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  • Die Auswirkungen des gesunkenen (Garantie-) Zinsniveaus für Produkte der privaten Rentenversicherung: Eine vergleichende Analyse von konventioneller und fondsgebundener Lebensversicherung

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Auswirkungen des gesunkenen Zinsniveaus, hinsichtlich konventioneller und fondsgebundener Lebensversicherung erläutert und mögliche Lösungen in Hinblick auf die Zukunft erarbeitet. Neben den aufsichtsrechtlichen Grundlagen werden auch die theoretischen Aspekte der konventionellen und fondsgebundenen Lebensversicherung dargestellt. Dabei geht der Autor im Speziellen auf die gemischte Lebensversicherung bzw. die private Rentenversicherung ein, da die reine Risikoabsicherung in Bezug auf die private Altersvorsorge eine nachrangige Rolle spielt. Im Bereich der aufsichtsrechtlichen Grundlagen werden neben der Geschichte und den Änderungen der letzten Jahrzehnte auch zukünftige Veränderungen in Hinblick auf Solvency I und II beschrieben. Die Beschreibung und die detaillierte Erläuterung der Auswirkungen des sinkenden Zinsniveaus in Bezug auf die Lebensversicherungsunternehmen, Bestands- und Neukunden führen in den Praxisteil dieser Studie und verdeutlichen die Problematik für vorgenannte Institutionen bzw. Kundengruppen. Besonders hervorgehoben werden dabei die Auswirkungen auf die private Alters- bzw. Rentenvorsorge. Anschließend wirft der Verfasser dieser Arbeit einen Blick in die Zukunft und zeigt mögliche Szenarien im Falle eines anhaltend niedrigen Zinsniveaus für Lebensversicherungsunternehmen, Lebensversicherungsprodukte, Kunden und Versicherungsvermittler auf. Gerade im Hinblick auf die aktuellen Produktentwicklungen am Markt nimmt der Bereich der zukünftigen Lebensversicherungsprodukte eine wichtige Rolle ein. Im letzten Teil dieser Studie entwickelt der Verfasser verschiedene Lösungsansätze bzw. Kriterien, um den unterschiedlichen Auswirkungen zu begegnen. Dabei werden vier verschiedene Kriterien hinsichtlich ihrer Praktikabilität in Bezug auf Bestands- und Neukunden bewertet und abschließend tabellarisch dargestellt. Auch hierbei wird dem Bereich der Produktneuentwicklung besondere Wichtigkeit und Relevanz beigemessen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.2, Aufgaben und Ziele der Versicherungsaufsicht: Wie bereits in den vorherigen Abschnitten beschrieben, haben sich die Aufgaben und Ziele der Versicherungsaufsicht in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Aufgrund des Umfanges dieser Untersuchung ist es dem Verfasser nicht möglich, auf das gesamte Spektrum an Aufgaben und Zielen im Detail einzugehen. In den nachfolgenden Unterpunkten werden aus diesem Grund nur einige, in den Augen des Autors wichtige, Punkte dargestellt und näher erläutert. Gerade in Bezug auf das Thema dieses Buchs wird die Bedeutung der folgenden Punkte im weiteren Verlauf deutlich werden. 2.2.1, Gründe und Ziele des staatlichen Eingriffs: Wie bereits in der Einleitung zu Kapitel 2 erläutert, basiert das Versicherungswesen auf dem Vertrauen der Kunden gegenüber den Versicherungsunternehmen. Aufgrund verschiedener Argumente sind ‘in der Versicherungswirtschaft besondere Eingriffe in das freie Spiel des Marktes erforderlich’. Grundsätzlich können die Argumente für einen staatlichen Eingriff bezugnehmend auf den Zeitpunkt vor und nach erfolgtem Abschluss eingeteilt werden. Vor Vertragsabschluss bedarf es eines erhöhten Verbraucherschutzes aufgrund einer Solvenz- sowie einer Produktintransparenz. Dies bedeutet, dass die Verbraucher wesentlich schlechter als die Unternehmen über deren Bonität informiert sind. In Bezug auf die Produkte ist es für Verbraucher sehr schwer sich ein Bild von den wirtschaftlichen Eigenschaften der Produkte zu machen. Während der Vertragslaufzeit besteht die Gefahr, dass die Unternehmen durch leichtfertiges und riskantes Handeln ihre finanzielle Lage verschlechtern und dadurch eventuelle Garantien an den Versicherungsnehmer nicht eingehalten werden können. Auch in Bezug auf die Bedingungen bzw. Vereinbarungen zwischen Versicherer und Kunde besteht die Gefahr, dass diese einseitig zu Gunsten des Versicherers ausgelegt werden. 