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Gesellschaft / Kultur


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Produktart: Buch
Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 152
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der Übergang von der Schule in den Beruf beinhaltet für junge Menschen mehrere identitätsbildende Etappen und nicht zuletzt den Eintritt in die Erwachsenenwelt. Für immer mehr Jugendliche bedeutet die Integration in die Ausbildung eine Hürde, die sich nur mit viel Mühe und Unterstützung überwinden lässt. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben viele Jugendliche heute kaum noch Chancen, sich nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren. Demzufolge leiden viele Jugendliche unter den Bedingungen einer sich rasch verändernden Gesellschaft, die ihnen die Partizipation am sozialen Leben erschwert. Diese wissenschaftliche Forschungsarbeit untersucht die unterschiedlichen Integrationsstrategien von benachteiligten Jugendlichen in der Übergangsphase von der Schule in den Beruf. In diesem Kontext werden die aktuellen Bedingungen der Übergangsphase von der Schule in den Beruf dargestellt, Unterstützungsangebote konkret beleuchtet und die individuellen Integrationsstrategien von acht Jugendlichen mit einem Hauptschulabschluss analysiert. Abschließend wird die Bedeutung von angemessener beruflicher Beratung für diesen Übergangsprozess herausgestellt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 7, Unterstützungssysteme im Übergang Schule und Beruf: Nach Luhmann passen sich Systeme an die Bedingungen ihrer Umwelt an, indem sie sich fortlaufend an ihr orientieren (vgl. Luhmann 1994, S. 34). Soziale Systeme unterscheiden sich durch ihre spezifische Sinnstruktur. In ihr bewegt sich eine spezielle Personengruppe, die sich durch ihre Besonderheit gegenüber anderen Systemen und der Umwelt abgrenzt, wie Luhmann feststellt (vgl. Luhmann 1994, S. 94ff). Ein soziales System ist ein Netzwerk von menschlichen Beziehungen, in das das Individuum eingebunden ist. Diese Beziehungsnetzwerke haben nicht automatisch eine unterstützende Funktion, sie können sich ebenso neutral aber auch belastend auf den Einzelnen auswirken. Laut Hurrelmann zeichnen sich unterstützende Netzwerke durch die Aktivitäten und Transaktionen der anderen Netzwerkpartner aus, die in Notlagen durch ihre materiellen und immateriellen Ressourcen eine gewisse Unterstützung bereitstellen. Diese Hilfen der Netzwerkpartner können beratende, anleitende, informative, finanzielle und emotionale Formen beinhalten, was dem Individuum ein gewisses Sicherheitsgefühl vermittelt. Je intensiver eine Person in ein solches soziales Netzwerk integriert ist, desto besser kann sie mit negativen Ereignissen und Belastungen umgehen. Hurrelmann bezeichnet ein solches Netzwerk als soziales Immunsystem und psychosoziales Schutzpotential, das sich den Belastungen der Umwelt entgegenstellen (vgl. Hurrelmann 2007, S. 195 f). Hurrelmann unterscheidet grundlegend zwischen formellen und informellen Unterstützungssystemen. Dabei bezeichnet er die Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft als die wichtigsten informellen Unterstützungssysteme für Jugendliche, wobei er der Familie als emotionaler Umweltvermittler die zentralste und bedeutendste Rolle unter den informellen Unterstützungsorganen einräumt. Darüber hinaus muss man die Peergroup (Freundeskreis, Clique) den informellen Unterstützungssystemen zuordnen, da sie, ähnlich wie die Familien, Verwandtschaften und Nachbarschaften ihre Unterstützung laienhaft anbieten, ohne dafür eine professionelle Ausbildung erworben zu haben (vgl. Hurrelmann 2007, S. 199). Zu den wichtigsten formellen Unterstützungssystemen zählt Hurrelmann die Schulen, Ausbildungseinrichtungen und Hochschulen, die dem Jugendlichen Hilfe in Form von professioneller Informationsvermittlung und Handlungsanleitungen anbieten. Jugendhilfe, Arbeitsvermittlung und Berufsberatung sind ebenfalls den formellen Unterstützungssystemen zuzuordnen, da ihr Angebot eine professionelle