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- Wirksame Begrenzung von Staatsverschuldung: Unter Berücksichtigung (polit-)ökonomischer und ethischer Aspekte
Gesellschaft / Kultur
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Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 304
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
In den letzten Jahrzehnten griff die Staatsverschuldung in den meisten westlichen Staaten um sich wie ein wucherndes Krebsgeschwür. Die Ereignisse im Zuge der Euro-Krise haben ein Schlaglicht auf die Gefahren dieser Entwicklung geworfen. Diese Arbeit untersucht die Frage, wie sich Staatsverschuldung wirksam begrenzen lässt, wann dies nötig ist und welche Komponenten dafür berücksichtigt werden sollten. Sie betrachtet verschiedene Ansätze zur Begrenzung von Staatsverschuldung, evaluiert sie, und versucht aus ihren Stärken und Schwächen eine verbesserte Begrenzungsregel abzuleiten. Schließlich untermauert sie die gesellschaftliche Akzeptanz und Relevanz ihres Vorschlags, indem sie die Notwendigkeit und die mögliche Ausgestaltung einer Begrenzungsregel nicht nur unter Effizienzgesichtspunkten betrachtet, sondern auch eine normative Untersuchung vornimmt. Die erarbeiteten Evaluierungskriterien und Vorschläge sollen gleichermaßen mit ethischen und ökonomischen Anforderungen vereinbar sein. Es wird gezeigt, dass Staatsverschuldung aus Effizienzgründen wie auch aus ethischen Überlegungen begrenzt werden sollte. Sie zeigt, dass es ohne ein entsprechendes Reglement immer wieder zu einem staatsverschuldungsförderndem Politikversagen kommt. Andererseits teilt diese Arbeit aber nicht den weit verbreiteten Defätismus, dass der Kampf gegen die ansteigende Verschuldung aussichtslos sei. Vielmehr wird ein Vorschlag erarbeitet, wie sich dieses Politikversagen aushebeln und solide Staatsfinanzen erzwingen lassen. Staatsverschuldung lässt sich wirksam begrenzen und es gibt Mechanismen, mit denen das Politikversagen umgangen werden kann. Das Ringen um bessere Regeln ist die Mühe wert. Für eine wirksame Begrenzung von Staatsverschuldung einzutreten ist das Gebot der ökonomischen Vernunft, wie auch ethische Verpflichtung.
Textprobe: Kapitel 3.2.3.2, Solidarität: Solidarität ist ein Prinzip zur Verwirklichung der Gerechtigkeit, der Personalität und des Gemeinwohls. Nur wenn sich eine Gesellschaft solidarisch mit ihren schwachen Gliedern zeigt, ist sie wirklich gerecht. Nur dann kann sich jedes Gesellschaftsglied in seiner Personalität entfalten, nur dann wird das volle Gemeinwohl realisiert. Umgekehrt weist das Solidaritätsprinzip auch auf die weiter unten zu behandelnden Grundsätze der Subsidiarität und der Nachhaltigkeit hin, welche u.a. aus einer Solidarität der staatlichen Ebenen zueinander, bzw. einer Solidarität der lebenden mit den späteren Generationen entspringen. Zwar reichen die Wurzeln des Solidaritätsgedankens bis in das römische Recht zurück, in welchem es für eine Art gesamtschuldnerische Haftung stand, doch ist der Solidaritätsbegriff im Wesentlichen neuzeitlich. Er entstand als Reaktion auf die politischen Mitbestimmungsrechte und die liberalen Freiheitsrechte, als Antwort auf die Differenzierung und Liberalisierung der Moderne, vor allem aber als Gegenreaktion der Arbeiterschaft auf die von ihr als bedrohlich empfundenen Entwicklungen der frühen Industrialisierung. Seitdem ist Solidarität einer der zentralen Begriffe der Gewerkschaftsbewegung, der Sozialdemokratie und des Sozialismus. Dabei entstanden zahlreiche verschiedene Solidaritätsbegriffe, deren Verwirklichung oft in unterschiedlicher Weise, teilweise gar mit gewaltsamen Mitteln, angestrebt wurde. Verwirklicht wurde der Solidaritätsgedanke neben zahlreichen kleineren Bewegungen vor allem im Rahmen der Gewerkschaftsbewegung und durch kirchlich-diakonische Initiativen. Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene setzte sich das Solidaritätsprinzip bei der Transformation des Nationalstaates vom liberalen Rechtsstaat zum Sozialstaat durch. Dabei sind insbesondere die beiden Varianten des sozialistischen Einheitsstaates und der sozialen Marktwirtschaft zu nennen. Während das Scheitern des ersten Modells gegen Ende des letzten Jahrhunderts offenbar wurde, hat Letzteres, ein in weiten Teilen auf der katholischen Soziallehre beruhendes Modell, zahlreiche Erfolge vorzuweisen. Solidarität wird verstanden als ‘a pursuit of the welfare of all,’ beschreibt ein ‘Verstricktsein der Glieder’ und ‘bringt allgemein ein Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsame Erfahrungen zum Ausdruck.’ Solidarität bedeutet, dass die einzelnen Glieder einer Gesellschaft füreinander und für das Ganze einstehen, dass besondere Rücksicht auf die schwachen Glieder der Gesellschaft genommen, und dass Menschen in Not geholfen wird. Das Solidaritätsprinzip beschreibt eine wechselseitige Anerkennung des Anderen als Person, woraus sich der Rechtsanspruch auf Entfaltung ergibt, woraus sich wiederum die Pflicht zur sozialen Kooperation und zu wechselseitiger Unterstützung ergibt. Es ist Ausdruck des Bewusstseins für das Aufeinanderangewiesensein der Glieder einer Gesellschaft, welches zu einem Füreinandereinstehen führt. Dabei ist auch zu betonen, dass Solidarität nicht einseitig als reine Hilfe für einen selbst verstanden werden darf. Vielmehr ist jeder Einzelne jederzeit verpflichtet, sich für das Wohl des Nächsten und der Gemeinschaft einzusetzen. Es darf auch nicht nur das gemeinsame Interesse einer Gruppe im Mittelpunkt stehen, sondern es muss auch um die Personalität aller Menschen gehen. Die katholische Soziallehre warnt vor der Gefahr, dass Gruppensolidarität in Gruppenegoismus umschlägt und dadurch die universelle Solidarität vernachlässigt wird. Auch Gruppensolidarität muss auf das Gemeinwohl hin ausgerichtet bleiben. Das Solidaritätsprinzip kann also universelle Geltung beanspruchen. Andererseits darf die universelle Solidarität nicht mit völliger Gleichschaltung verwechselt werden, da trotz der solidarischen Bildung die Personalität und individuelle Freiheit erhalten bleiben. Die Enzyklika Centesimus Annus betont, dass Solidarität nicht nur einen Anspruch definiert, sondern auch eine Verpflichtung jedes Einzelnen beinhaltet. Gleichzeitig betont die katholische Soziallehre aber auch, dass Solidarität nicht nur eine individuelle Verpflichtung ist, sondern dass gerade auch der Staat solidarisch handeln und für die schwachen Glieder der Gesellschaft eintreten muss. Solidarität muss daher auch institutionell verankert werden, um einen Staat zu legitimieren. 3.2.3.3, Subsidiarität: Das Subsidiaritätsprinzip erleichtert die Implementierung einer gemeinwohlorientierten Politik, ist eine Verwirklichung der Freiheitsnorm und trägt zur Implementierung der Gerechtigkeitsnorm bei. Darüber hinaus soll durch seine Befolgung das Personalitätsprinzip erfüllt werden. Während das Solidaritätsprinzip das Verbindende und Gemeinsame einer Gesellschaft betont, geht es beim Subsidiaritätsprinzip um eine funktionelle Strukturierung der Gesellschaft. Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips: Der Begriff Subsidiarität wurde in der Enzyklika Quadragesimo Anno erstmals verwendet. Dabei kommen die deutschen Übersetzungen »Subsidiarität« oder »Subsidiaritätsprinzip« von den im lateinischen Originaltext verwendeten Formulierungen »subsidium afferre« (=Hilfe bringen) und »subsidiarii officii principium« (=Prinzip der Hilfsleistungspflicht). Diese wiederum stammen von dem lateinischen Wort »subsidium« (=Hilfe) oder aus der römischen Militärsprache »subsidiarii cohortes« (=hinter der Front wartende Hilfs- bzw. Reservetruppen). Erste Ursprünge des Subsidiaritätsprinzips finden sich schon im protestantischen Liberalismus des 16. Jahrhunderts und entstanden aus den Abgrenzungsversuchen gegen den Kaiser. Bischof Ketteler formulierte später einen Gedanken, welcher der endgültigen Formulierung der katholischen Soziallehre bereits nahe kam: Das Volk muss das Recht haben, ‘das, was es selbst tun kann: in seinem Haus, in seiner Gemeinde, in seiner Heimat auch selbst zu besorgen und zu vollbringen.’ In der ersten Sozialenzyklika, Rerum Novarum, wurden diese Gedanken aufgegriffen, aber noch nicht explizit ausformuliert. Dies geschah schließlich in der Enzyklika Quadragesimo Anno. Die dort aufgeführte Definition des Subsidiaritätsprinzips, in welcher der Begriff »Subsidiarität« geprägt wurde und die als die allgemeingültige Definition gilt, geht auf den an der Enzyklika mitwirkenden deutschen Jesuiten Gustav Gundlach zurück. Ebenfalls an der Ausarbeitung beteiligt war Oswald von Nell-Breuning, auch ein Jesuit, der in den Folgejahren zu dem maßgeblichen Interpreten des Prinzips wurde. Aussage des Subsidiaritätsprinzips: ‘Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Einheiten leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen nach subsidiär sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.’ Ausgehend von diesem Zitat, welches allgemein als grundlegende Definition des Subsidiaritätsprinzips anerkannt wird, sowie von der Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Wortsinn von »Subsidiarität« her, lassen sich alle Kernelemente des Subsidiaritätsprinzips erarbeiten. Dabei fällt auf, dass das Subsidiaritätsprinzip quasi in zwei Teile zerfällt, die gegenläufig sind, gleichsam miteinander ringen, sich aber doch ergänzen, wie zwei verschiedene Seiten ein und derselben Medaille. Auf der einen Seite steht »subsidium afferre« (=Hilfe bringen), was zu der deutschen Übersetzung von Subsidiarität als »hilfreicher Beistand« führt. Und auf der anderen Seite steht ‘ihm nicht entzogen [...] werden darf’, was darauf hinweist, dass alle Aufgaben so weit unten wie möglich erfüllt werden sollten.
Dr. Daniel Koch wurde 1980 geboren. Nach einer Kindheit in Tanzania und Lohr a. Main absolvierte er ein Doppelstudium zum Diplom-Volkswirt und M.A. in Politik und Theologie. Diese Fachgebiete bilden auch die Grundlage für das vorliegende Buch, in dem eine zentrale gesellschaftliche Frage aus den Blickwinkeln dieser drei Fächer beleuchtet wird. Praktische Erfahrungen sammelte Daniel Koch u.a. bei der Deutschen Bundesbank, im Wirtschaftsministerium, bei der Boston Consulting Group und eigenen Startups. Er lebt mit seiner Frau und zwei Kindern in Köln.
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