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- Minderheitenpolitik der Türkei und Spaniens: Ein Vergleich zwischen den Minderheiten der Basken in Spanien und der Kurden in der Türkei hinsichtlich ihrer Sprach- und Bildungsfreiheit innerhalb der jeweiligen Gesetzgebung
Geisteswissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 36
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Minderheiten unterscheiden sich je nach ihrer Religion, Kultur, Sprache und Ethnie. Dabei kommen religiöse und sprachliche Minderheiten am häufigsten vor. Die Interaktionen zwischen Mehrheiten und Minderheiten sind in vielen Ländern weiterhin problematisch einen gerechten Ausgleich zu gewährleisten, stellt eine Herausforderung für Staaten dar. Obwohl die Rechte der Minderheiten in den vergangenen Jahren von vielen Ländern nach nationalen, internationalen und universellen Normen reguliert wurden, werden sie von vielen Ländern noch nicht praktiziert. Deshalb haben diese Länder Konflikte mit ihren eigenen Minderheiten in unterschiedlicher Intensität. Im Rahmen dieser Arbeit wird auf das brisante Thema ‘Die Minderheitenpolitik der Türkei und Spaniens’ eingegangen. Es wird ein systematischer Vergleich zwischen der rechtlichen Lage der Basken in Spanien und der Kurden in der Türkei hinsichtlich ihrer Sprach- und Bildungsfreiheit innerhalb der jeweiligen Gesetzgebung gezogen. Zuletzt werden hierzu Schlussfolgerungen gezogen und der Versuch unternommen, Lösungen und Vorschläge an die zukünftige Minderheitenpolitik der Türkei und Spaniens bezüglich der Sprach- und Bildungsfreiheit zu unterbreiten.
Textprobe: Kapitel 5, Türkei und die Kurden: Die Türkei befindet sich räumlich im Nahen Osten bzw. ein großer Teil des Landes in Asien und ein kleiner Teil des Landes auf dem Europäischen Kontinent. Ihre Staatsform ist die parlamentarische Republik und seit der Gründung der Republik 1923 sieht sie sich als laizistischen Staat an. Die größte Minderheit trotz ihres nicht anerkannten Status sind die Kurden, die als Minderheiten in mehreren Staaten leben, darunter der Türkei, Iran, Syrien und Irak, ohne jemals einen eigenen Nationalstaat gebildet zu haben. Nach dem Zerfall des osmanischen Reich rezipierte der Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk die damaligen Europäischen Regierungsformen für die Etablierung des türkischen Staats. Die neue türkische Republik war ideologisch vom Aufbau der Nationalstaaten zu jener Zeit beeinflusst. Das damalige Ziel der neuen türkischen Republik war es, westliche Grundzüge der Regierungsreformen als Vorbild zu nehmen. Die Ideologie der Nationalstaaten brauchte eine offizielle Sprache, eine Nation, eine Konfession und eine gemeinsame Geschichte (vgl. Nohlen, Olaf Schultze 2004:601). Die neu gegründete türkische Republik strebte ebenfalls danach und war auch hinsichtlich ihrer Minderheitenpolitik davon beeinflusst: ‘Dieses nationalistische Staatsverständnis war vergleichbar allenfalls mit der Lage in Frankreich auf einem strikten Staatsnationsbegriff, der letztlich nur religiös definierte, nicht muslimische Bevölkerungsgruppen als Minderheiten akzeptiert’ (Hofmann 1995:157). Der Nationalismus war eins von sechs Grundprinzipien des Kemalismus, die in der Verfassung gesetzlich verankert war (vgl. Rumpf 1996:100). Dies war unter anderem deshalb problematisch, weil der nationalistische Leitfaden der Staatsform konträr zum vorherigen Osmanischen Reich verlief, das aus unterschiedlichen Nationen und Konfessionen bestand (vgl. Udo 2010, Heft 277). Es war eine große Herausforderung für die neu gegründete Republik, eine neue Staatsform bzw. Nation und Nationalstaat zu bilden und die Grundprinzipien des Kemalismus zu praktizieren. Hier signalisierte sich schon, dass der Status der Minderheiten, besonders der Kurden, nicht mehr anerkannt werden könnte. 5.1, Die Internationale Verantwortung der Türkei hinsichtlich von Sprachen und Bildungsfreiheit der kurdischen Minderheiten: Die Türkei hat auf der internationalen Ebene besonders mit NATO, UN und Europäischer Union eine enge diplomatische Beziehung. Die Türkei befindet sich seit 2005 in Beitrittsverhandlungen mit der EU und von ihr wird erwartet, dass sie die Rechte der Minderheiten gewährleistet. Denn eins der wichtigen Grundelemente der westlichen Demokratien ist das Repräsentativprinzip sowie die Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung (vgl. Plischka 2009:29). Der Beitrittsprozess hilft dabei ein friedliches Zusammenleben zwischen Mehrheiten und Minderheiten zu etablieren. Die Internationalen Verträge für den Minderheitenschutz, welche die Türkei unterzeichnet hat, bieten dem Staat einen starken Anreiz für die Durchführung von Reformen, die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Modernisierung des Landes. Der EU-Beitrittsprozess beschleunigte die Anerkennung der Minderheiten und verbesserte die Entwicklung ihre Rechte. Die Rechte der Minderheiten in der Türkei werden in erster Linie durch den Vertrag von Lausanne bestimmt, der im Jahr 1922 zwischen der Türkei und den Alliierten abgeschlossen wurde. Darüber hinaus spielen weitere internationale Abkommen eine Rolle, die die Türkei für den Schutz ihrer Minderheiten verantwortlich machen, etwa die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Wie oben erwähnt sind alle Länder, die Mitglied der Vereinten Nationen und der Europäische Union sind, verpflichtet, Verträge für Menschenrechte und Minderheitenrechte zu unterzeichnen und sie zu ratifizieren. Die Türkei hat diese Verträge noch nicht unterzeichnet. Ein weiterer internationaler Vertrag ist das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das in Straßburg im Jahr 1995 geschlossen wurde. ‘Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedsstaaten des Europarats und allen zur Unterzeichnung dieses Rahmenübereinkommens oder zum Beitritt dazu eingeladenen Staaten beglaubigte Abschriften’ (Europarat 1995). Und noch andere Verträge für Minderheitenrechte, welche die Türkei dafür haftet ist, ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der UNO-Pakt II von 1966, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie die Abkommen der UN-Kinderrechtskonvention und des Kopenhagener Treffens der Konferenz ‘Über die menschliche Dimension’ der KSZE. Wie oben erwähnt ist die Türkei wiederum als Beitrittskandidat zur Europäischen Union und als Mitglied der UNO verpflichtet, die Regelungen für Minderheitenrechte zu reformieren, die ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten zu beschützen und ihnen zu ermöglichen, ihre eigene Kultur zu pflegen, sich zu einer eigenen Religion zu bekennen und alle verfassungsmäßigen Rechte garantiert zu bekommen.
Dogukan Cansin Karakus wurde 1984 in Istanbul geboren. Er schloss 2006 sein Erststudium der Sportwissenschaften an der Universität Kirikkale (Türkei) ab und absolvierte anschließend ein Bachelorstudium in Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin, am Otto-Suhr Institut (2008-2011). Er studierte weiter an der Georg-August Universität Göttingen, wo er sein Masterstudium in Politikwissenschaft abschließend wird. Seine Masterarbeit fokussiert auf Friedens- und Konfliktforschung in innerstaatlichen Kriegen.