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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 116
Abb.: 23
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In der seit Jahren schwelenden Finanzkrise hat sich gezeigt, dass Risiken für die Fortführung von Unternehmen nicht nur auf Kunden- oder Beschaffungsseite liegen, sondern auch aus einem Bereich kommen können, der bis zur Lehman-Insolvenz im September 2008 als besonders sicher galt – den Banken. Viele Unternehmen verwenden zur Reduzierung ihrer Risiken derivative Finanzinstrumente, bei denen der Vertragspartner meistens eine Bank ist. Die Bewertung von diesen derivativen Finanzinstrumenten erfolgt meistens mittels Bewertungsverfahren, welche von Marktteilnehmern üblicherweise für die Preisfindung verwendet werden, jedoch berücksichtigen diese Verfahren selten das Risiko eines möglichen Ausfalls des Vertragspartners - das Kontrahentenrisiko. Im Rahmen dieser Studie werden das Kontrahentenrisiko aus der Sicht von Industrieunternehmen, Möglichkeiten zur Reduzierung dieses Risikos sowie die Berücksichtigung innerhalb des Konzernabschlusses dargestellt. Darüber hinaus wurden die Konzernabschlüsse aus den Jahren 2010 und 2011 von DAX und MDAX-Industrieunternehmen dahingehend analysiert, wie diese Unternehmen mit dem Risiko umgehen bzw. welche Risikoreduzierungsmaßnahmen getroffen werden.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.1.1, Das Kontrahentenrisiko in der statischen Bilanztheorie: Der Grundsatz der statischen Bilanztheorie ist die Ermittlung des korrekten Vermögens, wodurch dann auch eine korrekte Gewinnermittlung möglich ist, da der Gewinn als Vermögenszuwachs angesehen wird. Die statische Bilanztheorie tritt in zwei Erscheinungsformen auf, der Fortführungsstatik und der Zerschlagungsstatik. Bei der Zerschlagungsstatik erfolgt eine Vermögensermittlung unter der Annahme der Liquidation des Unternehmens und bei der Fortführungsstatik wird das Vermögen im Sinne der Fortführung der Unternehmensaktivitäten ermittelt. Da die Fortführungsstatik von Simon selber vertreten wurde und nach § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB und IAS F.23 die Bilanzierung unter der Fortführungsprämisse (going concern) zu erfolgen hat, soll im weiterem Verlauf eine Einordnung lediglich im Rahmen der Fortführungsstatik erfolgen. Die statische Bilanztheorie lässt bei der Betrachtung der Gewinnerzielung die Bewertung von Vermögenswerten über die Anschaffungskosten hinaus zu, da es ‘primär darauf ankommt, die Höhe des Kaufmannsvermögens zutreffend darzustellen’. Demzufolge ist es möglich, Zuschreibungen aus schwebenden Geschäften vorzunehmen, wenn der zum Bilanzstichtag gültige Marktpreis oberhalb der Anschaffungskosten liegt. Allerdings gilt diese Zuschreibung nicht für Vermögenswerte, welche unentgeltlich erworben wurde, da diese nicht aktiviert werden dürfen. Diese derivativen Vermögenswerte sind bei Simon unter dem Oberbegriff der Rechte zu finden, und diese nur dann aktivierungsfähig, wenn es sich um Forderungen handelt oder ihre Erlangung entgeltlich war. Da beim Abschluss von bestimmten derivativen Finanzinstrumenten wie z.B. bei Devisentermingeschäften oder bestimmten Zinsswaps keine Zahlung geleistet wird, findet hier auch kein entgeltlicher Erwerb statt, womit dann keine Aktivierung und somit auch keine Zuschreibung möglich ist. Bei den aktivierten derivativen Vermögenswerten handelt es sich im Sinne der Fortführungsstatik um Veräußerungsgegenstände. Diese sind in der Folgebewertung zum ‘besonderen’ Veräußerungspreis und nicht zum ‘allgemeinen’ Veräußerungspreis (was dem Marktpreis entspricht) zu bewerten. Beim ‘besonderen’ Veräußerungspreis handelt es sich um den Wert, den die Gesellschaft beim Verkauf erzielen kann. Die entgeltlich erworbenen derivativen Vermögenswerte wie z.B. Optionen können in der Folgebewertung somit zu einem Wert angesetzt werden, welcher sich aus allgemeingültigen Bewertungsmethoden für dieses Produkt ergibt. In diesen Bewertungsmethoden ist dementsprechend auch das Risiko des Kontrahenten angemessen zu berücksichtigen, da beim Verkauf des Finanzinstrumentes an einen Dritten dieser für eine Forderungen gegenüber einem Kontrahenten mit guter Bonität mehr zu zahlen bereit ist als bei einem Kontrahenten mit