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Gesellschaft / Kultur


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Produktart: Buch
Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2019
AuflagenNr.: 1
Seiten: 256
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die vorliegende Publikation thematisiert die historische Entwicklung des ostfriesischen Ortes Moordorf im 18. und 19. Jahrhundert. Die Siedlung entstand im Rahmen der Moorkultivierung durch den preußischen Staat in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Geschichte von Moordorf ist gekennzeichnet von vielen Vorurteilen, Halbwahrheiten und Legenden, die hauptsächlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden und bis heute in der Region zu hören sind. Die Bewohner der Kolonie wurden stigmatisiert und als Zigeuner , preußische Invaliden und fremde Straftäter bezeichnet, die Friedrich der Große im Moor angesiedelt hatte. Der Autor versucht dieses regionalgeschichtliche Phänomen zu erklären und gegebenenfalls ein altes Geschichtsbild zu korrigieren. Es geht letztlich um die Frage, warum die Moordörfler keine Ostfriesen sein durften und Fremde bleiben mussten. Der Autor geht dabei über die üblichen Erklärungen zu Armuts- und Stigmatisierungserscheinungen weit hinaus und sucht Erklärungsansätze im Kontext der ostfriesischen Territorialgeschichte sowie der ostfriesischen Mentalität und Identität.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.5.2.: Konflikte zwischen Schulmeister und Elternschaft: Den Siedlern von Moordorf war die Notwendigkeit des regelmäßigen Schulbesuchs ihrer Kinder wenig klar. Zu massiv stellte sich der Kampf um das tägliche Brot als Grundproblem ihrer Existenz in den Vordergrund. Im Herbst des Jahres 1782 sah sich Schulmeister Detmers gezwungen, sich deswegen an die Behörden zu wenden. Sein Schreiben verdeutlicht die schwierige Situation des Erziehers, die vorrangig davon gekennzeichnet war, dass die Eltern nicht konsequent für den Schulbesuch ihres Nachwuchses sorgten. Detmers ging es hauptsächlich um den Schulbesuch der Kinder, die zur Arbeit oder zur Bettelei noch nicht fähig waren. Für die anderen schulpflichtigen Heranwachsenden, die sich mit Arbeiten oder Betteln betätigten, zeigte er sogar Verständnis. Der Moorvogt sagte in allen Kolonistenbehausungen an, dass die Behörden die Verfehlungen der Siedler mit Geldzahlungen und Körperzüchtigungen bestrafen wollten, falls sie den Schulbesuch ihrer schulfähigen Kinder nicht konsequent in die Wege leiteten. Um die Wichtigkeit dieser Angelegenheit zu unterstreichen, wurden die Eltern gleich zu einer Zahlung von Gerichtsgebühren aufgefordert. Der Moorvogt suchte 21 Familien auf, die sich allerdings weigerten, die Gebühren zu entrichten. Die Sache verlief wahrscheinlich im Sande. Weitere Akten liegen zu der Angelegenheit nicht vor. Man ließ manchmal Gnade vor Recht ergehen, weil jede Geldstrafe gleich eine große Belastung für die Familien darstellte und hinsichtlich des eigentlichen Zwecks doch nur sehr wenig erreicht wurde. Im Dezember 1782 wiederholte der Schulmeister seine Klagen über den mangelnden Schulbesuch vor allem im Sommer sowie den schlechten Zustand des Schulgebäudes und –raumes. Es waren keine Bänke und Tische in dem Schulraum vorhanden. Die Siedler hatten diese behelfsmäßig teilweise aus Moorsoden gefertigt. Dies macht deutlich, wie schwierig es gewesen sein muss, eine Lernatmosphäre in der Behausung zu schaffen. Wieder äußerte Detmers zum Teil Verständnis für die Kinder, die seine Einrichtung nicht aufsuchten. Wenn man diese Probleme mit der Situation in anderen Landesteilen, etwa Westpreußen, vergleicht, ist festzustellen, dass