- Sie befinden sich:
- Fachbücher
- »
- Wirtschaft - Unsere Neuheiten
- »
- Finanzen
- »
- Rechnungslegung von Krankenhäusern: Eine Gegenüberstellung von HGB / KHBV und IFRS
Finanzen
» Blick ins Buch
» weitere Bücher zum Thema
» Buch empfehlen
» Buch bewerten Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 07.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 118
Abb.: 13
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Das zum Stichtag 01.01.1993 reformierte Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) hat zu grundlegenden Veränderungen in der Bewertung von Dienstleistungen der Krankenhäuser geführt. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie als Wirtschaftsunternehmen, denen wie jeder gewinn – maximierenden Organisationsform eine betriebswirtschaftliche Unternehmensstrategie gegenüber den anderen Marktanbietern zu Grunde liegt. Im Kern besagt die Reform, dass das zuvor geltende Selbstkostendeckungsprinzip und damit die volle Übernahme der Kosten eines Krankenhauses, aufgehoben wurde. Diese Kosten betreffen die Pflegesätze einschließlich operativer Leistungen für jeden Patienten, die von den Krankenversicherungen bzw. Pflegeversicherungen bis dato vollständig übernommen wurden. Weitere Kosten wie Investitionen in medizinische Geräte und Gebäude werden weiterhin, bei Erfüllung der gesetzlich geforderten Bedingungen, vom jeweiligen Bundesland erstattet. Die sogenannte Duale Finanzierung, bildet die Besonderheit im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtung von deutschen Krankenhäusern. Den Ausstieg aus der Selbstkostendeckung, charakterisiert unter anderem § 17 Abs. 1 KHG: ‘ Die Pflegesätze und die Vergütung für vor – und nachstationäre Behandlung nach § 115 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen. Die Pflegesätze sind im Voraus zu bemessen. Bei der Ermittlung der Pflegesätze ist der Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§71 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) nach Maßgabe dieses Gesetzes und des Krankenhausentgeltgesetzes zu beachten. Überschüsse verbleiben dem Krankenhaus Verluste sind vom Krankenhaus zu tragen.’ Das Krankenhäuser Gewinne aber auch Verluste erwirtschaften können, unterscheidet deren Anforderungsprofil an die interne und externe Rechnungslegung kaum von dem eines mittelständischen Unternehmens. Im Rahmen dieser Entwicklung, die Teil weiterer Reformen im deutschen Gesundheitswesen ist, sind an die Unternehmensleitung und vor allem die Rechnungslegung von Krankenhäusern erhöhte Anforderungen zu stellen. Dies bedeutet auch, dass Krankenhäuser sich zunehmend in einem Wettbewerbsumfeld um Patienten, Mitarbeiter und finanzielle Ressourcen (beispielsweise Darlehen/ Kredite) befinden. Aussagefähige Informationen zur wirtschaftlichen Lage eines Krankenhauses sind somit nicht nur für den internen Bereich wichtig, sondern auch für Anteilseigner, Gläubiger, Arbeitnehmer und Geschäftspartner. Außerdem ist in den letzten Jahren ein Trend zur Privatisierung von Krankenhäusern bzw. zur Bildung von privaten Krankenhauskonzernen zu erkennen. Muttergesellschaften von Wirtschaftsunternehmen stellen gemäß ihrer Verpflichtungen einen Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards auf. Auch der Jahresabschluss des ‘Tochterunternehmens’ wird danach nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Eine Betrachtung dieser Entwicklung ist deshalb sinnvoll und für die Praxis hilfreich. Dieses Buch besteht aus zwei Teilen. Zunächst soll der Leser durch einen Überblick über ausgewählte Grundlagen des Krankenhausmanagements, in relevante Zusammenhänge der deutschen Krankenhausbranche eingeführt werden. (vgl. 2.) Den Kern bildet Kapitel 3, in dem die nationalen und internationalen Rechnungslegungssysteme (HGB / KHBV – IFRS) aktuell gegenübergestellt werden. Hierbei konzentriert sich der Verfasser ausschließlich auf die Betrachtung ausgewählter, krankenhausspezifischer Bilanzpositionen, GuV – Posten sowie Jahresabschlussbestandteile. (vgl. 3.)
