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- Forderungsmanagement durch Inkassounternehmen und Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2008
AuflagenNr.: 1
Seiten: 98
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Im Jahr 2007 meldeten über 29.000 Unternehmen in Deutschland Insolvenz an. Einer der Hauptgründe für das wirtschaftliche Aus sind offene Rechnungen. Deshalb ist ein effektives und effizientes Forderungsmanagement für Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Und das ist nicht nur Thema des einzelnen Betriebes, sondern hat gesamtwirtschaftliche Relevanz. Ein Instrument des Forderungsmanagements ist die Übertragung des Forderungseinzuges an Inkassounternehmen. Im Zentrum des Buches stehen die Struktur der Inkassounternehmen, ihre Zulassungsvoraussetzungen, Beauftragung und Tätigkeiten. Der Kosten-Nutzen-Vergleich ist entscheidend für die Beauftragung eines Inkassounternehmens. Die Wirtschaftlichkeit wird anhand der Gegenüberstellung der Kosten einer internen hierarchischen und einer externen Funktionsübertragung betrachtet. Dazu werden ausführlich Erfolgsquote, Inkassokosten, Transaktionskosten und insbesondere die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten untersucht und den Aufwendungen einer internen Lösung gegenübergestellt. Daneben wird auch die Konkurrenzsituation zum Anwalt und eine mögliche Zusammenarbeit von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt thematisiert. Die Analyse stützt sich auf quantitative Untersuchungen von Behörden, Verbänden und wissenschaftliche Publikationen, sowie eine umfassende Sichtung und Analyse der Gerichtsentscheidungen der letzten Jahrzehnte und deren Auslegung in der Literatur. Abschließend wird die voraussichtliche Entwicklung der, für die Inkassounternehmen, wesentlichen Gesetzgebung diskutiert.
Kapitel 4.2.3 Aufsicht über Inkassounternehmen Die Inkassotätigkeit untersteht nicht der Erlaubnis und Aufsicht der Behörden mit allgemeinen ordnungspolitischen Aufgaben wie den Gewerbeämtern, sondern den zuständigen Präsidenten der Amts- bzw. Landgerichten. Alle natürlichen und juristischen Personen, die Inhaber einer Zulassung als Inkassounternehmen gemäß Art.1 § 1 Abs.1 Nr.5 sind, unterstehen der Aufsicht . Diese Aufsicht ist jedoch im Rechtsberatungsgesetz und auch in den zugehörigen Ausführungsverordnungen nur rudimentär geregelt. Dient das Verwaltungsverfahren dazu, den Antragsteller auf dessen Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde zu prüfen und damit sicherzustellen, dass nur geeignete Personen die Zulassung als Inkassounternehmen erhalten und die Schutzzwecke des Rechtsberatungsgesetzes gewahrt sind, so dient die Aufsicht über Inkassounternehmen dazu, dass diese Schutzzwecke auch tatsächlich erfüllt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies folgendendermaßen formuliert: Zur Aufsicht gehört es, den Erlaubnisinhaber daraufhin zu überwachen, ob die für die Erteilung der Erlaubnis notwendigen Voraussetzungen der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und genügenden Sachkunde weiterhin gegeben sind und ob sich der Erlaubnisinhaber bei seiner Tätigkeit innerhalb des ihm Erlaubten hält.
Andreas Schmiedt, Dipl.-Betriebswirt (FH), Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen, Abschluss 2007 als Diplom-Betriebswirt (FH). Derzeitig tätig als Risikomanager bei einem MDAX-Konzern.
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