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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 88
Abb.: 9
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Kaum eine andere Branche befindet sich derzeit in einem so starken Wandel wie die der Finanzdienstleister. Die globale Finanzmarktkrise hinterlässt tiefe Spuren in der Finanzindustrie und vor allem bei Banken. Das Vertrauen in Märkte und Manager ist bei den meisten Marktteilnehmern in Misstrauen umgeschlagen. Die komplexen und intransparenten Finanzinnovationen der letzten Jahre, das lückenhafte Risikomanagement der Unternehmen sowie der immer weiter steigende Renditedruck haben unter anderem zu der Entstehung der Finanzmarktkrise beigetragen. Insbesondere die Banken bzw. Bankmanager werden hierbei von Politik und Öffentlichkeit als die Verantwortlichen angesehen. Diese schienen in den letzten Jahren nur noch auf Renditejagd zu sein, potenzielle Risiken wurden vollkommen vernachlässigt. Unvorteilhafte Bemessungsgrundlagen sowie kurzfristig angelegte Anreiz- und Vergütungssysteme haben hier zu einer Reihe von Fehlanreizen und Fehlentscheidungen geführt. Weiterhin wirft das Ausmaß der Finanzkrise ernsthafte Fragen hinsichtlich der Angemessenheit der bestehenden Corporate Governance-Systeme auf. Unter diesem Schlagwort ist nun erneut eine verstärkte Diskussion um die Qualität und Zuverlässigkeit bestehender Kontrollmechanismen und Überwachungssysteme bei Banken hervorgegangen. Corporate Governance kann allgemein als ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung in einem Unternehmen bezeichnet werden. Sie beschäftigt sich mit Regeln, die für Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter gelten und die eine verantwortungsvolle und wertorientierte Führung und Überwachung von Unternehmen bewirken sollen. Um diese Regeln festzuhalten und zu vereinheitlichen wurde in Deutschland am 26. Februar 2002 der Deutsche Corporate Governance Kodex vorgelegt, der die Grundsätze einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -überwachung zusammenfasst. Hierbei handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Regelwerk, dem Unternehmen folgen können, aber nicht müssen. So werden die Regelungen und Empfehlungen des Kodex nicht von allen Unternehmen gleichermaßen umgesetzt. Im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob die Corporate Governance versagt hat und was geändert werden muss, damit dies nicht wieder vorkommt.
Textprobe: Kapitel 3.5, Aktueller Stand der Corporate Governance Debatte: Dem Kodex Report 2009 zufolge, welcher vom Berliner Center of Corporate Governance (BCCG) jährlich erstellt wird, wurden die insgesamt 84 Empfehlungen und 19 Anregungen des DCGK in der Fassung vom 6. Juni 2008 zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften sehr gut aufgenommen. In der Unternehmenspraxis erfahren diese, vor allem im DAX, eine sehr positive Resonanz. Die Befolgungsquote lag hier bei 94,9% der Empfehlungen und 86,1% der Anregungen (Vorjahr: 94,9% bzw. 75,8%). Vor dem Hintergrund der globalen Finanzmarktkrise gelangen Corporate Governance Themen rund um Aufsichtsrat und Vorstand erneut zunehmend in den Mittelpunkt von Politik und Medien. In diesem Zusammenhang werden die Themen um Zuständigkeiten und Professionalität der Aufsichtsräte sowie angemessene Managergehälter und Vergütungssysteme angeregt diskutiert. Die allgemeine Empörung darüber, dass Manager einiger großer Banken und Versicherungskonzerne trotz milliardenhoher Verluste und Abschreibungen sowie staatlicher Unterstützung Millionen-Boni bekommen sollen, ist groß. In diesem Zusammenhang wurden bereits mehrere Lösungsansätze durch die Politik und die Unternehmen selbst diskutiert. Auch die Regierungskommission DCGK hat entsprechend reagiert und den Kodex im Zuge der Finanzkrise bereits zwei Mal angepasst. Die Anpassungen vom 6. Juni 2008 betrafen im Wesentlichen den Bereich der Vorstandsvergütung als Verantwortung des Gesamtaufsichtsrats (der Aufsichtsrat soll ‘das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschließen und soll es regelmäßig überprüfen’)sowie die Befassung des Aufsichtsrats mit Zwischenfinanzberichten (‘Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte sollen vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden’). Hier wurde vor allem der Aufsichtsrat als Gesamtorgan noch mehr als bisher in die Pflicht genommen. Des Weiteren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in ihrer Plenarsitzung vom 29. Mai 2009 weitere Kodex-Änderungen beschlossen, welche infolge der Verabschiedung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) nochmals angepasst wurden. Diese Änderungen zielen hauptsächlich auf eine nachhaltigere Unternehmensführung im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft sowie auf eine weitere Professionalisierung und angemessene Besetzung des Aufsichtsrates ab. Zur Besetzung des Aufsichtsrates wird empfohlen, dass der Vorstand eines Unternehmens nicht in den Aufsichtsratsvorsitz wechseln soll. Außerdem soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied sein. Die Anzahl von Aufsichtsratsmandaten börsennotierter Gesellschaften soll für Vorstandsmitglieder von börsennotierten Gesellschaften auf drei, statt bislang fünf limitiert werden. Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, auf eine größere Diversität zu achten, insbesondere im Hinblick auf Internationalität und Frauenanteil in den Vorständen und Aufsichtsräten. Weiterhin sollen mithilfe einer angemessenen Vorstandsvergütung stärkere Anreize für nachhaltiges Handeln geschaffen werden. Der Vorstand soll hiernach am längerfristigen Erfolg sowie an einem möglichen Misserfolg des Unternehmens beteiligt werden. Bei der Festlegung der Vorstandsvergütung soll außerdem die generelle Vergütungsstruktur des Unternehmens berücksichtigt werden. Das Aufsichtsratsplenum soll künftig auf Vorschlag des entsprechenden Ausschusses neben der Vergütungsstruktur auch die Bandbreiten für fixe und variable Vergütungsbestandteile der einzelnen Vorstände festlegen. Ferner wurde eine wesentliche Änderung in Bezug auf einen Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen beschlossen. Dieser soll für Vorstandsmitglieder zu einer spürbaren Belastung führen und 10 Prozent des Schadens nicht unterschreiten. Mit dem am 18. Juni 2009 beschlossenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung stellt auch der Gesetzgeber zunehmend detaillierte Anforderungen an die Leitung und Kontrolle von Unternehmen. Weiterhin werden auch durch das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die Bestimmungen zur Corporate Governance weiter ausgebaut.
Ina Tishkin, geb. 1984, studierte Betriebswirtschaftslehre an der FH Frankfurt am Main, Abschluss 2009.
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