2.2.2, Erlaubniserteilung: Gemäß § 5 VAG benötigt die aufsichtsrechtliche Behörde einen Geschäftsplan, welcher zusammen mit dem Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, einzureichen ist. Inhalt des Geschäftsplans ist zum einen die Angabe über die geplanten Versicherungssparten sowie Angaben zu eventuell bestehenden Unternehmensverträgen nach §§ 291f AktG. Dabei wird durch die aufsichtsrechtliche Behörde geprüft, ob und in welchem Umfang die zukünftigen Entscheidungen des Unternehmens durch andere beeinflusst bzw. eingeschränkt werden können. Für den Fall, dass bestimmte Funktionsbereiche an andere selbstständige Unternehmen durch Outsourcing vergeben werden, ist auch über diesen Umstand Rechenschaft abzulegen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Nachweis der finanziellen Stabilität des Unternehmens hierzu gehört auch der Nachweis über die geplanten Verträge zu eventuellen Rückversicherungsunternehmen. Gerade in diesem Punkt liegt die Verantwortung bei dem beantragenden Unternehmen, welches für die Informationsrecherche in Bezug auf etwaige Vertragspartner verantwortlich ist. Zusammenfassend dienen alle Inhalte dem Verbraucherschutz, wodurch eine Ablehnung gerade dann in Betracht kommt, wenn abzusehen ist, dass der Geschäftsplan bzw. die finanziellen Voraussetzungen dazu führen könnten, dass Verpflichtungen aus Verträgen nicht dauerhaft zu erfüllen sind oder andere Interessen der Kunden nicht gewahrt werden können. 2.2.3, Laufende Aufsicht: ‘Nach der Generalklausel des § 81 VAG überwacht die Aufsichtsbehörde den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen.’ Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Finanzaufsicht. Neben der Finanzaufsicht wird auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwacht. Dieser Bereich wird auch als Rechtsaufsicht bezeichnet. 2.2.3.1, Finanzaufsicht: Zur Vermeidung von Insolvenzen im Bereich der Versicherungsunternehmen, ‘wie sie in der Vergangenheit in einigen westlichen Staaten (z.B. den USA) zu beobachten waren’, haben die nationalen Aufsichtsbehörden die Finanzaufsicht über die Versicherungsunternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dabei wird vorrangig darauf geachtet, dass die Solvabilität der Unternehmen gewährleistet ist und alle Verpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllt werden können. Bei der Bewertung der Solvabilität wird zwischen dem sogenannten Kapitalanlagerisiko und dem versicherungstechnischen Risiko unterschieden. Die genauen Berechnungen haben für diese Untersuchung keinerlei Relevanz und werden aus diesem Grund nicht näher behandelt. Wichtig für den Inhalt und den Verfasser ist lediglich, dass die Festlegung der Mindestsolvabilitätsspanne durch das Bundesministerium der Finanzen festgelegt wird und Änderungen in diesem Bereich gravierende Auswirkungen sowohl auf und für die Unternehmen selbst, als auch die zukünftigen Produkte haben könne.

Über den Autor

Carsten Heinrich, B.A. wurde 1983 in Dorsten geboren und studierte an der Fachhochschule der Wirtschaft in Mettmann Betriebswirtschaftslehre mit der Fachrichtung Finanzvertrieb. Bereits während des Studiums arbeite Carsten Heinrich als selbstständiger Vermögensberater und ist seit Juli 2013 als Assistent der Geschäftsführung für einen der größten Finanzdienstleister im Raum Ruhrgebiet tätig.

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