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Gesellschaft / Kultur


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Produktart: Buch
Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 864
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der Autor stellt in diesem Kompendium den aktuellen Gesamtzusammenhang der Alkoholkontrollpolitik in Deutschland dar und will damit zum besseren Verständnis der Alkoholpolitik beitragen. Er informiert den Leser über den Forschungsstand zur Alkoholprävention, vorliegende Alkohol-Aktionspläne und Effektivität und Umsetzungsgrad von Maßnahmen zur Alkoholprävention. Hauptprobleme von Public Health, bezogen auf Alkohol, sind der hohe durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum und das Rauschtrinken, das nicht allein von Jugendlichen, sondern von Menschen aus allen Altersschichten betrieben wird. Gleichzeitig werden in Deutschland nur wenige mittel- bis hochevidenzbasierte Maßnahmen der Verhältnisprävention und Gesundheitsförderung umgesetzt. Dazu trägt die hohe gesellschaftliche Akzeptanz der Droge Alkohol bei. In der Alkoholpolitik geht es um ein komplexes Zusammenspiel vieler Akteure und Prozesse in verschiedenen Politik-Ressorts auf unterschiedlichen Politikebenen. Der Blick muss daher von der individuumszentrierten auf die bevölkerungsbezogene Perspektive gelenkt werden. Gefragt sind Einsicht in die Notwendigkeit wirksamen politischen Handelns und politischer Gestaltungswille. Jürgen Schlieckau ist Pädagogischer Leiter in einer Fachklinik für abhängigkeitskranke Jugendliche und junge Erwachsene sowie Autor und Co-Autor einer Reihe von Fachbeiträgen zu den Sachthemen Alkoholkontrollpolitik, Alkohol- und Drogenmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen, Erziehung und Kommunikation und pädagogische Behandlungsansätze bei jungen Abhängigkeitskranken.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.2. Antithesen zur Paternalismuskritik von Alfred Uhl: […] Paternalistisches Handeln greift nicht notwendig in die Handlungsfreiheit, wohl aber in die Autonomie des Gegenübers ein. Dabei gibt es unter dem Begriff Paternalismus verschiedene Ausformungen, wie etwa weichen/sanften vs. harten Paternalismus, negativen vs. positiven Paternalismus, konservativen vs. liberalen Paternalismus, Wohlfahrts- vs. Moralpaternalismus, oder wissenschaftlichen, staatlichen oder Rechts-Paternalismus. In der medizinischen Ethik kann zwischen einem starken Paternalismus, welcher sich auf Entscheidungen für einwilligungsfähige Personen bezieht und einem schwachen Paternalismus, bei dem über das Wohl nicht einwilligungsfähiger Personen entschieden wird, unterschieden werden. Der Artikel 2 des Grundgesetzes enthält das Allgemeine Persönlichkeitsrecht: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. - Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden . Der liberale demokratische Rechtsstaat muss sich folglich weltanschaulich neutral verhalten. Public Health-Maßnahmen dürfen dieses Neutralitätsgebot grundsätzlich nicht verletzen und müssen faktenbasiert sein. Kommt es zu einem Konflikt zwischen Autonomie und Fürsorge, hat die Autonomie das größere Gewicht. Oder anders gesagt: Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht hat Vorrang vor Eingriffen einer Public Health-Politik in die Autonomie des Individuums. Aber dieses Verfassungsgebot gilt ideal, nicht absolut. Der Staat darf gemäß Art. 2 (1) Stichwort: Sitten¬gesetz und Art. 2 (2), Satz 2, unter Bezugnahme auf die kultur-bedingte Fortentwicklung des normativen Diskurses in der Gesellschaft, begründbare paternalistische Maßnahmen gesetzlich fixieren, die tatsächlich in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreifen. Bezogen auf einsichtsfähige Erwachsene stellt John Stuart Mill das Verbot des staatlichen Paternalismus als ausnahmslos geltende Regel vor. Dies gilt für ihn aber nicht absolut, nicht für Kinder und Jugendliche. Die Gemeinschaft hat unumschränkte Gewalt über (die Menschen) während ihrer ganzen frühen Entwicklungsperiode, sie hat also die ganze Kindheit und frühe Jugend zur Verfügung, um zu versuchen, ob sie zu vernünftigem Verhalten im