Ausbildung voraussetzt und in institutionellen Formen verläuft (vgl. Hurrelmann 2007, S. 197). Laut Bartelmess lassen sich Beratungsstellen (z.B. im Übergang Schule und Beruf) einem gewissen sozialen System zuordnen, da es einen speziellen Personenkreis in seinem individuellen Krisensituation berät (vgl. Barthelmess 2005, S. 23f). An dieser Stelle ist es sinnvoll, die wichtigsten formellen Unterstützungssysteme für benachteiligte Jugendliche bei der Integration in eine Berufsausbildung exemplarisch für den Landkreis Marburg-Biedenkopf vorzustellen. Die Familie als zentrales ‘informelles Unterstützungssystem’ wurde bereits in Kapitel 3 thematisiert. Die folgende Aufführung hat nicht den Anspruch, die unterschiedlichen Angebote in ihrer Qualität oder Quantität zu beurteilen bzw. zu vergleichen. Sie möchte ausschließlich das umfangreiche Angebot für ‘benachteiligte Jugendliche’ im Übergang von der Schule in den Beruf aufzeigen, um der/dem interessierten Leserin/Leser einen groben Überblick über die Vielzahl der Angebote zu verschaffen. 7.1, Berufliche Beratung: Beraterische Unterstützungssysteme findet man unter Berücksichtigung der Veränderung auf dem Arbeitsmarkt seit dem 01.01.2005, wie im Exkurs beschrieben, in der Praxis bei der Berufsberatung der ‘Bundesagentur für Arbeit’, bei den Trägern der ARGE’n und Optionskommunen sowie bei den Jugendhilfeträgern vor. Die Berufsberatung ist eine Leistung nach dem § 30 SGB III und wird von den zuständigen Arbeitsagenturen angeboten. Sie gilt als ‘zentrale Beratungsleistung’ für Jugendliche die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Die Hauptfunktion der Berufsberatung besteht darin, alle Rat suchenden Jugendlichen über entsprechende Bildungs- und Ausbildungsoptionen zu informieren (vgl. Bertelsmann Stiftung 2007, S. 56). Jugendliche die sich im SGB II-Rechtskreis befinden werden durch einen persönlichen Ansprechpartner in Form eines/r ‘Case Managers/in’ betreut. Im Rahmen dieser Betreuung bindet eine wirtschaftliche Bedarfsermittlung sowie berufliche Vermittlung und Beratung statt (vgl. Bertelsmann Stiftung 2007, S. 56). Im Rahmen der Jugendhilfe werden ebenfalls berufliche und soziale Beratungsangeboten gemacht. Diese Leistungen werden dem Aufgabenbereich der Jugendsozialarbeit zugeordnet und sind im § 13 SGB VIII festgehalten. In diesem Paragraph werden unter anderem sozialpädagogische Hilfen, Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und Unterkunftskosten für betreute Wohnformen geleistet. Diese Unterstützungsangebote sollen mit der zuständigen Arbeitsverwaltung, der Schulverwaltung, den Trägern der beruflichen und außerbetrieblichen Ausbildung sowie mit den Trägern der Beschäftigungsmaßnahmen abgestimmt werden (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2005, S. 56 f). 7.2, Schulische Angebote: Für viele Jugendliche können die schulischen Angebote eine vorübergehende Alternative darstellen, wenn z.B. Noten nicht stimmen bzw. die individuelle Berufswahl noch nicht abgeschlossen ist. Die unterschiedlichen schulischen Unterstützungsangebote der Gegenwart werden auf den folgenden Seiten aufgeführt. 7.2.1, Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb (SchuB): Der Begriff ‘SchuB’ steht für ‘Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb’ und wird aus Mitteln des ‘Europäischen Sozialfonds’ und des ‘Landes Hessen’ gefördert. Dieses Modell kann in den Jahrgangsstufen Acht und Neun an Hauptschulzweigen schulübergreifend eingerichtet werden und soll die Stärkung der Persönlichkeit und Individuelle Ressourcen und Kenntnisse fördern, Lern- und Leistungsmotivation erhöhen und Erfolgserlebnisse schaffen, Schlüsselqualifikationen (Fachliche, persönliche und soziale Kompetenzen) vermitteln, die Arbeits- und Ausbildungsfähigkeit steigern, Schul- und Ausbildungsabbrüche reduzieren, Berufsorientierung und Praxiserfahrungen ermöglichen, Erwerb des Hauptschulabschlusses und die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung unterstützen (vgl. SchuB-Klassen in Hessen). Dieses Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich