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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2008
AuflagenNr.: 1
Seiten: 86
Abb.: 4
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Der wirtschaftliche Erfolg spielt im professionellen Teamsport eine immer größere Rolle. Diese Entwicklung lässt sich besonders gut anhand der Fußballbranche nachvollziehen. Dabei ist der Profifußball längst nicht mehr das bloße Unterhaltungsmedium vergangener Jahrzehnte, sondern entwickelt sich zunehmend zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor, was deutlich an den letzten Umsatzzahlen der größten europäischen Ligen abzulesen ist. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Jahres- oder Konzernabschluss als Informationsinstrument steigende Bedeutung für die Analyse der wirtschaftlichen Situation der Vereine. Der Wert des Spielervermögens stellt dabei den wichtigsten Aktivposten eines Profifußballunternehmens dar und beeinflusst dementsprechend das durch den Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mit der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung des Profifußballs und der Beobachtung durch den Kapitalmarkt steigt auch der finanzielle Erfolgsdruck auf die Vereine. Blickt man auf den jüngsten Skandal im italienischen Profifußball, so zeigt sich darin, dass besonders Spielertauschgeschäfte häufig für Bilanz-Manipulationen missbraucht werden. Daran anknüpfend stellt sich als Thema dieses Buches die Frage, wie der Tausch von Fußballspielern nach HGB und IFRS zu bilanzieren ist. Denn so wichtig die Ressource Fußballspieler für den sportlichen und wirtschaftlichen Erfolg eines Fußballunternehmens ist, so umstritten ist auch die bilanzielle Behandlung derselben. Zunächst wird als Basis für die weitere Untersuchung die Behandlung von immateriellen Gütern und deren Tausch betrachtet. Nachfolgend wird als Ausgangspunkt für die Analyse von Spielertauschgeschäften in erster Linie die Bilanzierungsfähigkeit eines Spielerwertes untersucht. Dazu muss vorab geklärt werden, was beim Spielertausch überhaupt als Gegenstand der Bilanzierung zu identifizieren ist, ehe dann der Ansatz des Spielervermögens dem Grunde nach sowie die Bewertung der Höhe nach geprüft werden kann. In Anbetracht der Auswirkungen des Bilanzdopings italienischer Fußballklubs drängt sich de lege lata die Frage nach der Bilanzierung von Tauschtransaktionen im Profifußball auf. Entsprechend muss anhand derartiger Tauschgeschäfte v.a. die Bewertungsproblematik bei Spielerwerten eingehend eruiert werden. Daneben sind die bilanziellen Besonderheiten bei sog. Nachwuchsspielern hinreichend zu berücksichtigen.
Kapitel 3.1, Der Spielertausch im Allgemeinen: Angesichts angespannter Finanzlage bei den Profifußballvereinen stellt der Tausch von Spielern eine wirtschaftlich attraktive Form der Finanzierung von Neuzugängen dar und gilt daher v.a. bei südeuropäischen Vereinen als lukrative Option zur Zahlung einer Ablösesumme. Unter bilanziellen Gesichtspunkten ist der Spielertausch für die involvierten Vereine als Austausch zweier immaterieller Vermögensgegenstände bzw. -werte anzusehen. Sowohl Ansatz als auch Bewertung des durch Tausch erworbenen Spielers bestimmen sich auch nach den in Kapitel 1 und 2 genannten Kriterien. Ob das Tauschgeschäft das handelsrechtlich geforderte Kriterium des entgeltlichen Erwerbs erfüllt, wird davon abhängen, welche Art von Spieler getauscht wird. Die Entgeltlichkeit ist erfüllt, soweit das Recht am hingegebenen oder am erhaltenen Spieler früher entgeltlich erworben wurde und dadurch bereits eine konkrete Wertobjektivierung erfolgt ist. Schwieriger wird der Fall dann zu beurteilen sein, wenn beide Tauschobjekte sog. Eigengewächse sind, also aus der vereinseigenen Jugend stammen. Im Folgenden werden zunächst die verschiedenen Bilanzierungsmöglichkeiten von Tauschtransaktionen - losgelöst von der Entgeltlichkeit des Erwerbs - erörtert, ehe dann, nachdem verschiedene Bewertungskonzepte diskutiert wurden, im Besonderen auf die Entgeltlichkeit beim Tausch von Nachwuchsspielern eingegangen wird. Ansatzmethoden nach HGB und IFRS im Vergleich: Schließen zwei Fußballvereine ein Tauschgeschäft ab, so besteht sowohl handelsrechtlich als auch nach IFRS die Möglichkeit, den aktuellen Buchwert des abgegebenen Spielers fortzuführen. Während jedoch im Handelsrecht nach h.M. ein Wahlrecht zwischen Buchwertfortführung, ergebnisneutraler Behandlung und der Bilanzierung