diese Angelegenheiten nicht spezifisch ostfriesische waren. Noch 1784 besuchten in manchen Bezirken Westpreußens weniger als ein Prozent der Kinder die Winterschule die Realisierung der Sommerschule stellte sich kaum mehr als eine Illusion dar. Mit einer Reihe von Verwaltungsmaßnahmen wurde in preußischer Zeit versucht, die Sommerschule nach und nach durchzusetzen. Das für die ganze Monarchie geltende Generallandschulreglement von 1763 machte die Sommerschule für alle Schulpflichtigen verbindlich. Nach dem Gesetz sollte die Schule selbst in der Erntezeit ohne Unterbrechungen stattfinden. Es bestand eine Verpflichtung der Moordorfer Kolonisten bzw. der Schüler, die Schule mit Heizmaterial zu versorgen und den Schulraum vor Unterrichtsbeginn vorzuheizen. Dies konnte nur sinnvoll geregelt werden, wenn die Kinder alle zur gleichen Zeit Torf mit zur Schule brachten. Im Winter besuchten etwa acht bis zwölf Kinder die Schule. Dann kam nicht so viel Torf zusammen, dass die Kinder es im Unterrichtsraum warm genug hatten. Manchmal war der mitgebrachte Torf so nass, dass das Feuer erlosch. Das fehlende Engagement der Elternschaft, die zugesagten Arbeiten auf dem Schulland zu verrichten, zwang den Schulmeister, selbst regelmäßig auf dem Feld zu arbeiten. Da er verpflichtet war, seiner Unterrichtsobliegenheit nachzukommen, wenn die Eltern ihm mehr als acht Kinder zum Lernen schickten, bedeutete dies, nicht für den eigenen Lebensunterhalt auf dem Schulland arbeiten zu können. Er beanspruchte für seine Lehrtätigkeit die entsprechende Entlohnung und machte allen kund, dass er bei der Sicherstellung bestimmter Voraussetzungen sehr wohl in der Lage war, einen guten Unterricht durchzuführen. Die Stellen der kleinen Dorf- oder Nebenschulen in den ärmeren Gegenden wurden im 18. Jahrhundert in der Regel mit Existenzen besetzt, die nie ein Lehrerseminar besucht hatten. Nicht wenige frühere Handwerker und Gesellen wählten die Schulmeistertätigkeit zum Broterwerb, weil sie für ihre eigentlichen Berufe zu krank oder aus anderen Gründen untauglich geworden waren. Interesse an der Erziehung der ihnen anvertrauten Menschen, den dieser Beruf im höchsten Maße erforderte, war selten vorhanden. Ihre Befähigung zu dem Amt hatten sie meistens mehr schlecht als recht nachgewiesen. Zahlreiche dieser Leute lebten in den dunklen Unterrichtsräumen ihre Aggressionen und primitiven Wesenseigenschaften aus. Die Psychoanalytikerin Alice Miller hat die Auswirkungen dieser alten Erziehungseinrichtungen vor allem auf die Kinder beschrieben und darüber hinaus festgestellt, dass viele Erzieher aus dieser Pädagogik einen Gewinn für ihre verborgenen, uneingestandenen Bedürfnisse zogen. Wenn noch bis in die Anfänge des 19. Jahrhunderts z. B. in Preußen Handwerks-gesellen, alternden Bediensteten sowie Militärinvaliden Elementarschulen als Versorgungsstellen übertragen wurden und sich auch sittlich wenig zuverlässige Leute als Schulmeister verdingten, dann lässt sich erahnen, welche Szenen sich in den Schulbauten abgespielt haben können. Die Versuche Preußens, im 18. Jahrhundert etwa Kriegsinvaliden generell dadurch zu versorgen, dass sie Schulmeisterstellen übernahmen, wurden in Ostfriesland nicht übernommen. Heftige Klagen und sogar Proteste gegen Schulgeldforderungen gab es seitens der Bevölkerung trotz vieler Androhungen von scharfen Strafen in allen Gebieten Preußens. In der Schwierigkeit, die Schulpflicht (in erster Linie die Sommerschule) und das einheitliche Schulgeld durchzusetzen, drückte sich einerseits die materielle Notlage der Eltern aus. In der Regel war die Landbevölkerung Preußens auf die Mitarbeit ihrer Kinder in der Landwirtschaft oder auf