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- Der letzte Umzug: Der Weg ins Altersheim für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Gesellschaft / Kultur
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Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 09.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 152
Abb.: 9
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Übersiedlung in ein Pflegeheim stellt für einen pflegebedürftigen Menschen ein einschneidendes und als große Belastung empfundenes Ereignis dar. Die vertraute Wohnung sowie die Wohnumgebung werden verlassen und zugunsten einer institutionellen Wohnform mit unbekanntem Umfeld aufgegeben. Der Ablauf dieses kritischen Lebensereignisses gliedert sich in mehrere Phasen: umfängliche Überlegungen und praktische Vorbereitungen, die eigentliche Übersiedlung sowie der schwierige Abschnitt der Anpassung an die fremde Umgebung. Grundlegende Veränderungen auf der emotionalen, kognitiven, sozialen sowie behavioralen Ebene werden dort für den alten Menschen zu einer erheblichen Herausforderung. Durch die Integration der Angehörigen in diesen Prozess und in die institutionelle Pflege kann die Lebensqualität aller Beteiligten verbessert und die erwünschte Senkung von Morbidität und Mortalität nach der Aufnahme in das Pflegeheim erreicht werden.
Textprobe: Kapitel 2.2, Stationäre Altenpflegeeinrichtungen: Angesichts der alternden Gesellschaft wird die Nachfrage nach professionellen Altenpflegedienstleistungen weiter steigen. Somit werden nicht nur ambulante, sondern auch stationäre Einrichtungen vermehrt benötigt. Das Interesse, möglichst lange im häuslichen Umfeld von Angehörigen gepflegt werden zu können, wird zwar immer groß sein, doch aufgrund von familiären und sozialen Strukturen sowie einem Mangel an medizinischer Betreuung im häuslichen Umfeld, wird in vielen Fällen auf stationäre Pflegeeinrichtungen zurückgegriffen werden müssen. Was die Länge des Heimaufenthalts betrifft, wird sichtbar, dass abgesehen von der etwa sechsmonatigen Übersiedlungs- respektive Adaptationsphase Pflegeheime für die Mehrheit der Bewohner Orte sind, wo sie den letzten Lebensabschnitt verbringen sowie gepflegt, betreut und letztendlich beim Sterben begleitet werden. 2.2.1, Der Begriff der stationären Pflege : Wehrli-Schindler (1997) versteht unter stationären Pflegeeinrichtungen Akutspitäler, Geriatrie-Abteilungen von Spitälern, Pflegeabteilungen von Alters- und Pflegeheimen oder Krankenheime. Aufgrund der steigenden Erwerbsquote bei Frauen, die Zunahme der Einpersonenhaushalte, die Mobilität in unserer Gesellschaft und nicht zuletzt aufgrund der zum Teil nachlassenden Pflegebereitschaft, die Milieu abhängig ist, kommt es zu einer erhöhten Inanspruchnahme der stationären Pflege (Brandenburg, 4/2005). Auf dem österreichischen Markt existieren private (Caritas Sozialis etc.) und öffentliche Altenpflegeeinrichtungen, wobei hier verdeutlicht werden muss, dass aufgrund der äußerst hohen Betreuungskosten nur besser situierte Menschen (zumeist finanziell unterstützt von ihren Familienmitgliedern) Zugang zu privatrechtlich geführten Häusern haben können. 2.2.2, Das Pflegeheim: Während im umgangssprachlichen Gebrauch die Begriffe Altenheim, Altenwohnheim, Altenpflegeheim und Pflegeheim häufig vermischt und nicht exakt verwendet werden, kennt man in Fachkreisen die genauen Unterschiede. Heime sind Einrichtungen, in denen mindestens drei Personen dauerhaft oder auf bestimmte Zeit aufgenommen, betreut und bei Bedarf gepflegt und auch fallweise ärztlich betreut werden (WWPG §1, 2006, S. 25). Dieses Gesetz findet Anwendung auf 1.) Wohnheime für alte Menschen mit Betreuungsbedarf, 2.) Pflegeheime für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf und 3.) Pflegestationen (WWPG §2(1), 2006, S. 25). In den Erläuterungen wird ein Pflegeheim als stationäre Einrichtung beschrieben, die von pflegebedürftigen Personen bewohnt wird. Gemäß § 15 Abs. 2 des Wiener Sozialhilfegesetzes sind Pflegeheime definiert als Pflegeheime für Personen mit einer Behinderung oder