den Hauptschulabschluss nicht an Regelschule ohne Förderangebot erreichen können und deren Kompetenzen aufgrund von ‘Lern- und Leistungsrückständen’ gefördert werden müssen. Des Weiteren müssen diese Schülerinnen und Schüler mindestens sieben Schulbesuchsjahre absolviert haben und entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift besitzen (vgl. SchuB-Klassen in Hessen). Die Laufzeit des ‘SchuB-Modells’ an Schulen beträgt zwei Jahre und die Gruppengröße beträgt 12-15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Betriebliche Praxisanteile von in der Regel zwei Tagen pro Woche werden in den Schulbetrieb eingegliedert und bilden eine systemische und praxisorientierte Verknüpfung. Individuelle Förderpläne werden erstellt und steuern das Unterstützungsangebot. Kernfächer und Wahlpflichtunterricht werden handlungs- und projektorientiert unterrichtet. Kooperationen mit Kammern, Arbeitskreisen Schule-Wirtschaft, Beruflichen Schulen und den Jugendberufshilfeträgern sollen den Übergang der abgehenden Schülerinnen und Schüler begleiten (vgl. SchuB-Klassen in Hessen). Wie bereits erwähnt richtet sich ‘SchuB’ an Jugendliche ohne Hauptschulabschluss. Im Rahmen dieser Untersuchung sind aber Unterstützungsangebote von Interesse, die Jugendliche mit einem erfolgreich absolvierten Hauptschulabschluss ansprechen sollen. 7.2.2, Zehntes Hauptschuljahr (H 10): Jugendliche, die in der Berufswahl noch unsicher sind und sich noch auf kein Berufsbild spezialisieren konnten, haben über das ‘Zehne Hauptschuljahr’ die Option, die Voraussetzungen für ihre berufliche Karriere zu verbessern. Voraussetzung für den Besuch dieser Schulform ist der Hauptschulabschluss und die Vollendung des ‘9. Pflichtschuljahres’. Die Schülerinnen und Schüler können im Rahmen des Zehnten Hauptschuljahres den ‘Qualifizierten Hauptschulabschluss’ oder den ‘Erweiterten Hauptschulabschluss’ erreichen. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Klassenkonferenz sogar die Zulassung zur Realschulprüfung genehmigen (vgl. Schule-Insight). 7.2.3, Berufsvorbereitungsjahr (BVJ): Das Berufsvorbereitungsjahr wird von Schülerinnen und Schülern besucht, die die Förder- oder Hauptschule mit fehlenden Voraussetzungen für eine Berufsfachschule besucht haben und damit nicht in eine berufliche Ausbildung mündeten. Diese schulische Maßnahme wird in 12-monatiger Vollzeitform in fast allen Bundesländern für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz angeboten und ist an den Berufsschulen angesiedelt (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2005, S. 52, vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2007, S. 163). Ziel des ‘BVJ’ ist es, die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung zu erlangen. Fachspezifische Fähigkeiten werden in entsprechenden Betriebspraktika gewonnen. Darüber hinaus kann ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss erworben bzw. nachgeholt werden. In diesem Kontext liegt ein Schwerpunkt auf der Allgemeinbildung und auf berufspraktischen Inhalten (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2005, S. 53). 7.2.4, Berufsgrundbildungsjahr (BGJ): Das ‘Berufsgrundbildungsjahr’ ist eine berufliche Qualifizierungseinheit, die in Kooperation mit Ausbildungsbetrieben an den beruflichen Schulen mit den Schwerpunkten Metalltechnik, Elektrotechnik, Textiltechnik und Bekleidung, Chemie, Physik, Biologie und Holztechnik durchgeführt wird. Diese berufliche Qualifizierung dauert 12 Monate und wird in Vollzeitform, in 38 Unterrichtsstunden pro Woche angeboten. Das ‘BGJ’ kann besuchen wer ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Hauptschule nachweisen kann und im Anschluss daran keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle gefunden hat. Der erfolgreiche Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres kann auf eine Berufsausbildung im ‘dualen System’ angerechnet werden (vgl. Schule-Insight vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2007, S. 164). 