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Produktart: Buch
Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 124
Abb.: 6
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Zwischen 1998 und 2002 wurde auf dem Territorium der Demokratischen Republik Kongo (DRK) der von der ehemaligen US-Außenministerin Madeleine Albright als First African World War bezeichnete Krieg mehrerer afrikanischer Staaten ausgetragen. In den Folgejahren dieser Konflikte verbesserte sich die Situation vor Ort graduell. Von Juni 2006 an sicherte eine Militäroperation der Europäischen Union, EUFOR RD Congo, vier Monate lang die Durchführung der ersten freien und fairen Präsidentschaftswahlen seit mehr als 40 Jahren in der DR Kongo ab. Ziel der Militärmission war die Sicherung der Wahlen, über welche zu einem nachhaltigen Frieden beigetragen werden sollte. In der vorliegenden Publikation wird aufgezeigt, dass die im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) durchgeführte Militärmission ihr konkretes Auftragsmandat erfüllte, jedoch - wie gezeigt werden wird - wenig zu einem nachhaltigem Frieden beitrug. Sowohl Ansätze aus der politischen Theorie, insbesondere des Peacebuildings, als auch empirische Untersuchungen und qualitative Erhebungen stützen dabei das Ergebnis dieser Veröffentlichung. Für einen nachhaltigen Frieden in der DR Kongo scheinen insbesondere drei Faktoren eine große Bedeutung aufzuweisen: Die kongolesische Armee, die wirtschaftliche Situation und die staatliche Transparenz, insbesondere die Pressefreiheit. Nur bei einer Auseinandersetzung mit diesen Faktoren erscheint ein nachhaltiger Frieden in der DR Kongo erreichbar. Andernfalls werden auch die nächsten Wahlen in der DR Kongo entweder von der internationalen Staatengemeinschaft finanziert, überwacht und geschützt werden müssen oder aber diese werden als demokratische Fassade eines autoritären Staatswesens genutzt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.1.4, Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen: Grundbedingung für einen Erfolg von EUFOR RD Congo war eine gelingende Kooperation mit der Mission der Vereinten Nationen, MONUC, vor Ort. Von Anfang an war klar, dass keine der beiden Operationen alleine über die Fähigkeiten verfügen würde, während der Abhaltung der Präsidentschaftswahlen aufkommende Konfliktsituationen effektiv entschärfen zu können. So verfügte die Mission der Vereinten Nationen nicht über genügend Soldaten, um das gesamte Staatsgebiet der DR Kongo stabilisieren zu können. Kofi Annan hatte bereits in den Jahren vor der Wahl sukzessive auf eine numerische Verstärkung von MONUC gedrängt. Seine Initiativen konnten sich im Gefüge der Vereinten Nationen jedoch nicht durchsetzen. Insbesondere die langfristig einzuplanenden höheren Kosten führten zu einer ablehnenden Haltung. Besaß die Mission der Vereinten Nationen mit ihren im Jahr 2005 etwa 17.000 Soldaten nicht die Stärke für eine grundlegende Stabilisierung aller Landesteile, so konnte dies von EUFOR RD Congo erst recht nicht erwartet werden. So waren die operativen Ziele dieser Mission in keinem Fall auf eine Befriedung des ganzen Staatsgebietes ausgelegt. Damit war von Beginn an klar, dass eine gegenseitige Kooperation für einen Erfolg bei der Absicherung der Präsidentschaftswahlen vonnöten sei. Die grundlegende Zusammenarbeit der Europäischen Union und der Vereinten Nationen ist auch institutionell festgelegt. So existiert seit 1999 ein Rahmenabkommen zwischen der EU-Kommission und den VN, welches zur Kooperation vor Ort beiträgt. Eine Rolle für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der ESVP spielte die Operation Artemis, welche die EU im Jahr 2003 in der Demokratischen Republik Kongo durchgeführt hatte, um die Konflikte in der Provinzhauptstadt Bunia einzudämmen und dadurch die Kräfte von MONUC zu unterstützen. Direkt im