einer unheilbaren Krankheit, welche die Verrichtung des täglichen Lebens nicht selbst vornehmen können und der stationären Pflege und sozialen Betreuung bedürfen (WWPG, 2006, S. 27). Heeg (1994) definiert ein Pflegeheim als eine Institution, die Betreuung für alte, kranke, pflegebedürftige und verwirrte Menschen rund um die Uhr anbietet. In Österreich stehen derzeit etwa 870 Alten- und Pflegeheime zur Verfügung (Stand 2012). Im Jahr 2002 stellte das BMfSGK anhand einer Studie fest, dass es bei den Heimen eine Versorgungsdichte von 116 Plätzen pro 1.000 Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter gibt und mit dem Stand vom 31.12.2002 67.600 Pflegeheimplätze angeboten wurden. Da die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen weiterhin steigen wird, ist österreichweit die Schaffung von weiteren Heimplätzen geplant. Während in Deutschland im Jahr 1999 noch rund 8.800 Pflegeheime und 10.280 ambulante Pflegedienste gezählt wurden, ist diese Zahl im Jahr 2011 auf über 12.000 angestiegen. Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland rund 439 000 Menschen Hilfe zur Pflege, im Jahr 2011 war dieser Anteil noch um 3,8% geringer (DESTATIS, 2012). 2.2.2.1, Die Anforderungen an Pflegeheime: Da die Anforderungen der Gesellschaft an die Pflegeheime immer größer werden und sich Senioren zu kritischen Zeitgenossen entwickelt haben, hat in den letzten Jahren ein Wandel auf baulicher, architektonischer und einrichtungstechnischer Ebene eingesetzt. Nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz dürfen neu zu errichtende Pflegeheime nicht mehr als 350 Plätze, und Pflegestationen nicht mehr als 28 Plätze aufweisen (WWPG, 2006, §10(1)). Ferner ist im WWPG § 12(2) geregelt, dass Wohneinheiten für eine Person mindestens 14m2 und für zwei Personen mindestens 20m2 zu betragen haben. Die Wohneinheiten müssen barrierefrei sein und folgende Bereiche enthalten: einen Wohn- und Schlafbereich, Platz für persönliche Gegenstände und zusätzlich eine Nasseinheit mit Waschbecken, Dusche und Toilette für mobile und orientierte Personen. Für Personen, die auf Grund ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung weder Dusche noch Toilette benützen können, muss auf jeden Fall ein Waschbecken (WWPG, 2006, §12(3 und 4)) vorhanden sein. Weiters muss – gemäß § 12(4) – für ausreichende Belichtung und Entlüftung gesorgt sein. Gemäß § 16 Abs. 2 Z 4 und 5 und 5 WWPG sind grundsätzlich Einbettzimmer zu errichten, wobei auch Zweibettzimmer vorzusehen sind und für Personen, die entsprechende soziale Kontakte wünschen, bis zu Vierbettzimmer vorgesehen werden können . Laut österreichischem Bericht des BMfSGK (11/2004) sind die Anforderungen an die Zimmer in Pflegeheimen bundeslandspezifisch. Während im Burgenland vier Bewohner pro Zimmer vorgesehen sind, verlangt man in der Steiermark grundsätzlich Einbettzimmer (BMfSGK, 11/2004). Auch die Anforderungen an die Wohnraumgröße differieren in Oberösterreich soll der Wohnschlafraum mindestens 16m² messen, in Vorarlberg sind für Zimmer, Vorraum und Sanitärbereich 25m² vorgesehen. Gemäß § 13(1) WWPG muss die Ausstattung der Wohneinheiten den angemessenen hygienischen, pflegerischen, technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. All diese Vorgaben betreffend die Wohneinheiten in Pflegeheimen in Österreich gelten auch noch im Jahr 2014. Anforderungen an die Unterbringung demenzkranker Bewohner: Cohen-Mansfield (1999) beschäftigt sich mit dementen Pflegeheimbewohnern, und ist der Ansicht, dass für den demenzkranken Menschen die Raumgröße eine wichtige Rolle spielt. Ein zu großer Raum schafft diesen Menschen, deren Krankheitsbild durch Desorientierung geprägt ist, Unbehagen und Unsicherheit. Sie möchten herausfinden, wo sich ihr Körper im Raum befindet, und je kleiner dieser ist, umso leichter fällt ihnen diese Einschätzung. Menschen mit Demenz sprechen immer wieder darüber ‚nach Hause gehen zu wollen’, und suchen aus diesem Grund gerne die Wandergänge im Pflegeheim auf, um sich auf die ‚Heimreise’ zu begeben. Solange sie diese Gänge nur auf und ab