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- Klimaneutralität in der Unternehmenskommunikation: Grundlagen zu einer glaubwürdigen CO2-Kompensation
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Abb.: 21
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Nachhaltigkeit, im Unternehmensjargon gerne auch Corporate Social Responsibility genannt, ist heute für die meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Thematisch steht dabei häufig der anthropogene Klimawandel im Mittelpunkt der Berichterstattung: Der Ausstoß von CO2 wird als Hauptverantwortlicher für die globale Erwärmung gesehen und entsteht in diesem Kontext hauptsächlich bei der Verbrennung fossiler Ressourcen. Da die Wirtschaft heute maßgeblich von fossilen Energieträgern abhängig ist und die Freisetzung dieses Gases nicht vermieden werden kann, hat sich insbesondere im Bereich des Tourismus, zunehmend jedoch auch in anderen Bereichen, ein Markt zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen etabliert. Hierbei wird, abhängig von der Menge an emittierten Gasen, ein finanzieller Betrag errechnet, wodurch diese Emissionen an anderer Stelle eingespart werden können. Meistens handelt es sich dabei um Projekte in Entwicklungsländern, wodurch auch ein sozialer Mehrwert geschaffen werden kann. In dieser Literaturstudie wird die CO2-Kompensation aus Sicht des Unternehmens als eine freiwillige Entscheidung angesehen, öffentlichkeitswirksam die eigenen Emissionen durch Transferzahlungen an einem anderen geografischen Ort einzusparen, um auf diese Weise eine Art Klimaneutralstellung zu erreichen. Anhand ausgewählter Firmen und Organisationen soll nun geprüft werden, wie Klimaneutralität als Argument im Marketing angewendet werden kann, wie die Reaktion der Öffentlichkeit auf entsprechende Initiativen zu bewerten ist und worauf dabei geachtet werden sollte. Darüber hinaus wird geklärt, wie positive Effekte aus einem glaubwürdigen CO2-Kompensationsprojekt kommuniziert werden können, um nachhaltige Vorteile für ein Unternehmen zu garantieren. Für ein grundlegendes Verständnis dieses Themengebiets ist es unerlässlich zunächst elementare Aspekte des Emissionshandels zu erläutern. Im Anschluss wird auf den so genannten freiwilligen Markt für Ausgleichszahlungen eingegangen, welcher die Basis für eine Klimaneutralstellung bildet.
Textprobe: Kapitel 2.1.1, Joint Implementation und Clean Development Mechanism: Joint Implementation (JI, gemeinsame Umsetzung) und Clean Development Mechanism (CDM, Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung) sind zwei der drei vom Kyoto-Protokoll angedachten flexiblen Mechanismen zur kostengünstigen Erreichung von Klimaschutzzielen. Es handelt sich hierbei um sogenannte projektbasierte Mechanismen, welche dazu beitragen sollen, Emissionsminderungen dort zu realisieren, wo es ökonomisch am sinnvollsten ist. JI spielt sich hierbei innerhalb der Transformations- und Industrienationen ab, welche in Anhang I des Kyoto-Protokolls genannt werden und daher auch als Annex-I Staaten bezeichnet werden. Bei JI-Projekten finanziert ein Unternehmen oder Staat Vorhaben, welche in einem anderen Annex-I Staat Emissionsminderungen bewirken. Wird das Projekt dabei erfolgreich abgeschlossen, werden die dadurch entstandenen Emissionsminderungen vom Gastgeberland dem Budget des Investorenlandes bzw. des Investorenunternehmens angerechnet. Diese Gutschriften aus JI-Projekten werden ERUs genannt, was für Emission Reduction Units steht. Für die vorliegende Literaturstudie spielt diese Form des Erwerbs von Emissionsgutschriften jedoch eine untergeordnete Rolle. CDM dagegen bildet die Basis, worauf im weiteren Verlauf der Arbeit aufgebaut wird und dessen Verständnis erforderlich ist. Clean Development Mechanism beschreibt im Unterschied zu JI das Engagement eines Annex-I Staates, in einem Entwicklungsland Emissionen zu reduzieren oder einzusparen. Dies