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- Germanienpolitik des Augustus: Die Germania magna – eine römische Provinz?
Geisteswissenschaften
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Verlag:
Bachelor + Master Publishing
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 56
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Der Autor befasst sich mit einem Thema, das in der jüngsten Forschung auf der Grundlage neuer archäologischer Befunde und veränderter Forschungslage wieder in den Mittelpunkt gerückt ist: Welche Ziele verfolgte Augustus in Germanien? Da nur das linksrheinische Germanien dauerhaft unter römische Kontrolle geriet, liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf den letztlich gescheiterten Versuchen Roms, im rechtsrheinischen Germanien (Germania magna) Fuß zu fassen. In der Einleitung werden zunächst der Begriff der (Außen-)Politik und die Formen römischer Herrschaft sowie der Wert der einschlägigen historiographischen Quellen diskutiert. Anschließend erfolgt eine Skizze des militärischen Vorgehens der Römer in Germanien. Da die historiographische Überlieferung zum Thema sehr dünn ist, wurden seit jeher in der Forschung unterschiedliche und sich geradezu widersprechende Auffassungen hinsichtlich der Pläne des Augustus vertreten. Im ersten Hauptteil der Arbeit charakterisiert der Autor vier heute vertretene Forschungsrichtungen zur Germanienpolitik, bevor er die jüngsten Auffassungen von Eck und Eich vorstellt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Rom nur situativ reagierte oder ob Augustus einen Plan verfolgte. Anhand archäologischer und literarischer Quellenbelege schließt sich der Autor der Auffassung an, dass dem Vorgehen der Römer ein Plan zugrunde lag. Damit stellt sich nun weiter die Frage, welche Absichten der Kaiser verfolgte. Im zweiten Hauptteil stellt der Autor eine der eingangs vorgestellten Herrschaftsformen in den Mittelpunkt und fragt mit Eck, ob das Ziel des Augustus die Einrichtung einer Provinz gewesen sei. Zunächst klärt er den Begriff der Provinz , um in einem zweiten Schritt die historiographische Überlieferung daraufhin zu untersuchen, ob diese Hinweise auf Provinzialisierungsmaßnahmen enthält. Im größten Teil des Kapitels stellt der Autor dann die Befunde der neueren archäologischen Forschungen in den rechtsrheinischen römischen Standorten vor und diskutiert in diesem Zusammenhang die Indizien, die auf eine dauerhafte Annexion Germanien als Provinz hindeuten könnten (permanente militärische Besatzung, Statthaltersitz, Rechtsprechung, Infrastrukturmaßnahmen, Tribute, wirtschaftliche Investitionen der Römer und Kaiserkult). Dabei spricht nach Auffassung des Autors vieles dafür, dass Augustus vor der clades Variana die Provinzialisierung des rechtsrheinischen Germanien betrieb.
Textprobe: Kapitel 3, provincia Germania – war das rechtsrheinische Germanien eine Provinz des römischen Imperiums? 3.1, Begriffsdefinition und Herausstellung von Strukturmerkmalen einer Provinz: Was ist unter einer Provinz zu verstehen und an welchen Strukturmerkmalen erkennt man solch ein Gebilde? Bereits aus diesen Fragestellungen wird deutlich, dass es viele unterschiedliche Antworten gibt. Zum Themenkomplex, ob die Germania magna in der frühen Kaiserzeit eine Provinz des römischen Imperiums war oder nicht, darüber gehen die Ansichten innerhalb der Forschung deutlich auseinander. Dies wurde bereits in Kapitel 2 versucht herauszustellen. Im vorliegenden Kapitel 3 soll daher der Versuch unternommen werden, anhand von bestimmten Strukturmerkmalen zum Status einer Provinz, eine Spiegelung von Forschungsergebnissen vorzunehmen. Denn die Überführung eines unterworfenen Gebietes in eine überschaubare verwaltungstechnische Einheit stellte mit Sicherheit eine ordnungspolitische Aufgabe dar, die von den Römern auch zu lösen beabsichtigt war. Jedes große Herrschaftsgebiet bedarf einer politisch-administrativen Gliederung. Anders ist nämlich die Durchsetzung von Herrschaftswillen nicht denkbar, besonders dann, wenn große Teile des Gebietes durch Eroberungen erworben wurden. Aus heutiger Sicht versteht man unter einer Provinz diejenigen abhängigen Gebiete eines imperialen Staates, die das Zentrum als Peripherie umgeben. In dieses Gebiet wird dann von der Metropole ein Statthalter entsandt, der die Provinz im Sinne der Zentrale zu verwalten hat. Diese moderne Vorstellung einer territorialen und administrativen Untergliederung wurde vom ersten princeps etwa ab 27 v. Chr. im römischen