Leben tauglich machen kann. … Wer sich noch in einem Stande befindet, wo andere für ihn sorgen müssen, den muß man gegen seine eigenen Handlungen ebenso schützen wie gegen äußere Unbill . Dazu ein aktuelles Beispiel aus der schottischen Alkoholpolitik: Die gesetzliche Schaffung von Mindestpreisen für alkoholische Getränke verletzt die Freiheit vieler und schafft das größere Wohl vieler anderer. Dieses schottische Gesetz ist also Paternalismus pur und führt zur Verteuerung von alkoholischen Getränken. Es soll zur Senkung des Pro-Kopf-Konsums beitragen und zur Minderung etwa von Straftaten unter Alkoholeinfluss führen. Diese im Gesetz enthaltene moralisch begründete Sollensbestimmung widerspricht nicht dem metaethischen Prinzip in Humes Gesetz. Beweise für die Wirksamkeit des Gesetzes können erst ex post geführt werden. Die perfektionistische Forderung Mills nach der vollen Autonomie des Bürgers und der Bürgerin kann, in Verbindung mit seinem konsequentialistischen Aggregationsprinzip, dazu führen, dass soziale Ungleichheit entsteht. In Fragen der Ressourcenverteilung dürfen diejenigen Individuen nicht übergangen werden, die kein Potential zu ihrer Verbesserung versprechen und deshalb zur Autonomie-Gesamtbilanz der Gesellschaft wenig beizutragen haben. Es wäre normativ zu fordern, dass bei einer möglichen ‚target inefficiency‘ am Beispiel des schottischen Gesetzes nicht nur untere Schichten der Bevölkerung in ihrer Autonomie eingeschränkt werden, sondern gerade auch die bürgerliche Mitte. Die antipaternalistische Ethik zielt im Kern auf ein selbstbestimmtes Leben und die Freiheit des/der Einzelnen, wie es in der kantischen Ethik mit dem Kategorischen Imperativ (KI) oder in der Staatsphilosophie Wilhelm von Humboldts angelegt ist. Sie hat das Anliegen, individuelle Freiheit zu schützen. Auf diese Kritik kann man entgegnen, dass Individuen tendenziell irrationaler handeln, als das demokratisch verfasste Kollektiv, auch wenn kollektive Entscheidungen nicht die höchste, aggregierte Vernunft verkörpern müssen. Insbesondere Menschen, die nicht explizit am Diskurs beteiligt sind, werden von der kantischen deontologischen Ethik nicht erfasst. Darauf weist die moderne Verhaltensökonomik hin. Denn Kognitionspsychologie und Behavioral (Law- and) Economics-Forschung zeigen eine Vielzahl von kognitiven Mechanismen auf, die zu systematischen Verzerrungen der Annahmen, Urteilskraft und Schlussfolgerungen von Individuen führen. Aus wohlfahrtsökonomischer Sicht ist Paternalismus daher regelmäßig effizient. Nach Zamir ist evident, … daß auch starker staatlicher Paternalismus insbesondere dann wohlfahrtsmaximierend ist, wenn man im Rahmen des zugrundegelegten ökonomischen Wohlfahrtsbegriffs Anforderungen an die Vernünftigkeit der individuellen Präferenzen stellt, deren Erfüllung es kollektiv zu maximieren gilt […]. Kapitel 10. Strategien und Interventionen der Alkoholkontrollpolitik: Suchtprävention ist in Deutschland durch föderale Strukturen (Bund, Länder und Kommunalebene) und eine Vielzahl von Zuständigkeiten zergliedert, z. B. in Fachdienststellen der öffentlichen Verwaltung und gesellschaftlichen Institutionen bzw. Trägern. Frankreich hat es demgegenüber z. B. einfacher. Auf der Bundes-, Länder- und Kommunalebene übernehmen Jugend-, Bildungs-, Sozial- und Gesundheitspolitik und -verwaltung auch Aufgaben der Suchtprävention, die sich ergänzen und teilweise überschneiden. Sie sind durch Gesetz (Bund) oder durch Gesetz und Erlass (Länder) geregelt und werden weitgehend auf kommunaler Ebene umgesetzt. […] Im Folgenden lautet die erste These: Die gegenwärtige Alkoholkontrollpolitik in Deutschland und in weiten Teilen Europas ist hinsichtlich einzelner mittel- bis hochevidenzbasierter Instrumente noch nicht ausreichend zielführend. Diese These soll anhand bestehender Gesetze, Regelungen und Aktionspläne verifiziert werden. Durch zahlreiche Studien als besonders effektiv belegte angebots- und nachfrageorientierte Strategien im Bereich der Verhältnisprävention, wie z. B. Reduzierung der Verfügbarkeit von Alkohol, Preiserhöhungen und Alkoholwerbeverbote, die von Experten seit Jahrzehnten gefordert werden, wurden