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- Geschichten aus dem Polizei- und Kriminaldienst von 1997 bis 2004: Authentisches in Wort und Bild – Teil 3
Gesellschaft / Kultur
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Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 12.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 204
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Nach Teil 2 (Juni 1988 bis 1996) setzt Ernst Hunsicker in Teil 3 (1997 bis 2004 und die Zeit danach) seine authentischen Polizei- und Kriminalgeschichten fort. Teil 3 enthält auch einen Exkurs durch einige Jahre als Pensionär mit ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kriminalitätskontrolle. Es geht also detailliert weiter mit authentischen Geschichten mit lokalem bis internationalem Bezug sowie Menschlichem und auch Privatem. Presseveröffentlichungen, Fotos und Bilder runden das Gesamtbild ab. Viele – auch bekannte – Persönlichkeiten, die Ernst Hunsicker in seinem Polizeileben begegnet oder in einen Zusammenhang zu bringen sind, werden namentlich genannt und sind gesondert in einem Personenregister verzeichnet. Die Highlights aus allen Teilen hat der Autor in seinem Buch Geschichten aus dem Polizei- und Kriminaldienst von 1962 bis 2004 – Authentische Highlights von der Polizeischule bis zur Pensionierung in Wort und Bild zusammengefasst.
Textprobe: Kapitel 1: Jahr 1997: im Zeichen der ‘Drogenbekämpfung’: Regionale Arbeitstagung im Bereich des Landgerichts Osnabrück über ‘Schutz und Hilfen für Kinder im Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs’ am 09.09.1997 in Osnabrück – Kritik an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. In dieser Arbeitstagung war ich durch ein Statement gefordert (Auszug daraus): 3. Täterschutz geht offenbar immer noch vor Opferschutz: Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder schützen mehr die Daten von (potentiellen) Tätern denn die von (potentiellen) Opfern gerade auch von sexuellem Mißbrauch. Auch die Datenerhebung im Rahmen der Gefahrenabwehr, die sich also im Vorfeld der Strafverfolgung bewegt, ist gerade auch für die Polizei wegen der umfangreichen Formalien mehr als kompliziert. Allerdings soll dieser Bereich in Kürze anwenderfreundlicher gestaltet werden. Die Krone setzt dem aber das Strafverfahrensänderungsgesetz vom 17.03.1997 mit dem Untertitel ‘DANN-Analyse (‘genetischer Fingerabdruck’)’ auf und ist ein weiterer Beitrag zu der unendlichen Geschichte ‘Schützt die Täter, vernachlässigt die – auch potentiellen – Opfer.’ Dieses Strafverfahrensänderungsgesetz (§§ 81e, 81f stopp) enthält Formvorschriften (Richtervorbehalt, Anonymisierung der Daten von Beschuldigten, Überwachung datenschutzrechtlicher Bestimmungen), die die Arbeit der Ermittlungsbehörden und der Gutachterstellen negativ beeinträchtigen, insbesondere aber, auch wenn ich mich wiederhole, die Täter schützen. Um dies zu verdeutlichen: Wenn ein Mann eines Einbruchs beschuldigt wird, werden von diesem Beschuldigten Lichtbilder gefertigt und Fingerabdrücke genommen. Ein Einbruch, also ein schwerer Diebstahl, ist ein Vergehen. Diese Fingerabdrücke werden ausgeformelt und in ein automatisiertes Fingeridentifizierungssystem eingegeben, um diese Fingerabdrücke später mit anderen Fingerabdrücken, die an Tatorten gesichert werden konnten, zu vergleichen. Wenn dieser Mann ein Kind sexuell missbraucht oder eine Frau vergewaltigt, werden ebenfalls Lichtbilder gefertigt und Fingerabdrücke genommen. Allerdings: Ein ‘Einbrecher’ hinterlässt evtl. Fingerabdrücke, ein ‘Sittentäter’, also Triebtäter, hinterlässt an seinen Opfern und deren Bekleidung keine Fingerabdrücke, sondern ‘genetische Fingerabdrücke’ in Form von Sperma, Speichel, Haaren und sonstigen beweiserheblichen Körpersekreten. Vergleichsmaterial für einen ‘genetischen Fingerabdruck’ wird durch eine Speichelprobe (Speichelabstrich aus der Mundhöhle) gewonnen. Weniger Aufwand als ein Fingerabdruckverfahren! Ein ‘genetischer Fingerabdruck’ kann über die Blutgruppenbestimmung ebenso ausgeformelt werden wie ein gewöhnlicher Fingerabdruck. Ebenso könnte dieser ‘genetische Fingerabdruck’ in eine bundesweite ‘DANN-Datei’ aufgenommen werden, um dieses Material mit Spuren an Opfern zu Sexualdelikten zu vergleichen. Das ist in anderen demokratischen Staaten überhaupt kein Problem (z.B. Großbritannien). In Deutschland sind solche Vorstöße bisher auf Widerstand gestoßen, obwohl sexueller Missbrauch an Kindern Verbrechenstatbestände erfüllt. Deshalb: Vielen Dank an die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die den (potentiellen) Triebtätern ein ‘schönes’ Abschiedsgeschenk hinterlassen hat. So müssen es wohl die Triebtäter bewerten! Die Kritik an der ehemaligen Bundesjustizministerin führte, was ich feststellen konnte, bei einigen Anwesenden zu einem Kopfschütteln. Aber schließlich war sie für dieses Strafverfahrensänderungsgesetz verantwortlich. Allerdings scheint sie immer noch nicht dazugelernt zu haben denn in der WDR-Sendung ‘Hart aber fair – Das Reizthema’ (19.01.2005) hat die u.a. als Gast anwesende Frau Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, den Richtervorbehalt bei Tatortspuren verteidigt. Glücklicherweise hat sich in den Folgejahren Einiges an diesem Gesetz geändert, das nun mehr ‘anwender- und opferfreundlich’ und damit weniger ‘täterfreundlich’ ist. Selbst nach Jahrzehnten werden jetzt noch Kapitalverbrechen aufgeklärt. Auf die großartigen Erfolge ist hier nicht näher einzugehen. Auch Osnabrück hatte wiederholt ein ‘positives DANN-Erlebnis’ (z.B. Mord an der Prostituierten Anna Hauser,). Ein internationaler Verbund muss das Ziel sein! Interessanterweise war ich am Abend des gleichen Tages (09.09.1997) zu einer Diskussionsveranstaltung der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Osnabrück zum Thema ‘Die alltägliche Kriminalität’ eingeladen. Leider weiß ich heute nicht mehr, ob ich in dieser Veranstaltung auch auf mein FDP-kritisches Statement der vorausgegangen Arbeitstagung eingegangen bin. Kapitel 7, Jahr 2003: die Pensionierung ‘droht‘: Alexandra (‘Alex’) Rietz: ‘Ich könnte Schauspielerin werden!’ ‘Alex’ Rietz haben wir, wie noch weitere Kollegen/innen, direkt aus der Bereitschaftspolizei (Bepo) übernommen. Allerdings waren diese BepoKollegen/innen vorher ein paar Monate bei uns in den angestrebten Fachkommissariaten und wurden dort ‘getestet’. So auch ‘Alex’. ‘Alex’ war, nachdem ich/wir sie in den Zentralen Kriminaldienst (‘AG Beschaffung’ im 2. Kommissariat) übernommen hatten, für Sonderaufgaben immer schnell zu begeistern: Ob ‘Expo 2000’ in Hannover, Abordnung ins Landeskriminalamt Hannover, Mitarbeit in Projektgruppen der Polizeiinspektion Osnabrück-Stadt (Kundenorientierung/-befragung, Kriminologische Regionalanalyse Osnabrück 2002/03) oder – zuletzt – erweiterter Personenschutz für Christian Wulff, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen. Wenn es um solche Sonderaufgaben ging, saß sie voller Erwartung und bei immer guter Laune an meinem Schreibtisch. Eines Tages im Jahr 2003 saß ‘Alex’ wieder an meinem Schreibtisch und erklärte mir ‘Ich könnte Schauspielerin werden.’ Es war die Rede von einem Casting usw. ‘Alex’ erzählte, worum es in dieser geplanten Serie gehen würde. Diese Sache erschien mir ziemlich windig und ich empfahl ihr ‘Lass die Finger davon.’. Aber ‘Alex’ war nun mal auf dem Schauspieltrip. Es dauerte nicht lange und schon wieder schaute sie mich erwartungsvoll an. Jetzt erzähle ‘Alex’ von einer Serie bei SAT.1, zu der sie zu einem Casting eingeladen war. Ergebnis: Es hat geklappt, ich werde Schauspielerin. Nun begann der Weg durch die Instanzen: ‘Alex’ wollte sich für zwei Jahre aus dem Polizeidienst beurlauben lassen, um sich nicht gleich für die Schauspielerei festzulegen. Ich habe sie darin unterstützt. Aber das Innenministerium blieb hart: Frau Rietz ist zu entlassen! Jetzt kann man ‘Alex’ fast täglich bei SAT.1 in der Serie ‘K 11 – Kommissare im Einsatz’ sehen.
Kriminaldirektor a. D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944), ist ein echter Aufstiegsbeamter, der nach Abschluss der Realschule von 1962 bis 2004 in nahezu 42 Dienstjahren fast alle Ämter vom Polizeiwachtmeister bis zum Kriminaldirektor durchlaufen hat und in vielen Funktionen bei der Schutz- und Kriminalpolizei verwendet wurde. Dienststellen/Funktionen waren: Landespolizeischule Niedersachsen Hann. Münden (Ausbildung), Landesbereitschaftspolizei Hannover (Hundertschaften, Kraftfahrer), Polizeiabschnitt Lingen/Ems (Streifendienst), Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück (Sachbearbeiter, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission), Leiter der Kriminalpolizei in Osnabrück (Führungsgehilfe), Kriminalpolizeiinspektionen Osnabrück (stellvertretender Inspektionsleiter) und Lingen (Inspektionsleiter), Landespolizeischule Niedersachsen in Hann. Münden und Bad Iburg (stellvertretender Leiter der Ausbildungsstätte Bad Iburg und Fachlehrer an beiden Standorten), Polizeiabschnitt Osnabrück-Stadt – Zentraler Kriminaldienst (Leiter des Zentralen Kriminaldienstes, stellvertretender Abschnittsleiter).
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