deren sonstigen Verdienst angewiesen. Das eher niedrige Schulgeld war für sie fast nicht erschwinglich. Andererseits bestand besonders auf dem Lande ein verbreitetes Desinteresse an Schulen und den durch sie vermittelten Fähigkeiten. Für die Landbevölkerung muss es schwierig gewesen sein, überhaupt Sympathie für die Einrichtungen zu entwickeln. Mit der Schulbildung war für die armen Landleute nicht die mindeste Aussicht verbunden, die drückende ökonomische und rechtliche Lage zu verbessern. Die Schulpflicht bedeutete in allen Landesteilen den Entzug dringend benötigter Arbeitskräfte. Die Eltern der Moordorfer Kinder schätzten die Situation der Schulverhältnisse in ihrer Kolonie ganz anders ein als ihr Lehrer und sahen die Probleme im ganz unkorrekten Verhalten des Erziehers begründet. Sie kritisierten, dass der Schulmeister seinen Unterricht vernachlässigte, weil er es vorzog, auf dem Schulacker zu arbeiten. Der Lehrer war für die Moorbauern nicht mehr als eine Belastung. Ihre Kinder hatten zunächst durch Feldarbeiten und andere Tätigkeiten sowie durch Bettelei für die Befriedigung der elementaren Lebensbedürfnisse zu sorgen. Dies war existentiell vonnöten. Der Sinn des Schulbesuchs war den meisten Kolonisten und ihrem Nachwuchs ganz unklar. Wenn es im 18. Jahrhundert gelang, Kinder den Landschulen zuzuführen, waren oft aus unerheblichen oder nichtigen Ursachen ausgesprochene Vorwürfe und Beleidigungen gegen Lehrer nicht selten. Diese Verhaltensweisen lassen auf die Ablehnung und den Hass schließen, den viele Eltern gegenüber den Schulen empfanden. Die Schulpflicht nahm ihnen einen Freiraum und füllte diesen mit einer unqualifizierten Veranstaltung bei nicht selten einfältig-verschlagenen Schulmeistern, deren ‚Schulehalte‘ den Namen Unterricht nach heutigen Kriterien nicht verdiente. Im Februar des Jahres 1783 wurden der Schulmeister und ein Kedde des Ortes zum Amtsgericht Aurich zitiert, um die schwierigen Schulverhältnisse zu erörtern. Dabei kam heraus, dass ausstehende Schulgeldzahlungen in ihrer Siedlung nur durch Pfändungen eingetrieben werden konnten. Der Schulmeister hatte die Rechnungen der ausstehenden Gelder beim Amtsgericht einzureichen. In den Quellen finden sich drei Tabellen über die Schulversäumnisse Moordorfer Kinder in den Monaten Dezember 1782, Januar 1783 und Februar 1783. Es sind die Namen von 30 Kindern aufgeführt. Mittels Strichlisten wurde das Fehlen der Kinder registriert. Demnach waren die Versäumnisse im Januar 1783 besonders hoch. Auf jedes Kind kommen in dem Wintermonat durchschnittlich etwa 15 versäumte Schultage. Im Dezember des Vorjahres ergeben sich für jedes Kind durchschnittlich sechs Fehltage. Im Februar 1783 ist eine Verbesserung des Schulbesuchs zu verzeichnen. Für jedes Kind lassen sich etwa vier Fehltage ermitteln. Es ist anzunehmen, dass bessere Wetterverhältnisse hierfür den Ausschlag gegeben haben. Man darf davon ausgehen, dass die in Preußen angeordnete Schulpflicht noch am Ende des 18. Jahrhunderts, d. h. am Ende einer Epoche hoher Machtentfaltung dieses Staates und seiner Regenten, keineswegs allgemein durchgesetzt war. Die Schulverhältnisse in Moordorf geben dafür einen deutlichen Beweis. Insgesamt blieb die Schulsituation in den folgenden Jahren weiter angespannt. Detmers sah sich immer wieder einem unregelmäßigen Schulbesuch ausgesetzt. Da er seinen Lebensunterhalt nicht allein von seinem Lehrerlohn bestreiten konnte, suchte er hauptsächlich im Buchweizenanbau einen Zuverdienst. Die Lage der damaligen Schulmeister ist nicht zu verkennen. Da sie in ihrem Lebensstandard zum Teil unter dem von Tagelöhnern standen, konnten sie nur mit Hilfe von Nebenverdiensten das