen auf die Leistungs- und Systemstrukturen in die Analyse mit ein. Abschließend wird das jeweils sinnvollste Reformpaket herausgearbeitet und auf seine mögliche politische und gesellschaftliche Realisierung überprüft.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.3.1, Kronberger Kreis-Konzept: Das Privatmodell verfügt über eine grundsätzliche Ähnlichkeit mit dem dargestellten Prämienmodell, geht jedoch in einigen Punkten über dessen Regelungen hinaus. Gemeinsamkeiten sind in folgenden Elementen zu erkennen: - Einführung einer einkommensunabhängigen Prämie. - Teilkapitaldeckung durch Altersrückstellungen. - Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für Versicherte mit geringem Einkommen. - Arbeitgeberbeitrag wird als Lohnbestandteil steuerwirksam ausgezahlt. Die Versicherungspflicht soll sich jedoch, abweichend vom CDU-Konzept, auf die gesamte Bevölkerung erstrecken. Hiezu wird die Trennung zwischen PKV und GKV aufgehoben und der gesamte Versicherungsmarkt privatisiert. Die Pflicht zur Versicherung soll sich nur auf eine Mindestversicherung beziehen. Diese Mindestversicherung sichert die medizinisch unbedingt notwendigen Leistungen ab, die in etwa den derzeitigen GKV-Leistungskatalog, evtl. vermindert um zahnärztliche Leistungen und Krankengeld, umfassen sollen. Darüber hinausgehende Leistungen können freiwillig über Wahltarife versichert werden. Zusätzlich hierzu soll ein nach oben begrenzter, prozentualer Selbstbehalt an den Gesundheitskosten eingerichtet werden. Durch diese Kostenbeteiligung soll erreicht werden, dass Versicherungsleistungen nur dann beansprucht werden, wenn sie auch erforderlich sind und dass sich der Versicherte um kostengünstige Arzneimittel und Behandlungen bemüht. Die Prämien zur Mindestversicherung werden nicht einheitlich und pauschal angesetzt sondern personenbezogen. Sie werden risikoäquivalent differenziert nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Versicherungseintritt. Kinder werden ab der Geburt in den Tarif der Eltern aufgenommen, jedoch unabhängig vom Gesundheitszustand. Die Beitragsfreiheit der Kinder sowie der bisher prämienfrei mitversicherten Ehegatten wird abgeschafft. Für Versicherte, die ihre Prämie und den Selbstbehalt nicht tragen können, werden staatliche Zuschüsse bereitgestellt (analog zum Prämienmodell). Für Mitglieder ohne Einkommen werden die Zahlungen über die Sozialhilfe oder im Rahmen des Arbeitslosengeldes II geleistet. Steuerpflichtige Geringverdiener, deren Versicherungsbelastungen über eine noch nicht näher definierte Belastungsobergrenze liegen, sollen einen erhöhten Steuerfreibetrag erhalten, um die Mehrbelastungen neutralisieren zu können. Die kapitalgestützten Beitragsbestandteile sollen neben einem typisierten (durchschnittlichen) Rückstellungsbestandteil ebenfalls über eine individualisierte, also am personenbezogenen Krankheitsrisiko ausgerichtete, Komponente verfügen. Die angehäuften Altersrückstellungen sind dadurch ebenfalls personalisierbar und werden dem Versicherten individuell zugerechnet. Demzufolge findet auch kein intergenerativer Lastenausgleich von jung zu alt statt: Die Erwerbstätigen können im Ruhestand jeweils auf ihren eigenen Kapitalstock zurückgreifen, um ihren eigenen altersbedingten Ausgabenanstieg zu finanzieren. Außerdem ermöglicht diese Regelung eine Mitnahme der Ansprüche bei einem Kassenwechsel, die so genannte Portabilität. Hierdurch erwarten sich die Konzeptersteller eine größere Versichertenmobilität i. V. m. einem intensivierten Wettbewerb unter den Versicherungsunternehmen. Da Versicherte mit hohen gesundheitlichen Risiken hohe Rückstellungen und demgegenüber Versicherte mit geringen Risiken entsprechend geringe Rückstellungen zugewiesen bekommen, kann die Prämie bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung in etwa gleich bleiben. Die leistungsbezogenen Prämien und Altersrückstellungen ermöglichen in diesem Privatmodell eine langfristige, ersatzlose Abschaffung des RSA, da eine Risikoselektion seitens der Versicherungen in diesem System keine monetären Vorteile hervorrufen würde. Die Abrechnung der medizinischen Leistungen soll ebenfalls reformiert werden. Das bisher in der GKV bestehende Sachleistungsprinzip soll flächendeckend von dem PKV-System der Kostenerstattung abgelöst werden. Der Versicherte erhält aus Informations- und Transparenzgründen die Rechnung des Leistungserbringers, muss aber nicht in Vorleistung treten (abweichend zur PKV-Regelung), sondern reicht das Dokument innerhalb einer Zahlungsfrist zur Begleichung an seine Versicherung weiter. Die freie Wahl des Leistungserbringers bleibt erhalten, jedoch erhalten Versicherte, die ihre Leistungen ausschließlich von Ärzten und Krankenhäusern beziehen, die einen Leistungsvertrag mit der entsprechenden Krankenkasse abgeschlossen haben, einen preisgünstigeren Versicherungstarif. Jeder Arzt und jedes Krankenhaus soll den Versicherern Leistungen oder Leistungspakete anbieten und darüber Verträge abschließen können. Durch diesen hohen Grad an Vertragsfreiheit und Freiheit der Berufsausübung sollen zukünftig auch Zulassungen für Ärzte entfallen. Ein weiterer radikaler Schritt betrifft die Krankenhäuser: Die bisherige duale Finanzierung über Landes- und Kassenmittel soll aufgegeben werden. Zukünftig soll die Krankenhausfinanzierung allein von den Gebührensätzen der erbrachten Leistungen getragen werden.

Über den Autor

Manuel Irmer, Diplom-Kaufmann, gelernter Industriekaufmann. Studium der BWL im Gesundheitswesen an der FH Osnabrück. Abschluss: 2008. Studienvertiefung: Gesundheitsökonomie.

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