zum Zeitwert besteht, ist dagegen nach IFRS eine Buchwertfortführung nur dann möglich, wenn es dem Tauschakt an einer wirtschaftlichen Substanz fehlt oder weder der beizulegende Zeitwert des erhaltenen, noch des hingegebenen Wertes verlässlich bestimmbar ist. Ansonsten muss - sofern dieser verlässlich ermittelt werden kann - der beizulegende Zeitwert aktiviert werden. Ob eine Tauschtransaktion wirtschaftliche Substanz besitzt, hängt maßgeblich davon ab, inwiefern sich der erwartete künftige Liquiditätsfluss im Zuge des Austauschs der immateriellen Güter bzw. Werte verändert. Entscheidend ist also, ob das Fußballunternehmen durch den erhaltenen Spieler in Bezug auf Risikogehalt, Zeitpunkt oder Höhe signifikant andere Cash Flows realisieren kann, als dies beim Verbleib des hingegebenen Spielers der Fall gewesen wäre. Entsprechend wird eine wirtschaftliche Substanz immer dann angenommen, wenn aufgrund der Tauschtransaktion bspw. höhere Gewinne durch gesteigertes sportliches Leistungspotential oder eine bessere Vermarktung durch den neuen Spieler erwartet werden können. Dabei wird man in der Praxis kaum Argumente finden, die gegen eine wirtschaftliche Substanz des Tauschaktes sprechen, da sich beide Mannschaften durch den Austausch der Spieler eine Leistungssteigerung in sportlicher Hinsicht und damit auch ein höheres Gewinnpotential in wirtschaftlicher Hinsicht, mit evidenter Auswirkung auf die Cash Flows, erhoffen. Wäre dies nicht der Fall, wäre der Tausch sowohl sportlich als auch wirtschaftlich fragwürdig. Ein bloßer Austausch zweier Güter oder Werte ohne signifikanter wirtschaftlicher Substanz mag im Produktionsgewerbe vorkommen, wird aber im Profifußball, allein schon wegen der Individualität der einzelnen Spieler und den damit verbundenen divergierenden Chancen und Risiken der Tauschobjekte, nicht der Realität entsprechen. Da der Spielertausch in den meisten Fällen auch mit einer Barzahlung kombiniert wird, ändert sich bereits dadurch die zeitliche Zusammensetzung der Cash Flows, wodurch ebenfalls, sofern die Zuzahlung nicht unbedeutend ist, eine wirtschaftliche Substanz angenommen werden kann. Somit kann man zusammenfassend festhalten, dass in der Fußballpraxis eine Buchwertfortführung nur bei Ausübung des handelsrechtlichen Wahlrechts oder bei Fehlen der verlässlichen Messbarkeit des Fair Values i.S.d. IFRS in Frage kommt. Während nach IFRS- Grundsätzen nur eine Gewinnrealisierung oder eine Buchwertfortführung möglich ist, erlaubt das Handelsrecht bei Spielertauschgeschäften auch eine Buchwertfortführung mit Aufdeckung der stillen Reserven i.H.d. Ertragssteuerbelastung. Dies ermöglicht dem Fußballunternehmen, durch den Tauschvorgang realisierte Gewinne ertragssteuerlich zu neutralisieren. Aus diesem Grund spricht man dabei auch von der Methode der ergebnisneutralen Behandlung des Tauschgeschäftes. Die im Profifußball bedeutendere Variante stellt jedoch die Bilanzierung zum (beizulegenden) Zeitwert dar. Eine Bilanzierung des durch Tausch erworbenen Spielers zum (beizulegenden) Zeitwert ist, wie bereits angesprochen, sowohl handelsrechtlich als auch nach IFRS möglich. Dabei wird davon aus-gegangen, dass die Terminologie Zeitwert im handelsrechtlichen Sinn dem des beizulegenden Zeitwertes in der IFRS- Rechnungslegung gleichzusetzen ist und beide Begriffe in der Praxis dem aktuellen Marktwert des Spielers sehr nahe kommen werden. Zwar unterscheiden sich beide Rechnungslegungssysteme darin, dass die IFRS dem Fair Value- Ansatz, anstelle eines Wahlrechts, Vorrang einräumt, jedoch wird in der Bilanzierungspraxis beider Systeme die Schwierigkeit darin zu sehen sein, den (beizulegenden) Zeitwert eines Profifußballspielers und damit den aktuellen Marktwert zuverlässig ermitteln zu können. Reicht dabei bereits die Einigung beider Tauschparteien über die Wertdifferenz der Tauschobjekte aus, so wären diese in der Lage, ohne Beschränkungen den Kaufpreis und damit die Anschaffungskosten frei festzulegen.
Stefan T. Lang, geb. 1983, Bachelor of Laws (LL.B.). Studium von 2003 bis 2008 an der Fachhochschule Wiesbaden und der Macquarie University Sydney, Australien. Abschluss 2008 als Bachelor of Business Law in Accounting and Taxation. Derzeit Student an der Fachhochschule Wiesbaden im Studiengang Master of Business Law. Forschungsinteressen in den Bereichen Rechnungslegung und Wirtschaftsrecht im Sport sowie Sportmanagement.
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