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- Gelebte Inklusion: Menschen mit Lernschwierigkeiten auf ihrem Weg aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Gesellschaft / Kultur
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Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 144
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Das Wort Inklusion ist brandaktuell und wird in Deutschland zurzeit heiß diskutiert. Dazu gehört auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Personen mit einer Lernbeeinträchtigung möchten ein ganz normales Leben führen. Dies gilt auch dann, wenn sie aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) kommen. Nicht erst seit den neuesten Forderungen nach mehr Inklusion gibt es in Deutschland Bemühungen, diese Personengruppe beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das vorliegende Buch gibt Rückmeldungen dazu, welche Aussagen lernbeeinträchtigte Menschen nach ihrem Wechsel aus der WfbM und mit langjähriger beruflicher Erfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ihrer sozialen Situation, ihren Erlebnissen und ihrer aktuellen Zufriedenheit treffen. Die Studie zeigt zudem auf, wo Unterstützung von außen weiterhin notwendig ist.
Textprobe: Kapitel 4, INTEGRATION: ‘Integration fängt in den Köpfen an – in unseren’ (FEUSER, zit. n. GRINNOLD 2000,S. 11). Gesellschaftliche Zugehörigkeit wird mittels Übereinstimmungen innerhalb der vorherrschenden kulturellen und sozialen Regelungen hergestellt. Gesellschaftliche Minderheiten werden durch Menschen gebildet, welche den allgemeinen Werten und Normen nicht nachkommen können oder nicht wollen. Ihnen wird eine Zugehörigkeit abgesprochen. Sie befinden sich somit an Randbereichen der Gesellschaft. Dieses ausgrenzende Verhalten ist tief im Menschen verankert. Funktionell gesehen verleiht es der eigenen Gruppe soziale Stabilität und dem Einzelnen ein Gefühl von Zugehörigkeit. Die Ausgrenzung anderer Personengruppen wird zur Abwehr von Bedrohungen für die eigene Gruppe eingesetzt. Obwohl unsere Gesellschaft modern und hoch zivilisiert ist, gibt es diese Ausgrenzungen u. a. in Form von Alten- und Pflegeheimen, Sonderschulen und Ausländerstadtteilen noch immer (vgl. RÜLCKER 2001, S. 64). Integration wird somit aktuell im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und politischen Problemlagen gefordert. Es ist ein moderner und häufig verwandter Begriff, welcher gerade dort, wo das soziale Zusammenleben und Zusammenwachsen verschiedener Bevölkerungsgruppen nicht gelingen will, als die universelle Lösung propagiert wird. Jedoch wird darunter vielfach nur die Anpassung einer Gruppierung an die Gesamtgesellschaft verstanden. Integration kann aber nur gelingen, wenn beide Seiten mit der echten Absicht zum Austausch und zur Kooperation aufeinander zugehen. So verstanden birgt Integration auch Chancen für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Über eine Integration in die Arbeits- und Berufswelt kann ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden, welche im Sinne von mehr Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit ihre gesamte Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen kann. 4.2, Kritische Anmerkung zur Integration: Grundsätzlich betrachtet darf Integration nicht im Sinne der Anpassung einer Minderheit an die gesellschaftlichen Vorgaben einer Mehrheit verstanden werden, an dessen Ende eine völlige Übereinstimmung steht. Anpassungsleistungen müssen von beiden Seiten aus erbracht und nicht nur von einer Minderheit verlangt werden. Beide Seiten müssen sich in einem Prozess des Umdenkens, in Richtung Akzeptanz und Respekt, um ein gesellschaftliches Miteinander bemühen. Die Soziale Arbeit beschäftigt sich überwiegend mit Menschen, die sich am Rande der Gesellschaft befinden. Sie begleitet diese mit dem Ziel der gesellschaftlichen Integration. Dabei muss sie das Individuum u. a. unterstützen, versäumte Anpassungsleistungen nachzuholen und zielt pädagogisch darauf ab, das Individuum in die Lage zu versetzen, aus