kann beispielweise durch die Umsetzung von Projekten zur emissionsfreien Erzeugung von Strom durch Wasser oder Fotovoltaik, als auch durch das simple Verteilen von Solarkochern oder durch Erneuerungen von bereits vorhandenen Industrieanlagen erfolgen. In jedem Fall wird ein Projekt in einem Entwicklungsland finanziell von einem Annex-I Land oder von einem Unternehmen aus einem Annex-I Land unterstützt. Das Projekt muss dabei strenge Auflagen erfüllen, um Zertifikate für den verpflichtenden Handelsmarkt zu generieren. Diese Zertifikate werden CERs genannt, was für Certified Emission Reductions steht. Das Kyoto-Protokoll sieht hierfür in Artikel 12 eine unabhängige Verifizierung vor. Die verifizierenden Instanzen müssen ihrerseits vom CDM Executive Board, einem Aufsichtsrat, kontrolliert werden. Dabei unterliegt ein CDM-Projekt hohen Qualitätsstandards, wobei die sogenannte Zusätzlichkeit (eng. Additionality) eine entscheidende Rolle spielt. Es geht um die Frage, ob ein Projekt nur zur Erzeugung von CERs umgesetzt wurde oder ob es ohnehin finanziell attraktiv gewesen wäre. Sollte das Projekt auch ohne den Emissionshandel ökonomisch attraktiv sein, dann würde die Realisierung keine wirkliche Einsparung an Emissionen bewirken, welche zusätzlich zum ‘business as usual’ entstanden wären. Außerdem muss gewährleistet sein, dass derartige Projekte positive Effekte für die Region und das soziale Gefüge mit sich bringen. Um die Qualität der CDM-Projekte sicher zu stellen, wurde im Marrakesch-Abkommen ein komplexer Ablaufplan definiert (UNFCCC 2001). Die Erörterung dieses komplexen Ablaufs würde an dieser Stelle den Rahmen der Arbeit sprengen, es wird aber im weiteren Verlauf regelmäßig ein Bezug zu den Qualitätsmerkmalen hergestellt. 2.1.2, Umsetzung in der Europäischen Union (EU) und in Deutschland: Die EU ratifizierte das Protokoll von Kyoto im Frühjahr 2002 und machte die Ziele somit völkerrechtlich verbindlich. Um ein möglichst effizientes Erreichen der Emissionsreduktionen zu gewährleisten, offeriert das Kyoto-Protokoll auch die Möglichkeit, sich mit mehreren Staaten zu sogenannten ‘Bubbles’ zusammen zu schließen. Von dieser Möglichkeit machten die EU-15 1998 bereits Gebrauch und einigten sich, ihre Emissionen bis zum Ende der ersten Verpflichtungsperiode 2008-2012 um 8%, verglichen mit dem Basisjahr 1990, zu senken. Im Rahmen der EU-Lastenverteilung (Burden Sharing) wurden jedem Mitgliedsstaat ein eigener Deckel, der Cap, zugewiesen. Die ab dem 1. Mai 2004 neu der EU beigetretenen Staaten werden nicht vom Burden Sharing erfasst, sondern ihnen obliegt auf Basis des Kyoto-Protokolls ein eigenes Reduktionsziel zwischen 6% oder 8%. Deutschland verpflichtete sich hierbei, seine Emissionen zum Basisjahr um 21% zu senken. Stütze des Handels mit Emissionsberechtigungen in der Europäischen Union ist das EU-Emissionshandelssystem (EHS). Laut einer Schätzung der EU-Kommission, können durch den Handel mit Zertifikaten die Emissionsziele mit Kosten in Höhe zwischen 2,9 – 3,7 Milliarden Euro erreicht werden, während die Kosten ohne EHS bei bis zu 6,8 Milliarden Euro lägen. Was unter Kyoto eine AAU ist, wird unter EHS zu einer EU Allowance (EUA) welche ebenfalls zur Emission von einer Tonne CO2-Äquivalenten berechtigt. In Deutschland übernimmt die Verteilung der Zertifikate die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und stützt sich dabei rechtlich auf das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Das TEHG ist die am 15.07.2004 in Kraft getretene Umsetzung der EU-Richtlinie über ‘Das europäische Handelssystem mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen’ in deutsches Recht. Die sogenannte Linking Directive verbindet dabei die völkerrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die projektbasierten Mechanismen mit dem EU-Emissionshandelssystem. Dadurch können auch CERs und ERUs in der EU angerechnet werden. In