einer schlechten Bonität. Für den Fall eines Verlustes aus schwebenden Geschäften ist eine Passivierung dieses Verlustes unumgänglich. Der zu passivierende Verlust ist dann die Differenz aus der Leistungsverpflichtung und dem zum Stichtag ermittelten Gegenwert dieser Leistungsverpflichtung. Bei der Bewertung dieses Verlust stellt Simon auf dem Individualwert ab, was dem Wert aus Sicht des Bilanzierenden entspricht. So wäre diese Verlust grundsätzlich erst mal zum Nennwert zu passivieren, was dem Wert gemäß den allgemeinen Bewertungsmethoden entsprechen würde, ohne dabei das eigene Bonitätsrisiko zu berücksichtigen. Für den Fall das der Wert einer Schuld unterhalb des Nennwertes liegt, was bei Berücksichtigung des eigenen Risikos der Fall ist, so hat der Bilanzierende ein Disagio zu aktivieren. Hinsichtlich einer möglichen bilanziellen Saldierung von aktivierten derivativen Vermögenswerten und derivativen Verbindlichkeiten ist keine Aussage zu finden. 3.1.2, Das Kontrahentenrisiko in der dynamischen Bilanztheorie: Das Ziel der dynamischen Bilanztheorie besteht in der Ermittlung des richtigen Gewinns sowie ‘zum Zwecke der richtigen Betriebssteuerung’. Der Fokus liegt nicht auf der Abbildung der tatsächlichen Vermögenslage des Unternehmens und somit auch nicht auf der Bilanz, sondern primär auf der Gewinn- und Verlustrechnung. Hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung von Vermögenswerten aus schwebenden Geschäften gilt bei Schmalenbach das Realisationsprinzip als oberster Grundsatz. Das bedeutet, der Ansatz von Vermögenswerten aus schwebenden Geschäften ist nicht zulässig und ein möglicher Ertrag aus diesen Vermögenswerten ist erst dann erfolgswirksam, wenn aus dem schwebenden Geschäft eine tatsächliche Transaktion hervorgegangen ist. Darüber hinaus kennt die dynamische Bilanztheorie auch noch sogenannte ‘spekulative Vorräte’. Bei dieser Bilanzposition, die entgeltlich erworben sein muss, ist eine Bewertung zum Marktpreis am Bilanzstichtag zulässig, allerdings nicht über die Anschaffungskosten hinaus. Es greift hier somit das Niederstwertprinzip und bei der Bewertung von entgeltlich erworbenen derivativen Vermögenswerten kann eine Wertberichtigung hinsichtlich des Bonitätsrisikos des Kontrahenten auf einem separaten Wertberichtigungskonto analog zu Logik bei den ‘gefährdeten Außenständen’ nach Schmalenbach vorgenommen werden. Bei der Betrachtung einer möglichen Passivierung von Verlusten aus schwebenden Geschäften steht in der dynamischen Bilanztheorie das Vorsichtsprinzip im Fokus. Dieses Vorsichtsprinzip ist im § 252 Abs.1 Nr. 4 HGB definiert und verlangt, dass alle vorhersehbaren Verluste, die am Abschlussstichtag existieren, in der Bilanz zu berücksichtigen sind. Somit existiert auch in der dynamischen Bilanztheorie eine Passivierungspflicht für Bewertungsverluste aus schwebenden Geschäften. Allerdings ist es nach Schmalenbach nicht möglich, das eigene Bonitätsrisiko in der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente zu berücksichtigen. Bei einer solchen Vorgehensweise wird nach Schmalenbach die Krankheit, d.h. die Bonitätsverschlechterung, zum Aktivum, was ‘eine humoristische Angelegenheit’ sei. Eine mögliche bilanzielle Saldierung von derivativen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ist in der dynamischen Bilanztheorie nicht von Belang, da die Bilanz nur als Abgrenzungskonto fungiert und die Aufgabe hat, schwebende Posten aufzunehmen, welche daraus entstehen, dass es Geschäftsvorfälle gibt, bei denen die Erfolgswirksamkeit und die korrespondierenden Einnahmen und Ausgaben in unterschiedliche Perioden fallen.

Über den Autor

Matthias Hoffmann wurde 1975 in Güstrow geboren. Nachdem er bei der Deutschen Bank AG eine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hatte, nahm er das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Berlin auf. Dieses Studium schloss er im Jahre 2012 erfolgreich mit dem akademischen Grad des Diplomkaufmanns ab. Während seiner Studienzeit arbeitete er mehr als 10 Jahre im Finanzbereich eines mittelständischen Medizintechnikunternehmens, davon 5 Jahre im Bereich Corporate Finance/Treasury und konnte dabei umfangreiche Erfahrungen im Bereich Risikosteuerung und -bewertung sammeln.

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