Reich etabliert. In der Republik umfasste der Begriff provincia nämlich noch eine sachliche Aufgabe, die einem Magistrat vor Beginn seiner Amtszeit zugewiesen wurde. Mit einem grundlegenden Unterschied in der Provinzialordnung wurde dann dem Kaiser zudem ein immenses Potential an militärischer und wirtschaftlicher Macht zugeteilt. Bei einem Großteil der Provinzen handelte es sich nämlich um die so genannten ‘Provinzen des Kaisers’ (provinciae Caesaris). Das waren die Provinzen, die als noch nicht ‘befriedet’ galten. Diese wurden von Legaten (legati Augusti pro praetore) geleitet, die alleine dem Kaiser verantwortlich waren. Das militärische Machtpotential, das dem Kaiser in diesen Provinzen zur Verfügung stand, erklärt sich daraus, dass hier die meisten römischen Legionen und Hilfstruppen stationiert waren. Dass hierdurch auch dem Kaiser eine enorme finanzielle Verpflichtung zufiel, wurde durch den Deutungsansatz von Armin Eich im vorigen Kapitel bereits erläutert. Vereinfachend gesagt, bedeutete der Zustand einer Provinzialisierung den Übergang von der militärischen Unterwerfung eines Gebietes zu einer zivilen, verwaltungsmäßigen Eingliederung in ein Staatsgebiet, mit dem Ziel der Schaffung einer dauerhaften Ordnung in dem neuen Gebiet. Für unsere Betrachtung, ob die Germania magna eine römische Provinz war, ist der Hinweis interessant, dass bis zur Festsetzung einer endgültigen Ordnung durchaus längere Übergangsphasen einer reinen Militärverwaltung vergehen konnten. So wurde beispielsweise das von Caesar eroberte Gallien (51 v. Chr.) erst 16/13 v. Chr. von Augustus in die drei gallischen Provinzen eingerichtet. Manchmal, zumindest einmal für die Republik belegt, wurde ein neues Gebiet durch einen rechtsförmigen Akt (lex provinciae) in den Status einer Provinz überführt. Damit war dann auch eine Grenzziehung verbunden, die den Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Statthalters festlegte. Da offensichtlich ein solches Gesetz für die Germania magna nicht vorzuliegen scheint, ist es auch fraglich, ob die Konstituierung einer Provinz in der Kaiserzeit noch auf der Grundlage einer umfassenden lex provinciae erfolgte. Es gibt zumindest keinen Hinweis darauf, ob dies überhaupt noch regelmäßig geschah. Befragen wir also unsere Quellen danach, ob wir in ihnen etwas zu einer möglichen provincia Germania finden, so werden wir auf nur sehr wenige Stellen stoßen, die dann aber auch wieder in der Forschung heftig umstritten sind. Reinhard Wolters hob hervor, dass von den antiken Autoren alleine Florus den Begriff provincia im Sinne einer Verwaltungseinheit benutzte. In dem Werk Epitoma de Tito Livio II, 30 erwähnte Florus zwar, dass es das erklärte Ziel des Augustus gewesen sei, Germanien zur Provinz zu machen, um den gleichen Ruhm zu erlangen wie sein Vater Caesar. Gleichzeitig relativierte Florus diesen Satz aber, indem er direkt im Anschluss zu verstehen gab, dass es nicht zur Einrichtung einer Provinz kam. Wolters sieht darin eine eindeutige Evidenz gegen eine mögliche provincia Germania. Einen weiteren Hinweis finden wir in den Annalen des Tacitus. Dieser berichtet von Ereignissen des Jahres 15 n. Chr., als Germanicus in die internen Auseinandersetzungen der ‘Römerfeinde’ unter Arminius und den ‘Römerfreunden’ des Segestes im Cheruskerland eingriff. Nach der erfolgreichen Befreiung des Segestes siedelte Germanicus diesen sowie dessen Gefolgschaft auf dem linken Rheinufer an. In den Worten Tacitus` in ‘einen Wohnsitz in der alten Provinz’ (vetere in provincia). Dies sieht Klaus-Peter Johne als Beleg dafür, dass im Jahr 15 n. Chr. noch der Plan zur Konstituierung einer provincia Germania östlich des Rheins verfolgt wurde. Es bleibt schließlich der berühmte Satz bei Velleius Paterculus übrig, indem er dem Tiberius bescheinigte, dass ‘er Germanien so vollständig unterwarf, dass er es fast zu einer steuerpflichtigen Provinz machte’. ‘[…] ut in formam paene stipendiariae redigeret provinciae […]’.
Udo Janczyk (Jg. 1951), Dipl. Ing. und B.A. (seit Mai 2012), studierte nach seiner Pensionierung den Studiengang Kulturwissenschaften mit dem Fachschwerpunkt Geschichte. Während dieses Studiums wählte er immer wieder zu Prüfungsleistungen Themen aus der Alten Geschichte. Auch weil er sich nebenher mit der römischen Geschichte befasste, erwarb er sich eine gewisse Expertise auf dem römisch-germanischen Sektor, die ihm bei der Erstellung seiner B.A.-Abschlussarbeit sehr zugute kam.
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