- Sie befinden sich:
- Fachbücher
- »
- Wirtschaft - Unsere Neuheiten
- »
- Finanzen
- »
- Emissionszertifikatehandel: Analyse aus Perspektive der Umweltökonomik, der internationalen Klimapolitik und des Finanzmarktes
Finanzen
» Blick ins Buch
» weitere Bücher zum Thema
» Buch empfehlen
» Buch bewerten Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 156
Abb.: 20
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Ziel dieses Buches ist es dem ökonomisch interessierten Leser zum einen, die umweltökonomischen Hintergründe der Klimaproblematik aufzuzeigen und die zu ihrer Lösung zur Verfügung stehenden umweltpolitischen Instrumente miteinander zu vergleichen. Dabei erfolgt diese Gegenüberstellung aus Perspektive der Wohlfahrts- und Umweltökonomik. Das sich ergebende Resultat legt die ausführliche Darstellung der Funktionsweise des Emissionszertifikatehandels bzw. Emissionshandels nahe. In diesem Zusammenhang werden auch die in der öffentlichen Diskussion bedeutendsten Kritikpunkte am Emissionshandel untersucht. Die Analyse wird anhand umweltökonomischer Überlegungen geführt. Um den Zugang zur gesamten Thematik zu erleichtern, werden eingangs die für die Untersuchung relevanten naturwissenschaftlichen Hintergrundinformationen zum Treibhauseffekt gegeben. Zum Anderen soll mit diesem Buch ein Überblick über die praktische Ausgestaltung des Emissionshandels, am Beispiel des EU-Emissionshandelssystems, und ein Überblick über den CO2-Markt gegeben werden. Um den Bezug zum europäischen Handelssystem und zum CO2-Markt herzustellen, werden vorab die maßgeblichen internationalen Klimaabkommen, ihre Beschlüsse und Instrumente zum Klimaschutz vorgestellt. Darauf aufbauend erfolgt eine Darstellung der wichtigsten internationalen Emissionshandelssysteme. In diesem Zuge wird dann das EU-Emissionshandelssystem analysiert. Hierbei wird intensiv auf die technischen und regulatorischen Gegebenheiten des Handelsprozesses als Kern des Emissionshandels eingegangen. Zusätzlich werden in einem Exkurs, die durch den Emissionshandel neu entstandenen Kapitalanlagemöglichkeiten erläutert. Dabei werden unter anderem Informationen, von auf den CO2-Markt spezialisierten Investmentfondsgesellschaften herangezogen. Das sich ergebende Gesamtbild soll den Leser dazu befähigen, die Komplexität des Emissionszertifikatehandels in Theorie und Praxis zu überschauen und einen Eindruck über die damit verbundenen Chancen und Probleme zu erhalten.
Textprobe: Kapitel 5.2, Teilnehmerkreis und Ausgestaltung des Emissionshandels auf Anlagenebene: Prinzipiell ist das EU-Emissionshandelssystem nicht auf einen bestimmten Teilnehmerkreis beschränkt. Denn Artikel 19 der EH-RL räumt jeder Person das Recht auf Besitz und Handel von Emissionszertifikaten ein. Generell gilt wie bereits erwähnt, dass je höher die Teilnehmerzahl am Emissionshandel ist, desto mehr Handel mit Emissionszertifikaten ist zu erwarten. Dies führt zu einem liquideren Markt und dadurch zu aussagekräftigeren und schwerer manipulierbaren Zertifikatspreisen. Um aber im Speziellen festzulegen welcher Teilnehmerkreis in das EU-ETS integriert werden soll, gibt es bei dem THG Kohlendioxid zwei Ansatzpunkte. Diese unterscheiden sich durch die Überlegung, wer die Emissionsberechtigungen vorhalten muss: - Beim Upstream-Ansatz sind dies die Brennstofferzeuger, -importeure und -lieferanten. - Beim Downstream-Ansatz sind dies die tatsächlichen Emittenten, dazu zählen die Industrie, Strom- und Wärmeerzeuger, Transportunternehmen, Betreiber von Kleingewerben, die Anbieter von Dienstleistungen, PKW-Fahrer und Haushalte. Bei beiden Ansätzen muss entschieden werden, ob alle Sektoren tatsächlich integriert werden sollen, oder ob dies aus Praktikabilitäts- und Kostengründen nur auf einige beschränkt wird. Beim Downstream-Ansatz muss desweiteren noch geklärt werden, ob die CO2-Emissionen aus der Strom- und Wärmeproduktion zu einer Verpflichtung der Endverbraucher oder der Strom- und Wärmeproduzenten führen soll. Dabei treten die Endverbraucher als indirekte Verursacher der Emissionen auf und die Strom- und Wärmeproduzenten