sich selbst das Beste zu machen. Die Soziale Arbeit definiert Anpassung für sich wie folgt: ‘Anpassung ist nur dann pädagogisch ’richtig’, wenn sie so verläuft, dass dem Sich - Anpassenden die Kritik an dem Vorgang und seinem Ergebnis immer noch möglich ist. Das Gegenbild böte z.B. eine in verfestigten Vorurteilen verlaufende und endigende Erziehung, die – was im Begriffe des Vorurteils liegt – es ausschlösse, dass der Erzogene imstande ist, sich neuen Konstellationen anzupassen’ (MOLLENHAUER 1993, S. 74). Die Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderung richten sich nicht nur gegen eine gesellschaftliche Etikettierung und Benachteiligung, sondern auch gegen die Interessenvertretung durch pädagogisch geschulte Berufsgruppen. Für den Menschen mit Behinderung führt diese Unterstützung oftmals zur Unfreiheit in der Gestaltung eines selbst bestimmten Lebens und verhindert die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität. Demnach muss sich jede Unterstützungsform kritisch mit der Frage auseinandersetzten, ob sie nicht nur der Durchsetzung eigener Interessen dient. Fragen zur Legitimation einer Sonderpädagogik treten in diesem Zusammenhang auf, da diese sich über den Behinderungsbegriff, d.h. über die Notwendigkeit spezifischer therapeutischer Fördermaßnahmen definiert. Somit muss sie sich fragen, ob sie durch die Zuordnung von Personen zum Personenkreis mit Behinderung und die damit verbundene Aussonderung nicht erst selbst Behinderung konstruiert. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, ist diese defektorientierte Auffassung nicht mehr haltbar. Zusätzlich wirkt sich der Wandel unserer Gesellschaft aus, welcher eine durchschnittliche gesellschaftliche Norm immer weiter aufhebt und die menschliche Vielfalt zur Normalität werden lässt. Dazu kommen die Ergebnisse einer erfolgreichen Förderung von Kindern mit Behinderung in allgemeinen Schulformen. Gesellschaftliche Integration kann nicht durch schulisches Aussondern erzielt werden! Zum gemeinsamen Lernen von nicht behinderten Kindern und Kindern mit Behinderung sollten zukünftig Integrationsschulen ausgebaut werden. Die Sonderpädagogik muss die Verschiedenheit der Menschen anerkennen und ihr den gebotenen Respekt zollen. Dies bedeutet, den anderen Menschen als eine andere, bzw. fremde Person anzuerkennen, ohne ihn abzuwerten oder ihn angleichen zu wollen. Integration darf nicht bedeuten, dass Fremdartige durch Elemente der Erziehung anzugleichen und den Unterschied damit aufzuheben. Integration bedeutet, gemeinsam zu leben und die Unterschiedlichkeiten, die Vielfältigkeit, sowie Übereinstimmungen aber auch Fremdartigkeit vollkommen anzuerkennen (vgl. EBERWEIN 2001, S. 17ff). 4.3, Soziale Eingliederung von Menschen mit Lernschwierigkeiten: Eingliederung und Integration sind Begriffe, die im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals auch in gleichen Zusammenhängen verwandt werden. Bei der Integration geht es verstärkt, um das Verhältnis zwischen einer Minorität zur Majorität. Ziel der Integrationsbemühungen ist unter anderem, die Verbesserung eines kooperativen gesellschaftlichen Zusammenlebens und das Erreichen einer toleranten und gewaltfreien Grundhaltung zueinander. Soziale Eingliederung bezieht sich allgemein auf das Auffinden und Gestalten von Verknüpfungen zwischen individuellen Personen und ihrer sozialen Umgebung. Bezogen auf Menschen mit Lernschwierigkeiten geht es hierbei konkret um die Eingliederung von Personen in soziale Teilsysteme, wie z. B.: Familie, Kindergartengruppe, Schulklasse, Wohngruppe, Arbeitsabteilung, Freizeitgruppe. Folgende Ziele werden damit verfolgt: Erweiterung von persönlichen Fähigkeiten, Verbesserung des gesellschaftlichen Stellenwertes, Eingliederung in Rollenkonstruktionen, Abbau von sozialen Hemmnissen, Eingliederung in soziale Zusammenhänge, Entwicklung einer sozialen Identität, Reduzierung von Konflikten, bewusstes Einnehmen von sozialer Anpassung und sozialer Distanz, Abwendung oder Reduzierung von sozialer Isolation. Die soziale