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- Die Folgen des demografischen Wandels für die zukünftige Finanzierung des Gesetzlichen Krankenversicherungssystems
Gesundheitswesen
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Abb.: 13
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
In diesem Buch werden die Unzulänglichkeiten der stets kurzfristigen politischen Maßnahmen zur Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgezeigt. Dazu werden die langfristigen Folgen unter Beibehaltung von Status-Quo-Bedingungen untersucht. Im Speziellen wird dabei die aktuelle Wirkungs- und Finanzierungsstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den langfristigen Folgen des sich vollziehenden demografischen Wandels konfrontiert und die langfristige Erosion der GKV-Finanzierungsbasis herausgestellt. Darauf aufbauend werden Entwicklungsparallelen der deutschen Krankenversicherungsreformen im Vergleich zu der Reform in den Niederlanden aufgezeigt und eigene Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Stärkung der Finanzierungsbasis abgeleitet.
Textprobe: Kapitel 2., Wirkung des medizinisch-technischen Fortschritts auf die Ausgabenentwicklung: Neben der steigenden Lebenserwartung und dem steigenden Anteil Älterer an der Gesamtbevölkerung wird die Entwicklung der zukünftigen GKV-Gesundheitsausgaben auch maßgeblich durch den medizinisch-technischen Fortschritt beeinflusst. Vom medizinisch-technischen Fortschritt ist die Rede, ‘wenn neues Wissen entwickelt wird, das dazu geeignet ist, die Behandlung im Verhältnis zwischen Ressourceneinsatz und Ergebnis zu verbessern.’ Produktinnovationen im Rahmen des medizinisch-technischen Fortschritts offerieren neue Therapie- und Heilungsmöglichkeiten, sowie kostengünstigere Heilungschancen für Patienten. Damit wirkt der Fortschritt langfristig lebensverlängernd und verstärkt den ohnehin stattfindenden Alterungsprozess der Bevölkerung. Darüber hinaus verursachen innovative Behandlungsverfahren und Produkte im Gesundheitssektor zusätzliche Kosten und somit steigende Gesamtausgaben für die GKV. Die zusätzlichen durchschnittlichen Kosten infolge des medizinisch-technischen Fortschritts werden auf ein jährliches Wachstum der realen Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben von 1% geschätzt. Begründet werden die vorgenannten Kostensteigerungen in erster Linie mit den vorherrschenden Anreizmechanismen, welche aus der derzeitigen Ausgestaltung des GKV-Systems resultieren. Nach dem in der GKV überwiegend zur Anwendung kommenden Sachleistungsprinzip hinsichtlich der Leistungsinanspruchnahme der Versichertengemeinschaft ohne direkte bzw. nur geringe Gegenleistungspflicht gegenüber dem LE werden die Versicherten nur marginal Anreize verspüren kostensenkende Prozessinnovationen nachzufragen, wenn sie stattdessen Produktinnovationen mit besserem medizinischen Nutzen erhalten können. Damit wird der Trend, vorwiegend teure Produktinnovationen seitens der Anbieter zur Verfügung zu stellen, weiter verstärkt. Zusammenfassend ‘beruht der ausgabensteigernde Effekt auf dem Zusammenspiel von mangelnder Kostenverantwortung auf Versichertenseite und fehlendem Preiswettbewerb auf den Versicherungs- und Leistungsmärkten. Beides führt dazu, dass medizinisch-technische Neuerungen […] vor allem mit Blick auf den medizinischen Nutzen eingeführt und […] abgerechnet werden, nicht aber unter der ökonomischen Abwägung von Kosten und Nutzen.’ Ein weiteres Kriterium für die Ausgabenerhöhung infolge des medizinisch-technischen Fortschritts bildet der bereits beschriebene, wachsende Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung. Je höher ihr Anteil, desto höher fällt ihr Stimmgewicht im politischen Prozess aus, ergo desto mehr Ressourcen können von ihnen ins Gesundheitswesen umgeleitet werden. Im Ergebnis wird damit der bereits beschriebene ausgabensteigernde Effekt, infolge eines erhöhten Anteils Älterer mit gleichzeitig steigender Lebenserwartung, durch eine damit einhergehende erhöhte politisch induzierte Nachfrage, seitens der Älteren weiter verstärkt. 