Anschluss an diese Mission, im September 2003, vereinbarten EU und VN eine Joint Declaration on UN-EU cooperation in crisis management. Darauf aufbauend wurde im Jahr 2004 das so genannte Steering Committee eingerichtet, in welchem sich Vertreter des Ratssekretariats der EU und des United Nations Department for Peacekeeping Operations (DPKO) zweimal im Jahr treffen. Um die Beziehungen beider Organisationen weiter zu verstärken, gibt es seit November 2005 einen Verbindungsoffizier, der aus dem EUMC heraus zum DPKO der Vereinten Nationen entsandt wird. Insgesamt soll die Koordinierung beider Organisationen in den Bereichen Planung, Training und Kommunikation, sowie der Evaluierung von Operationen verbessert werden. Problematisch ist jedoch, dass es oftmals keinen materiellen Inhalt gibt, der die einzelnen Schlagbegriffe ausfüllt. So gibt es bislang kaum Bereiche, die auf eine Koordinierung der Tätigkeiten im Bereich des Trainings von Personal schließen lassen. In dem Bereich Planung existieren zumindest gemeinsame Szenarien, die diskutiert und dokumentiert worden sind. Eines von diesen beschreibt die, wie im Fall von EUFOR RD Congo erfolgte, Unterstützung einer VN-Mission durch eine Operation der Europäischen Union mit einer over-the-horizon Einsatzgruppe. Dieses Szenario stellt heraus, dass es die Vereinten Nationen sind, die die primäre Verantwortung für internationalen Frieden und Sicherheit tragen. Zudem betont das Dokument VN-mandatierte Einsätze, während gegenüber einer direkten Unterstellung von Soldaten unter ein VN-Kommando vorsichtiger argumentiert wird. Aufgeführt ist, dass es nur eine nationale Entscheidung sein kann, Einsatzkräfte direkt unter ein Kommando der Vereinten Nationen zu stellen. Eine dagegen von der Europäischen Union selbst organisierte Operation soll unter der politischen Kontrolle und strategischen Leitung derselben verbleiben. Von der EU wurde diese Vereinbarung durch den Europäischen Rat im Juni 2004 bekräftigt. Damit bildete dieselbe für die Europäische Union das grundlegende Dokument einer Kooperation mit den Kräften von MONUC während der Operation EUFOR RD Congo. Erst im Jahr 2007, nach den Erfahrungen der Kongo-Mission, kam es zu einem erneuten Joint Statement zwischen EU und VN. Durch diese Vereinbarungen besaßen die Vereinten Nationen und die Europäische Union bereits vor Abhaltung der Präsidentschaftswahlen in der DR Kongo die nötigen Konsultationsmechanismen, um sich vor Ort gegenseitig produktiv unterstützen zu können. Wird der größere Rahmen betrachtet, ist festzustellen, dass diese Art und Weise der Kooperation, dass heißt die Unterstützung einer VN-Operation durch eine autonome EU-Mission, auch in Zukunft vorstellbar bleibt. Dagegen ist es unwahrscheinlich, dass es eine direkte Unterstellung einer größeren Anzahl von Soldaten der EU-Mitgliedstaaten unter eine VN-geführte Operation geben wird. In ihrem Verhältnis beschreiben die Vereinten Nationen und die Europäische Union somit zwei komplementäre Institutionen. Beide besitzen ihre verschiedenen Aufgabenbereiche und Fähigkeiten, nehmen diese wahr und unterstützen sich dort, wo es für sie Sinn macht, dass heißt, wo win-win Situationen im Interesse beider Institutionen zu erzielen sind.

Über den Autor

Jan-David Blaese schloss sein Studium der Politischen Wissenschaft, der Neueren Geschichte und des Öffentlichen Rechts an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Jahr 2010 mit dem akademischen Grad des Magister Artium erfolgreich ab. Um seine Kenntnisse der Internationalen und Europapolitik weiter zu vertiefen absolvierte er im Anschluss einen Masterstudiengang in European Studies am Zentrum für Europäische Integrationsforschung in Bonn. Im Anschluss arbeitete der Autor für das Büro der Europäischen Politikberater der Europäischen Kommission in Brüssel.

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