als direkte Verursacher der Emissionen. Diese Unterscheidung erklärt sich dadurch, dass Emissionen beispielsweise bei der Stromproduktion und nicht beim Strombezug erzeugt werden. Die Emissionshandelsrichtlinie berücksichtigt den Downstream-Ansatz nach dem direkten Verursacherprinzip. Das führt dazu, dass weder die Lieferanten von Brennstoffen für die Strom- und Wärmeerzeugung, noch die Endverbraucher in das EU-ETS eingebunden werden. In das EU-ETS sind bis jetzt nur große industrielle CO2-Emittenten und die Energiewirtschaft, dabei handelt es sich um Kraftwerke ab einer Leistung von 20 Megawatt, integriert. Im Anhang I der EH-RL sind die in den Anwendungsbereich des EU-ETS fallenden Sektoren im Detail aufgeführt. Dazu gehören die energieintensiven Bereiche: Energieumwandlung und -umformung, Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung, Mineralverarbeitende Industrie, Sonstige Industriezweige (Papier- und Zelluloseproduktion). Mit der Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 19. November 2008 wurde beschlossen, den Luftverkehr ab dem 01. Januar 2012 mit in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu integrieren. Mit Start der dritten Handelsphase werden die Sektoren Aluminum und Chemie einbezogen. Das EU-ETS ist ein sogenanntes anlagenbasiertes System. Das bedeutet, dass die einzelnen Produktionsanlagen und nicht gesamte Unternehmen integriert werden. Anlagen, die unter anderem zu Forschungszwecken oder zur Entwicklung und Prüfung neuer Produkte und Verfahren dienen, werden nicht unter die Bestimmungen der EH-RL gestellt. Die bisherige Beschränkung im EU-ETS auf nur einige CO2-emittierende Sektoren bzw. Anlagen ist damit zu begründen, dass die Beteiligung aller CO2-Emittenten, wie beispielsweise Haushalte, Kleinbetriebe und Verkehr mit zu hohen Transaktionskosten verbunden wäre. Die Transaktionskosten bestehen aus Einstiegs- und Teilnahmekosten am Emissionshandel und senken die Möglichkeit der Betroffenen eine CO2-Reduktion zu minimalen Kosten vorzunehmen. Allerdings sind die bisher nicht in das EU-ETS eingebundenen Sektoren für einen beachtlichen Kohlendioxidausstoß verantwortlich. Die EH-RL bietet den einzelnen Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum bei der nationalen Entscheidung welche Anlagen in das EU-ETS einbezogen werden sollen. Die EU-Kommission kann aber bei allzu eigenwilligen nationalen Entscheidungen eingreifen und ihre Zustimmung verweigern. Für die erste EU-ETS Handelsperiode war es den Mitgliedsstaaten laut Artikel 27 EH-RL möglich, zertifikatpflichtige Anlagen und sogar ganze Branchen von ihrer Teilnahmepflicht zu befreien. Diese sogenannte Opt-out Bestimmung war aber nur nach Genehmigung durch die EU-Kommission und bei Erfüllung einer Reihe von Kriterien durchsetzbar. Im Gegensatz zum Opt-out steht die bereits im vorherigen Kapitel erwähnte Opt-in Regelung. Denn zum Recht der Integration der anderen KP-THG und deren Emittenten in das EU-ETS, ab dem Jahr 2008, ist es den Mitgliedsländern bereits ab dem Jahr 2005 auch gestattet, CO2-emittierende Anlagen bzw. Sektoren unter die Anwendung der EH-RL zu stellen, die normalerweise nicht darunter fallen würden. Allerdings müssen für die Durchsetzung der Opt-in Regel einige Kriterien erfüllt sein und die EU-Kommission muss der Ausweitung des EU-ETS zustimmen. Mit der Opt-in Regelung soll den Mitgliedsstaaten ermöglicht werden ihre Emissionsreduktionsziele zu erreichen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Dem EU-ETS sind aktuell mehr als 10.500 Energie- und Industrieanlagen verpflichtend angeschlossen, die laut Hochrechnung, in etwa 46 Prozent der gesamten EU CO2-Emissionen des Jahres 2010 verursachen. Allerdings ist die Zahl der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen niedriger, denn oft gehören mehrere Anlagen zu ein und demselben Unternehmen. Diese Diskrepanz macht die Praktikabilität eines anlagenspezifischen Ansatzes gegenüber einem unternehmensspezifischen Ansatzes beim Emissionshandel deutlich. Denn sollte es bei einem Unternehmen zu organisatorischen Veränderungen, wie beispielsweise