Deutschland wurde der Einbezug von Zertifikaten aus JI- und CDM-Projekten im September 2005 durch das ProjektMechanismenGesetz (ProMechG) umgesetzt. Die Zertifikate liegen nicht physisch vor, sondern es handelt sich um Einträge in einer Datenbank, welche von der entsprechenden Behörde geführt wird, in Deutschland ist es die DEHSt. Der Handel mit EUAs startete wie geplant 2005 unabhängig vom Kyoto-Protokoll und die Verteilung an die vom Handel betroffenen Anlagenbetreiber erfolgte in Deutschland durch den Nationalen Allokationsplan I. Demnach sollten die betroffenen Anlagen zunächst in der ersten Handelsperiode 2005-2008 mindestens 95% der Zertifikate kostenlos erhalten, in der zweiten Handelsperiode dann mindestens 90%. Tatsächlich erhielten die betroffenen Anlagen in Deutschland durch den NAP I 100% der errechneten Zertifikate kostenlos. Nichtsdestotrotz nehmen die Emissionen in der Bundesrepublik in den letzten Jahren kontinuierlich ab. CO2 repräsentiert 88% der ausgestoßenen Treibhausgase. Deutschland konnte seinen Klimaschutzverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll und des Burden Sharings innerhalb der EU bereits nachkommen. Die Emissionen im Vergleich zu 1990 konnten demnach um 22,2% gesenkt werden, was einem Rückgang um 280 Millionen Tonnen CO2 entspricht. 2.2, Wirkung des Emissionshandels: 2.2.1, Kosten durch Emissionen: Das globale Klima kann als öffentliches Gut angesehen werden, da es die dafür nötigen Kriterien nach Brümmerhoff in vollem Maße erfüllt: -Es handelt sich um ein Gut, welches von mehreren Wirtschaftssubjekten gleichzeitig nutzbar ist und in gleichem Maße allen zur Verfügung steht. Die Nutzung durch zusätzliche Konsumenten verursacht demnach keine Opportunitätskosten. -Außerdem kann niemand von der Nutzung ‘aus ökonomischen oder technischen Gründen ausgeschlossen werden’. Negative externe Effekte entstehen, wenn ein Produzent nur die für ihn direkt anfallenden Kosten zu tragen hat, nicht aber die Kosten, welche für die Gesellschaft entstehen, wenn die Umwelt oder das Klima geschädigt wird. Um diese externen Kosten zu internalisieren, braucht es den Einsatz des Staates durch eine angemessene Umweltpolitik. Dadurch können die externen Kosten auf den Verursacher umgelegt werden, sodass dieser gezwungen wird, sein Handeln näher am Markt auszurichten. Dadurch richtet sich der Preis nach den tatsächlich anfallenden Kosten. Der Emissionshandel bietet hierbei eines der wichtigsten und einfachsten Instrumente, um die Kosten der Klimaschädigung durch den Ausstoß von Treibhausgasen dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
Bastian Mutschler, B.Sc., wurde 1987 in Filderstadt geboren. Nach dem Erwerb der Fachhochschulreife, dem Abschluss der Ausbildung zum informations- und kommunikationstechnischen Assistenten und dem wachsenden Interesse an einer breiten Palette wirtschaftlicher Zusammenhänge, entschied sich der Autor, durch ein Studium des Wirtschaftsingenieurwesens seine Qualifikationen an der Schnittstelle zwischen Betriebswirtschaft und Technik weiter auszubauen. Dieses 2010 erfolgreich beendete Studium vermittelte sowohl betriebswirtschaftliche als auch ingenieurwissenschaftliche Inhalte und ermöglichte dem Autor Einblicke in die Wechselwirkungen dieser beiden Bereiche. Durch die thematische Vertiefung in BWL und Marketing sowie durch das Interesse an Aspekten der Nachhaltigkeit entstand die Idee zu dieser Literaturstudie: Da CO2-Kompensation bis zu diesem Zeitpunkt häufig als ‘Ablasshandel’ bezeichnet wurde und eine Auseinandersetzung auf akademischem Niveau ausblieb, entschied der Autor, sich dieser Situation durch eine Literaturstudie zu stellen. Grundlage für diese Arbeit bildet die Ansicht, dass Wirtschaft und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen sollten, um auch in Zukunft auf intakte Ressourcen zurückgreifen zu können.
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