spazieren und nicht aus dem Heim bzw. dessen Anlage entweichen können, ist für ihre Sicherheit gesorgt. So genannte ‚Bewegungsparks’ sind daher sehr nützlich für Menschen mit Demenz. Saup (1994) ist jedoch der Meinung, dass sich dementiell erkrankte Menschen leichter verirren können, je länger diese Gänge sind. Abhilfe kann durch Orientierungshilfen, zum Beispiel in Form von Pflanzen, geschaffen werden. Interessant ist der Aspekt von Saup (1994), dass die Umwelt für die Pflegeheimbewohner nicht zu neuartig sein darf, da sie sonst abgeschreckt werden könnten. Andererseits sollte sie auch nicht zu bekannt sein, da sich sonst rasch das Gefühl von Langeweile einstellt. Fotos aus der Vergangenheit der Bewohner können ebenfalls zu einer anregenden Umwelt beitragen. Laut Kreimer (2004) sind bei der innenarchitektonischen Ausgestaltung folgende funktionelle Einschränkungen des pflegebedürftigen Menschen zu berücksichtigen: Einschränkung der Seh- und Hörfähigkeit Einschränkung der Mobilität (breite Gänge und Türen für Rollstuhlfahrer) Einschränkung der sensomotorischen Fähigkeiten und Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten. Kreimer (2004) kommt es bei der Berücksichtigung dieser Parameter darauf an, die Pflegeheimbewohner trotz vieler baulicher oder architektonischer Annehmlichkeiten zum Denken und aktiv Handeln anzuregen, um nicht deren Autonomieverlust noch zusätzlich zu unterstützen, anstatt ihm entgegenzuwirken. Brandenburg (4/2005) bezieht in seine Überlegungen nicht nur die Notwendigkeit der altersgerechten Ausstattung der Räumlichkeiten, sondern auch die Berücksichtigung von diätetischen Angeboten ein. Gewünscht werden auch Räumlichkeiten, die ein Training auf der kognitiven, körperlichen und psychomotorischen Ebene ermöglichen. Weiters soll auf ausreichende medizinische, gerontopsychiatrische sowie pflegerische Versorgung Wert gelegt werden. Die Kooperation mit Fachärzten erhöht die Qualität in der pflegerischen Versorgung und darf daher nicht fehlen. Der Faktor Licht und Beleuchtung: Moll (2003) beschäftigt sich mit dem Faktor Licht in Pflegeheimen und bestätigt, dass der Mensch seine Umwelt zu 80% mit den Augen wahrnimmt. Daher ist für das Auge des Pflegeheimbewohners eine schöne, helle und optisch harmonische Gestaltung der Innenräume, aber auch das äußere Erscheinungsbild des Pflegeheimes von großer Bedeutung. Selbst wenn das Sehvermögen reduziert bzw. zur Gänze verloren gegangen sein sollte, kann die Umgebung ‚erfühlt’ werden. Damit ist gemeint, dass jeder Raum eine bestimmte Aura, respektive Atmosphäre hat, zum Beispiel eine warme oder kühle, eine erfrischende oder düstere. Helligkeit und Licht spielen im Alter eine essentielle Rolle, einerseits weil die Sehfähigkeit zum Teil stark beeinträchtigt ist, andererseits weil sich dunkle Räume negativ auf das Gefühlsleben auswirken und Antriebslosigkeit, Erschöpfung, Ängstlichkeit und Altersdepressionen verstärken können. Künstliches Licht, das die Räume und Gänge gleichmäßig ausleuchtet und nicht blendet, gibt dem Pflegeheimbewohner ein Gefühl von Sicherheit und Lebensfreude und ist ein wichtiger Aspekt, der im Rahmen der Innenarchitektur berücksichtigt werden sollte.
Susanne Altmann, Mag. Dr., geboren 1967, studierte Soziologie mit Schwerpunkt Medizin- und Gesundheitssoziologie, Pflegewissenschaften, Englisch und Sport. Sie arbeitete unter anderem in der Pharmabranche und an der Medizinischen Universität Wien, ehe sie sich selbständig machte und im alternativmedizinischen Bereich Fuß fasste. Da für sie als Medizinsoziologin der Mensch im Mittelpunkt bei Behandlungen und Beratungen steht, ist es ihr ein Anliegen, ihm stets Wertschätzung, Akzeptanz und Unterstützung zukommen zu lassen. Und das gilt auch für alte, pflegebedürftige Menschen. Sie lebt und arbeitet in Wien und ist Autorin von Gesundheitsratgebern: Aktiv und fit ganz nebenbei , Meine Hüfte – endlich wieder schmerzfrei , Meine Schulter – endlich wieder schmerzfrei , Trink dich vital und gesund erschienen im Maudrich Verlag, Wien.
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