Eingliederung ist von einer Wechselbeziehung zwischen dem Menschen mit Lernschwierigkeiten und seiner sozialen Umwelt abhängig. In diesem Verhältnis hat sich nicht allein der Mensch mit Behinderung anzupassen! Im Sinne des Normalisierungsprinzips, bzw. der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, müssen ebenfalls die allgemeinen Gesellschaftsnormen an die Bedingungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten angepasst werden (vgl. SPECK 1990, S. 171f). Bei Menschen mit Behinderung und bei denen, welche von Behinderung bedroht sind, spricht man im Sinne der sozialen Eingliederung von Rehabilitation. Das Ziel aller medizinischen, schulischen und beruflichen Rehabilitationsbemühungen ist die gesellschaftliche Eingliederung (vgl. WEICHLEIN 1986, S.763f). Die Integrationspädagogik kritisiert jedoch die Begriffe Eingliederung und Wiedereingliederung und sieht darin versteckte Anteile die darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen doch wieder nur an die bestehenden Bedingungen anzupassen. Eine Eingliederung oder Wiedereingliederung impliziert, dass zuvor eine Ausgliederung stattgefunden hat. Die gesellschaftliche Eingliederung soll durch Rehabilitation in speziellen abgegrenzten Einrichtungen passieren. Eine soziale Integration kann nicht durch aussondernde Vorgehensweisen erreicht werden. So gesehen dürfen Aussonderungen erst gar nicht passieren (vgl. GRINNOLD 2000, S. 51f). Die Soziale Arbeit begleitet und unterstützt Menschen mit Behinderung bei ihrer sozialen Eingliederung. Sie versucht einerseits, den einzelnen Menschen mit Lernschwierigkeiten auf seinem individuellen Weg zu unterstützen. Anderseits erkennt sie in diesem Prozess allgemeine strukturelle Barrieren, welche sie beschreibt und damit auf notwendige Veränderungen hinweist. 4.4, Zusammenfassung: ‘Wer sich auf Andersartigkeit nicht einlässt, wird eigenartig’ (PALMOWSKI u. a. 2002, S. 21). Nicht nur die Politik ist aufgerufen, etwas für die Integration zu tun. Integration richtet sich vielmehr an jeden Einzelnen in unserer Gesellschaft, der dazu aufgefordert wird, in diesem Zusammenhang seine inneren Einstellungen zu überprüfen. Integration darf nicht Anpassung bedeuten, sondern muss das Recht anders sein zu dürfen mit einschließen! Bei der Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten darf es nicht darum gehen sie so anzupassen, dass sie der allgemeinen Norm entsprechen. Es geht vielmehr darum, sie in ihrer Andersartigkeit zu akzeptieren und im gemeinschaftlichen Lebenszusammenhang ein Miteinander statt ein Gegeneinander oder Nebeneinander zu erreichen. 5, DIE BERUFLICHE LAGE VON MENSCHEN MIT LERNSCHWIERIGKEITEN: Aufgrund der sich verschärfenden Bedingungen am allgemeinen Arbeitsmarkt haben es Menschen mit Lernschwierigkeiten aktuell besonders schwer, einen Zugang ins Berufsleben zu erhalten. Im Allgemeinen zeigt die hohe Zahl von arbeitslosen Menschen mit Behinderung, dass eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für sie teilweise versperrt ist. Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz treffen sie oftmals auf diskriminierende Ungleichbehandlung. Aufgrund arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen konnte von Oktober 1999 bis Oktober 2002 bundesweit die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von 17,7% auf 14,2% abgebaut werden. Nach Beendigung dieser besonderen Anstrengungen stieg die Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe bis April 2003 wieder auf 17% an. Die gleiche Entwicklung lässt sich in Nordrhein-Westfalen feststellen. Im Juli 2003 waren rund 18% der schwerbehinderten Erwerbspersonen ohne Arbeit. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist im Jahr 2004 bundesweit weiter gestiegen (vgl. EUROPA - EQUAL 2005, S. 1). Im März 2005 ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen bei rekordträchtigen 195.090 angelangt. Dagegen gab es im Jahr 2003 in Deutschland noch 30.