7.2.5, Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE): ‘Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt’ ist ein Programm des Hessischen Kultusministeriums zur Berufsvorbereitung an beruflichen Schulen, was aus Mitteln des ‘Europäischen Sozialfonds’ gefördert wird. Diese Maßnahme richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Hauptschulabschluss, die an beruflichen Schulen in BVJ- bzw. BGJ-Klassen unterrichtet werden. Diese jungen Menschen unterliegen der verlängerten Schulpflicht nach § 59 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz oder sie haben die verlängerte Vollzeitschulpflicht bereits ohne berufliche Anschlussoption absolviert und von ihrem Recht nach § 62 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz Gebrauch gemacht, um an der ‘EIBE’ teilzunehmen. Die ‘EIBE’-Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Regel zwischen 16 und 19 Jahre alt, haben einen besonderen Förderbedarf und sind aufgrund von unterschiedlichen Benachteiligungen nachhaltig von Arbeitslosigkeit bedroht (vgl. EIBE - Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt, S. 1). Die EIBE-Zielgruppe hat mit folgenden Defiziten zu kämpfen: fehlende Berufsorientierung, keine Ausbildungsreife, mangelhafte Motivation, schulische Lern- und Leistungsdefizite, schlechte Deutschkenntnisse, kaum entwickelte Schlüsselqualifikationen (z.B. Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein) sowie familiäre Probleme (vgl. EIBE - Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt, S. 1 f). Das ‘EIBE’-Konzept verfolgt das pädagogische Kernziel, integrationsförderliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Lebensführung zu erkennen, aufzubauen und im Rahmen von theoretischen und praktischen Angeboten zu fördern (vgl. EIBE - Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt, S. 2). Die abgebenden Schulen sind verpflichtet, für die potentiellen Schülerinnen und Schüler die eine EIBE besuchen wollen, neben den Bewerbungsunterlagen einen individuellen Förderplan einzureichen. Entsprechend diesem Förderplan wird ein ‘Kompetenzfeststellungsverfahren’ durchgeführt. Daraus ergeben sich Erkenntnisse für die Förderung von schulischen sowie berufspraktischen Fähigkeiten. Der individuelle Förderplan wird orientiert an den Lernfortschritten der Jugendlichen im Rahmen von EIBE angepasst und fortgeschrieben (vgl. EIBE - Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt, S. 2). Die notwendigen berufspraktischen Erkenntnisse und Fähigkeiten werden über die vorgesehenen Betriebspraktika und im Rahmen des projektbezogenen Unterrichts vermittelt. Defizite werden im Schulunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Politik und Wirtschaft, Religion/Ethik, Sport sowie in berufsbildenden Lernbereichen abgebaut. Der Hauptschulabschluss kann erworben werden. Im Idealfall sind nach Beendigung der EIBE-Maßnahmen an beruflichen Schulen folgende Ziele erreicht: Erlangung von Ausbildungs- und Berufsreife, Integration in Ausbildung oder Beruf bzw. in ein weiterführendes schulisches Bildungsangebot, Abbau von kulturellen und geschlechtstypischen Diskriminierungen, welche die soziale und berufliche Integration behindern, und Weckung der lebenslangen Lernbereitschaft (vgl. EIBE - Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt, S. 2). Im Rahmen von EIBE werden neben den Fach-Lehrkräften zusätzliche sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, um den Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer die projekt- und handlungsorientierten Unterrichtsmethoden näher zu bringen und um sie konkret bei der Praktikums- und Ausbildungsstellensuche zu unterstützen (vgl. EIBE - Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt, S. 3).

Über den Autor

Andreas Huft absolvierte sein Studium am Fachbereich Erziehungswissenschaften an der Universität Marburg sowie am Fachbereich Sozialwesen an der Universität Kassel mit den akademischen Abschlüssen Diplom-Pädagoge und Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge. Er hat langjährige Berufserfahrung in den Bereichen Jugendhilfe, Sozialhilfe und Arbeitsverwaltung.

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