Textprobe: Kapitel 3.2.1.1.4, Ausgleichsposten nach KHG (KUGr. 180,181, KGr. 24): 1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 180, KGr. 24): Nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 KHG bewilligen die Länder auf Antrag des Krankenhausträgers Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten aufgenommen worden sind. Erhält ein Krankenhaus Fördermittel für Lasten aus Darlehen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 KHG bewilligt, so fallen aus diesem Fördertatbestand für das Krankenhaus im Wesentlichen jährlich Erträge in Höhe der Zinsen als auch in Höhe des Tilgungsanteils für das Darlehen an. Als Aufwand steht diesen Erträgen der Zinsaufwand für das Darlehen sowie die Abschreibungen auf den angeschafften Vermögensgegenstand gegenüber. Nach § 5 Abs. 4 S.1 KHBV ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 180) zu bilden (Buchungssatz: per Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KUGr. 180 an Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 48 ). Nach § 5 Abs. 4 S. 2 KHBV ist im umgekehrten Fall ein Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24) auf der Passivseite der Bilanz zu bilden (Buchungssatz: per Aufwendungen aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KUGr. 753 an Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 24). Dieser Posten ist dann auszuweisen, wenn der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher ist, als die jährlichen Abschreibungen der mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände. Der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung stellt somit einen reinen Abgrenzungsposten dar. Bei Abgängen (z.B. Verkauf) der mit geförderten Darlehen finanzierten Vermögensgegenstände erhöht sich der aktive Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KUGr. 180 nach Maßgabe der zeitanteiligen Buchverluste (Buchungssatz: per Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KUGr. 180 an Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 48 ) und vermindert sich entsprechend bei Buchgewinnen (Buchungssatz: per Aufwendungen aus der Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung KUGr. 750 an Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 180). Der passive Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 24 erhöht sich bei Abgängen der mit geförderten Darlehen finanzierten Anlagegegenstände entsprechend nach Maßgabe der zeitanteiligen Buchgewinne (Buchungssatz: per Aufwendungen aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KUGr. 753 an Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 24 ) und verringert sich bei Buchverlusten (Buchungssatz: per Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 24 an Erträge aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KUGr. 492 ). Es handelt sich insoweit um eine Korrektur der bisher verrechneten Abschreibungen. Sobald die geförderten Anlagengegenstände abgeschrieben sind, wird der noch bestehende aktive Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KUGr. 180 in den Folgejahren nach Maßgabe der geförderten Darlehenstilgungen zu Lasten der Aufwendungen aufgelöst (Buchungssatz: per Aufwendungen aus der Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung KUGr. 750 an Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 180). Im Umkehrschluss wird der passive Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 24 in den Folgejahren nach Maßgabe der korrespondierenden Abschreibungen zugunsten der Erträge aufgelöst (Buchungssatz: per Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KGr. 24 an Erträge aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung KUGr. 492 ). Auch wenn die Bedeutung der Darlehensförderung wegen des Auslaufens der Förderung von Investitionsmaßnahmen vor KHG naturgemäß rückläufig ist, so gewinnt sie teilweise aufgrund der Finanznot der deutschen Bundesländer wieder an praktischer Relevanz. So sehen z.B. in Rheinland – Pfalz erteilte Bewilligungsbescheide über Einzelfördermaßnahmen vor, dass die bewilligten Beträge nicht vom Land ausgezahlt werden, sondern vielmehr die Krankenhäuser aufgefordert sind, in Höhe der bewilligten Förderung ein Darlehen aufzunehmen, dessen Annuität das Land dann fördert’.
Jesko Niedziela, Diplom Kaufmann (FH), wurde 1978 in Berlin / Wilmersdorf geboren. Nach seiner Berufsausbildung als Industriekaufmann in einem großen Straßen- und Tiefbau Unternehmen, entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft durch ein Studium weiter auszubauen. Das Studium an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin schloss er im Jahre 2009 erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in diversen Branchen, wobei er sich vornehmlich auf den Bereich Rechnungswesen / Controlling fokussierte. Zudem entwickelte der Autor ein besonderes Interesse am deutschen Krankenhauswesen. Die Besonderheit der Finanzierung deutscher Krankenhäuser motivierte ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen. www.niedziela-wirtschaftsberatung.de
weitere Bücher zum Thema
Gesellschafterdarlehen als Finanzierungsinstrument in der GmbH. Steuerliche Behandlung und Entwicklung in der Rechtsprechung
ISBN: 978-3-96146-974-1
EUR 24,50
Zwischen Alpen und Vermögen. Stiftungsähnliche Lösungen mit Liechtensteiner Lebensversicherungen.
Vermögensanlage, Vermögensschutz, Nachlassplanung
ISBN: 978-3-96146-973-4
EUR 34,50
Mietzinsminderung von Gastronomielokalen im Lichte der COVID-19-Pandemie
ISBN: 978-3-96146-956-7
EUR 34,50
Zur Eignung der IPSAS als Grundlage der Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in der Europäischen Union
ISBN: 978-3-96146-927-7
EUR 34,50
Modellselektion
ISBN: 978-3-96146-887-4
EUR 44,90
Basel III: Die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken
Unveränderte Neuausgabe