zu einer Firmenfusion oder einer Abspaltung von Unternehmensteilen kommen, ist die eindeutige Zuordnung der EUAs nicht beeinträchtigt. Unternehmen ist es dabei gestattet ihre Emissionsrechte beliebig zwischen ihren jeweiligen Anlagen zu transferieren. Durch diesen internen Übertrag wird allerdings der Emissionshandel zwischen den Teilnehmern eingeschränkt bzw. reduziert, was den Markt illiquider macht. Das europäische Emissionshandelssystem funktioniert nach einem zweistufigen Konzept aus Genehmigung und Berechtigung . Das bedeutet, dass sich mit Beginn der ersten Handelsperiode die unter die EH-RL fallenden Anlagenbetreiber, eine Genehmigung für die Emission von Kohlendioxid bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde holen müssen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Anlagenbetreiber sicherstellen kann, seine Emissionen zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten. Durch die Genehmigung entsteht dann die Berechtigung zur Emission von Treibhausgasen für die Menge des Emissionsausstoßes des vorherigen Kalenderjahres, eine entsprechende Anzahl von Emissionszertifikaten bis spätestens 30. April zu besitzen und der jeweiligen nationalen Behörde abzugeben. Den Anlagenbetreibern derselben Branche wird durch den Artikel 28 der EH-RL die Möglichkeit eingeräumt, ihre Emissionsberechtigungen in einem gemeinsamen Anlagenfonds durch einen Treuhänder verwalten zu lassen. Dieses Vorgehen wird als Pooling bezeichnet. Hierbei erfolgt die Zuteilung der Gesamtmenge der Emissionsberechtigungen an den Treuhänder. Dieser trägt dann aber auch die Verantwortung für die Einhaltung der Emissionsverpflichtungen und gegebenenfalls die Sanktionen bei Verstößen. Durch Pooling können den Anlagenbetreibern Transaktionskostenvorteile und steuerliche Vorteile erwachsen. Allerdings können Anlagenbetreibern durch das Pooling auch Nachteile bei der Gewinn- bzw. Kostenaufteilung entstehen, wenn sie im Verhältnis zu den anderen Poolmitgliedern über- bzw. unterdurchschnittlich viele Emissionsberechtigungen verkaufen könnten bzw. kaufen müssen.
Tommy Piemonte wurde 1979 in Villingen-Schwenningen geboren. Seiner Ausbildung zum Bankkaufmann und der anschließenden Tätigkeit als solcher bei der Sparkasse, folgte eine mehrjährige Beschäftigung als Geschäftskunden- und Wertpapierberater bei der Deutschen Bank. Um seinem Interesse für Finanzmarkt-, Politik- und Nachhaltigkeitsthemen gerecht zu werden, entschied sich der Autor seine erfolgreiche Berufskarriere zu unterbrechen und ein Studium der Volkswirtschaftslehre aufzunehmen. Während seiner Studienzeit an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen und an der Università degli Studi di Roma Tor Vergata (Italien), beschäftigte sich der Autor intensiv mit Fragestellungen des Finanzmarktes und der Umweltpolitik. Für seine herausragenden studentischen Leistungen erhielt er ein Stipendium und schloss sein Studium mit Auszeichnung ab. Das Interesse des Autors an der Thematik des vorliegenden Buches erwuchs nicht zuletzt beim Verfassen einer Publikation über Energiepolitik für das Cusanuswerk.
weitere Bücher zum Thema
Gibt es eine globale Gerechtigkeit? Wirtschaftsethische Ansätze anhand von ausgewählten Case Studies
ISBN: 978-3-95935-628-2
EUR 49,50
Gesellschafterdarlehen als Finanzierungsinstrument in der GmbH. Steuerliche Behandlung und Entwicklung in der Rechtsprechung
ISBN: 978-3-96146-974-1
EUR 24,50
Zwischen Alpen und Vermögen. Stiftungsähnliche Lösungen mit Liechtensteiner Lebensversicherungen.
Vermögensanlage, Vermögensschutz, Nachlassplanung
ISBN: 978-3-96146-973-4
EUR 34,50
Mietzinsminderung von Gastronomielokalen im Lichte der COVID-19-Pandemie
ISBN: 978-3-96146-956-7
EUR 34,50
Klimamigration. Ein Begriff mit vielen Unwägbarkeiten
ISBN: 978-3-96146-940-6
EUR 34,50
Zur Eignung der IPSAS als Grundlage der Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in der Europäischen Union
ISBN: 978-3-96146-927-7
EUR 34,50
Modellselektion
ISBN: 978-3-96146-887-4
EUR 44,90
Basel III: Die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken
Unveränderte Neuausgabe