bisher noch kaum umgesetzt. Stattdessen wurden einige Strategien der Verhaltensprävention und weniger effektive bzw. auf niedrigem Evidenz-niveau liegende Strategien der Verhältnisprävention propagiert, welche nicht wirklich dazu geeignet sind, kurzfristig und nachhaltig alkoholassoziierte Störungen zu verhindern. Die zweite These lautet: Politische Parteien und Regierungen lassen sich durch den starken Einfluss der Alkohol-Lobbyisten innerhalb und außerhalb staatlicher Organe zu leicht unter Druck setzen bzw. zu Maßnahmen verleiten, die nicht (primär) den Public Health-Zielen dienen. Sie betreiben dann im Ergebnis überwiegend eine Klientelpolitik, in der die Partikularinteressen der Alkoholindustrie stärker Berücksichtigung finden, als das Gemeinwohl. Diese These müsste mit einer speziellen Untersuchung der komplexen realen Verflechtungen zwischen Politik und Alkoholwirtschaft überprüft werden und kann hier nur ansatzweise verifiziert werden. Beispiele sind Positionspapiere der Alkohollobbyisten, die wortwörtlich in regierungsamtliche Verlautbarungen übernommen werden. Insgesamt wurden durch die moderne Alkoholforschung zehn alkoholpolitische Best practice-Instrumente als besonders effektiv identifiziert: Das gesetzliche Mindestalter für den Kauf und Konsum von Alkohol, die Begrenzung der Öffnungszeiten von Lokalen und Geschäfte, die Beschränkung der Verkaufsdichte von Lokalen und Geschäften, das staatliche Einzelhandelsmonopol auf alkoholische Getränke, die Senkung der Grenzwerte der Blutalkoholkonzentration, zufällige und verdachtsfreie Blutalkoholkontrollen, der Führerscheinentzug bei Verstößen gegen Alkoholbestimmungen im Straßenverkehr, die Stufenfahrerlaubnis für Fahranfänger, die Besteuerung alkoholischer Getränke und Kurzinterventionen bei Personen mit riskantem Alkoholkonsum. Wesentliche Konsumfaktoren für legale Drogen wie Tabak & Alkohol sind nach Babor et al. der Preis, die Verkaufszeiten und die Verkaufsstellendichte. Der BGH fordert, dass Präventionsmaßnahmen einheitliche und verbindlich definierte Zielgrößen haben und messbar sein müssen, damit sie evaluierbar werden. Am Beispiel der unterschiedlichen Studiendesigns der vier großen europäischen und deutschen Studien ESPAD, HBSC, KiGGS und DAS mit den je unterschiedlichen Definitionen etwa von Binge drinking bzw. riskantem Alkoholkonsum wird deutlich, dass dieses Ziel noch nicht erreicht wurde und dass die Studienergebnisse eher zur Verwirrung beitragen. DIMDI verweist darauf, dass dieser Mangel bereits im 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung kritisiert worden sei. Der DIMDI-HTA-Bericht (HTA = Health Technology Assessment) macht die Notwendigkeit einer einheitlichen und verbindlichen Definition und Messbarmachung riskanten Alkoholkonsums sowie der verbindlichen Festlegung von Zielwerten deutlich, welche durch die Präventionsmaßnahmen erreicht werden sollen. Außerdem wurde deutlich, dass es in Europa noch zu wenig Studien gibt, die zur Entwicklung und Evaluierung evidenzbasierter Präventionsmaßnahmen beitragen können. Der Autor hat sich bemüht, einen möglichst vollständigen Überblick über die aktuelle Ausgestaltung der deutschen Alkoholkontrollpolitik in Gesamtstruktur und Inhalt zu geben, verschiedene Aspekte zu beleuchten und den aktuellen Stand der internationalen und deutschen Forschung zur Thematik bis 30.11.2014 zu erfassen und wiederzugeben.

Über den Autor

Jürgen Schlieckau, Diplom-Pädagoge, Großenkneten-Ahlhorn. 1962 geboren in Hameln. 1983 Studium der Pädagogik an der Bundeswehruniversität in Hamburg, zwölf Jahre Offizier bei der Bundeswehr. Seit 1995 Pädagogischer Leiter und Sozialtherapeut in der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik, Fachklinik für abhängigkeitskranke Jugendliche und junge Erwachsene. Autor und Co-Autor einer Reihe von Fachbeiträgen zu den Sachthemen Alkoholpolitik, Alkohol- und Drogenmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen, Erziehung und pädagogische Behandlungsansätze bei jungen Abhängigkeitskranken.

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ISBN: 978-3-95935-596-4
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