3., Demografischer Wandel und seine Auswirkungen auf die Einnahmeentwicklung: Wie bereits beschrieben wird sich die Anzahl der Erwerbstätigen verringern, gleichzeitig wird sich der Altenquotient zukünftig erhöhen. Dadurch kommt es zur deutlichen Verringerung der GKV-Beitragseinnahmen. Als Gründe hierfür sind zum einen die geringere Anzahl der erwerbstätigen Beitragszahler, zum anderen die steigende Zahl der Älteren, deren beitragspflichtige Einkommen i.d.R. unter denen der Erwerbstätigen liegen, zu nennen. Bis zum Inkrafttreten des GKV-FinG wäre die Gruppe der Erwerbstätigen, im Verhältnis zur Gruppe der Älteren zukünftig in einem erheblich höheren Maße zur Finanzierung der GKV-Gesundheitsausgaben, infolge von steigenden einkommensabhängigen Beiträgen, herangezogen worden als bisher. Die Grundlage hierfür bildete das, in der GKV praktizierte Umlageverfahren, nach dem die Rentner i.S. des Generationenvertrages durch die Erwerbstätigen mitfinanziert werden. Gleichzeitig wären die Lohnnebenkosten im Rahmen der paritätischen Beitragstragung von AG und AN weiter gestiegen, damit einhergehend wären langfristig Arbeitsplätze gefährdet und die Wettbewerbsfähigkeit der BRD negativ beeinflusst worden. Mit der Einführung des GKV-FinG und der damit einhergehenden Fixierung des paritätisch zu tragenden, einkommensabhängigen Allgemeinen Beitragssatzes wurden die Lohnnebenkosten weitgehend von der Entwicklung der Gesundheitskosten entkoppelt. Dadurch wurde der potenziellen Gefährdung der Arbeitsplätze infolge von GKV- Beitragssteigerungen entgegenwirkt. Die zukünftigen Einnahmerückgänge und Kostensteigerungen der GKV, unabhängig welchen Ursprungs, werden damit allerdings nicht demografieresistent kompensiert. Die zu erwartenden Finanzierungsdefizite werden über neu geschaffene Beitragserhebungsinstrumente in Form eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags und eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags einkommensunabhängig und zu gleichen Teilen von allen Mitgliedern der GKV getragen. Damit wird das eingangs beschriebene Problem der unzumutbaren Belastung der Erwerbstätigen im Verhältnis zur Gruppe der Älteren, bei gleichzeitigem Weiterbestehen der teilweisen Umlagefinanzierung anhand des einkommensabhängigen Beitrages, behoben. Es bleibt jedoch das Problem der GKV-Einnahmeeinbußen infolge der Bevölkerungsverringerung und des steigenden Anteils Älterer mit geringeren beitragspflichtigen Einkommen und somit geringeren Beitragseinnahmen im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen Erwerbstätiger. Zusammenfassend ergibt sich folgende Erkenntnis: je stärker der zukünftige Ausgabenanstieg ausfallen wird, desto stärker werden die Mitglieder der GKV-Versichertengemeinschaft belastet. 4., Bedeutungsverlust der Solidaritätsgrundsätze in der GKV-Finanzierung: Ein weiteres Resultat der Auswirkungen des demografischen Wandels findet sich im Bedeutungsverlust der Solidaritätsgrundsätze bei der GKV-Finanzierung, unter Beachtung der gegenwärtigen Finanzierungsinstrumente. Die laufenden zukünftigen Ausgabensteigerungen haben eine Verschiebung der GKV-Finanzierungsanteile zur Folge. Mit steigenden Gesundheitsausgaben wird auch die Höhe der durchschnittlichen, einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge steigen und damit der kapitaldeckungsfinanzierte Anteil der Einnahmen an den GKV-Gesamteinnahmen. Im Umkehrschluss wird sich der umlagefinanzierte Anteil an den GKV-Gesamteinnahmen infolge des Allgemeinen Beitragssatzes verhältnismäßig verringern. Damit einhergehend verringert sich auch die Bedeutung von drei Solidaritätsgrundsätzen: der Grundsatz zur Umverteilung zwischen Jungen und Alten, der Grundsatz zur Umverteilung zwischen finanziell Stärkeren und Schwächeren sowie der Grundsatz zur paritätischen Beitragstragung. Mit steigenden einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen verlieren die vorgenannten Grundsätze verhältnismäßig an Gewicht, da sie nur bei der einkommensabhängigen Beitragsbemessung i.R. des Allgemeinen Beitragssatzes zum Tragen kommen. Das zukünftige Solidaritätsprinzip wird sich mit steigenden Gesundheitsausgaben im Wesentlichen auf den Grundsatz der Umverteilung zwischen Gesunden und Kranken konzentrieren. Der vom Gesetzgeber eingeführte Sozialausgleich trägt dabei nur deshalb dem Grundsatz der gerechten Verteilung Rechnung, weil er über Steuern finanziert und somit von der gesamten Wohnbevölkerung der BRD getragen wird.
Paul Huß, LL.B., wurde 1985 in Leipzig geboren. Nach seiner Berufsausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter in einem großen Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherungsbranche, entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich des Wirtschaftsrechts durch ein Studium weiter auszubauen. Das Bachelorstudium des Wirtschaftrechts an der Anhalt University of Applied Sciences schloss er im Jahre 2012 erfolgreich ab. Bereits während Ausbildung und Studium entwickelte der Autor ein besonderes Interesse an der Finanzierungsproblematik im deutschen Krankenversicherungssystem, was letztlich auch zum Entstehen des Buches führte.
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