für den Unterhalt einer Familie notwendige Geld zusammenbringen. Im Spätherbst des Jahres 1788 war Detmers Situation äußerst desolat. Zahlreiche Kinder erbettelten ihr Brot für sich und für alle Familienmitglieder. Auch der Schullehrer wurde in dem Jahr ein Opfer der Missernten und sah sich gezwungen, Bettelbriefe an die Behörden zu richten. Die Kolonisten entschieden sich im Sommer 1789 für die Beantragung eines lastenfreien Moorstückes, um dort für den Schulmeister und für den Schulbedarf Torf graben zu können. Die Siedler hatten ein Einsehen, für die Feuerung des Schulhauses mit Sorge tragen zu müssen. Ihnen wurde ein Distrikt staatlichen Landes hinter der Schule zugewiesen. 2.5.3. Die Gestaltung des Schullebens: An den ostfriesischen Elementarschulen richteten sich die Unterrichtsinhalte in der ersten Preußenzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen des ‚General-Land-Schul-Reglements‘ vom 12. August 1763. Dieses Reglement konstituierte Schule und Unterricht als Staatsaufgabe und stellte die Lehrer und Schüler unter die Aufsicht der Kirche. Die 1766 in Kraft tretende ‚Inspektionsordnung für das Fürstentum Ostfriesland und Harlingerland‘ sollte einerseits das Elementarschulwesen fördern, andererseits beinhaltete sie Regelungen zu einer strengeren Kontrolle der Schulen. Das ‚Preußische Allgemeine Landrecht‘ von 1794 schuf nähere Schulaufsichts-bestimmungen, insbesondere die Definition des staatlichen Charakters der Elementarschulen. Im Generallandschulreglement war vorgesehen, dass die Kinder im Winter vormittags und nachmittags jeweils drei Stunden Unterricht haben sollten. Die Nachmittage am Sonntag und Mittwoch waren unterrichtsfrei. Das Reglement empfahl den Unterricht vormittags von acht bis elf und nachmittags von 13 bis 16 Uhr durchzuführen. Während der Sommerzeit sollte entweder vormittags oder nachmittags schulfrei sein. Detmers unterrichtete seine Schulkinder im Winter von morgens neun bis mittags zwölf Uhr und nachmittags von 13 bis 16 Uhr. Nach dem Generallandschulreglement war der Schulbesuch für Heranwachsende zwischen dem 5. und 14. Lebensjahr vorgesehen. Beherrschender Schulinhalt waren der Katechismus und einige darüber hinausgehende Kenntnisse der Grundlagen des Christentums. An zweiter Stelle in der Rangfolge der Schulziele stand eine Erziehung zur Disziplin, d. h. hauptsächlich eine Erziehung zur Achtung vor der Autorität der Eltern und der Obrigkeit. Der § 22 im Generallandschul-reglement widmete sich ganz dem Thema ‚Disziplin‘. Sie sollte den ‚Eigensinn‘ der Kinder brechen, weil ‚Eigenliebe als Quelle aller Sünden‘ angesehen wurde. Die größte Sorge bereiteten Erziehern seit jeher dieser sogenannte Eigensinn, der Trotz und die Heftigkeit kindlicher Gefühlsäußerungen. Darum wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass mit der Erziehung zum Gehorsam nicht früh genug begonnen werden konnte. Ziel dieser Pädagogik war die Sicherung der Ansprüche der Erzieher und weiterer Autoritäten. […]

Über den Autor

Theo Meyer wurde 1955 in Süd-Victorbur, Ostfriesland geboren. Nach seinem Abitur und Zivildienst begann er sein Geschichts- und Sportwissenschaftsstudium für das gymnasiale Lehramt in Hannover. Sein Referendariat machte er in Hamburg. Er befand sich ab 2001 im niedersächsischen Schuldienst und ging 2017 in den Ruhestand. Nebenbei arbeitete er als wissenschaftlicher und pädagogischer Mitarbeiter in verschiedenen Kultur- und Bildungseinrichtungen und ist weiterhin als freier Autor tätig. Seine berufliche Tätigkeit im Landesarchiv Niedersachsen in Aurich motivierte ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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