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen weniger (vgl. BAG UB 2005, S. 16). Nähere Informationen zur Zusammensetzung der Gruppe behinderter Menschen bietet das Statistische Bundesamt. Laut der derzeitig aktuellsten statistischen Bevölkerungsabfrage, dem Mikrozensus aus dem Jahr 2003 , lebten im Mai 8,4 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland. Dies bedeutet, dass jeder zehnte Einwohner in Deutschland zu diesem Zeitpunkt von einer Behinderung betroffen war. Die Zahl der Menschen mit Behinderung nahm gegenüber 1999 um 3% zu. Ausgehend von der Gesamtzahl waren 6,7 anerkannt schwerbehindert und 1,7 Millionen Menschen leicht behindert. Zu 54% setzte sich diese Gruppe aus Männern zusammen und zu 72% aus Personen, welche 55 Jahre und älter waren. 6,3 Millionen davon standen nicht im Erwerbsleben! Menschen mit Behinderung waren, im Vergleich zur Gruppe der nicht behinderten Menschen häufiger erwerbslos. Die Erwerbslosenquote bei den Menschen mit Behinderung lag bei 16,5%, die der nicht behinderten Menschen bei 10,9%. Zu den Erwerbspersonen wurden 2,2 Millionen behinderte Menschen gezählt, welche mindestens 15 Jahre alt und erwerbstätig waren oder eine Erwerbstätigkeit suchten. Die Erwerbsquote belief sich im Mai 2003 auf 30% bei den behinderten Männern und auf 21% bei den behinderten Frauen. Die Erwerbsquote der Nichtbehinderten lag hier deutlich höher, und zwar bei 71% bei den Männer und 53% bei den Frauen. Die Diskrepanz in den Erwerbsquoten zwischen Menschen mit und ohne Behinderung lässt sich teilweise daraus erklären, dass bei den Menschen mit Behinderung ein altershöherer Anteil vertreten war. Aber auch der Vergleich nach Altersgruppen macht sehr deutlich, dass die Beteiligung am Erwerbsleben, in der Altersgruppe ab dem 25. Lebensjahr, bei Menschen mit einer Behinderung deutlich unter der von Nichtbehinderten lag. Dies gilt gleichermaßen für Männer wie für Frauen. Die höchste Beteiligung behinderter Menschen am Erwerb wurde in der Altersgruppe zwischen 25 bis unter 45 Jahren verzeichnet. Bei den höheren Altersgruppen nahm die Erwerbsquote wieder deutlich ab (vgl. PFAFF 10/2004). Im Mai 2003 gab es 1,8 Millionen erwerbstätige Menschen mit Behinderung. Dabei fiel der Anteil der Männer auf 61%. Frauen mit einer Behinderung waren häufiger als Männer in sozialen Bereichen wie z.B. dem Erziehungs- und Gesundheitswesen tätig, sowie im Handel und in der Gastronomie. Männer mit einer Behinderung waren häufiger im Bergbau, im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe tätig. 51% der Menschen mit Behinderung hatten als höchsten Berufsabschluss eine Berufsausbildung, eine Anlernausbildung oder verfügten über betriebliche Erfahrungen aus einem Praktikum. 26% verfügten über keinen beruflichen Abschluss, 11% über einen Fachschulabschluss, 4% über einen Hochschulabschluss und 3% über einen Fachhochschulabschluss. In der Altersgruppe zwischen 30 bis 45 Jahren wurde bei den Menschen mit Behinderung ein niedriges Ausbildungsniveau deutlich (vgl. PFAFF 10/2004). Vergleiche nach Altersgruppen und nach Größe des Haushaltes zeigten im Niedrigeinkommensbereich folgende Situation: Bei den 25- bis unter 60-jährigen Personen mit Behinderung war die Einkommenssituation zum Teil deutlich schlechter als bei nicht behinderten Menschen. Behinderte Frauen erreichten dabei ein geringeres persönliches Erwerbseinkommen als behinderte Männer. In höheren Einkommensverhältnissen waren behinderte Frauen ebenfalls weniger häufig zu finden, als behinderte Männer der gleichen Altersgruppe (vgl. PFAFF 02/2005).
Sylvia Rose, Diplom-Sozialarbeiterin (FH), wurde 1966 in Salzgitter geboren. Als Ergotherapeutin war sie zunächst in der Orthopädie tätig. Später wechselte sie in den Bereich der Behindertenhilfe. 2006 schloss sie ihr Studium der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Bielefeld ab. Seit fast 20 Jahren beschäftigt sich die Autorin beruflich mit der Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie interessiert sich im Besonderen für den gelungenen Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
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