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Finanzen

Erekle Solomnishvili

Der Einfluss der steuerlichen Gewinnermittlung auf die Vorteilhaftigkeit von Vorratsinvestitionen

Ein Simulationsmodell

ISBN: 978-3-8366-9964-8

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 03.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 78
Abb.: 19
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der Aktivposten Vorräte ist für viele Unternehmen von großer Relevanz, denn Vorräte stellen in der Regel die größte Bilanzposition des Umlaufvermögens dar. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, Vorräte effizient zu verwalten, um so die jeweilige Investition in Vorräte vorteilhaft zu erhalten. Unternehmen sollten ein optimales Vorratsinvestitionsvolumen unter Beachtung folgender Aspekte bestimmen: (1) muss gewährleistet sein, dass die Vorräte zur Befriedigung der Nachfrage ausreichen, (2) sind alle mit einer Vorratsinvestition verbundenen Kosten ins Kalkül einzubeziehen und (3) muss die Optimierung unter Berücksichtigung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten erfolgen. Die vorliegende Studie entwickelt unter Beachtung dieser Aspekte ein Vorratsinvestitionsmodell, welches zu optimalen Endwerten führt, und beurteilt dies Modell im Hinblick auf steuerliche Gesichtspunkte.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3.5, Sonstige Verfahren im Überblick: § 240 Abs. 3 i. V. m. § 256 S. 2 HGB erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Festbewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Dazu darf der Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringfügig schwanken, damit Zugänge und Abgänge in einer Periode möglichst übereinstimmen. Zusätzlich sollte der Wertansatz 5% der Bilanzsumme nicht übersteigen, sodass dieser in der Bilanz unverändert bleibt, während neue Zugänge erfolgsmindernd wirken. Die handelsrechtliche Zulässigkeit der nachfolgend vorgestellten Verfahren war lange Zeit umstritten und ist seit Inkrafttreten des BilMoG am 01.01.2010 generell nicht mehr gegeben (§ 256 HGB n. F.). Steuerrechtlich waren diese Verfahren grundsätzlich unzulässig, es sei denn, der Steuerpflichtige konnte die entsprechende Verbrauchsfolge glaubhaft machen. Die HIFO-Methode (highest in / first out) geht von der Annahme aus, dass die zu den höchsten Preisen erworbenen Vorratsgüter zuerst verbraucht oder veräußert werden, was zu erheblichen Gewinnmanipulationsspielräumen führt und deshalb steuerrechtlich nicht anerkannt wird. Bei monoton steigenden Preisen wirkt dieses Verfahren wie die LIFO-Methode und führt zu einer vermehrten Bildung stiller Reserven. Die LOFO-Methode (lowest in / first out) unterstellt, dass die Vorratsgüter mit den niedrigsten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuerst verbraucht oder veräußert werden, wodurch der Bestand am Abschlussstichtag nur die Zugänge mit den höchsten Preisen enthält. Bei konstant fallenden Preisen führt dieses Verfahren zum gleichen Ergebnis wie die LIFO-Methode, bei monoton steigenden Preisen deckt es sich mit dem der FIFO-Bewertung. Bei den Bewertungsvereinfachungsverfahren KIFO (Konzern in / first out) und KILO (Konzern in / last out) wird anstelle einer zeitlichen oder wertmäßigen eine konzernspezifische Verbrauchsfolge unterstellt. Dabei wird zwischen Zugängen aus Konzernlieferungen und solchen aus Drittlieferungen unterschieden. Bei Vorratslieferungen von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wird unterstellt, dass diese entweder zuerst (KIFO) oder zuletzt (KILO) verbraucht werden. Wertkorrekturen: Anhand der oben dargestellten Bewertungsvereinfachungsverfahren erfolgt neben der Schätzung der Verbräuche auch die Ermittlung der Wertansätze zum Bilanzstichtag. Die Verfahren beinhalten jedoch keine eigenständigen Bewertungsmaßstäbe, sondern dienen lediglich der vereinfachten Bestimmung der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Deshalb sind die Wertansätze der Vorräte an jedem Bilanzstichtag auf ihren Abwertungsbedarf zu überprüfen. Für die Folgebewertung des Vorratsvermögens gilt das aus § 253 Abs. 4 HGB resultierende strenge Niederstwertprinzip. Danach sind die festgestellten Buchwerte der Vorräte am Abschlussstichtag mit dem aktuellen Stichtagswert zu vergleichen und ggf. unabhängig von einer temporären oder dauerhaften Wertminderung auf den niedrigeren Stichtagswert abzuschreiben. Zur Ermittlung des Stichtagswerts kommen Börsen-, Marktpreis oder beizulegender Wert in Betracht, falls sich Börsen- oder Marktpreis nicht ermitteln lassen. Der Börsen- oder Marktpreis kann aus dem Absatz- oder Beschaffungsmarkt abgeleitet werden, wobei der Marktpreis als Durchschnittspreis, zu dem die Vorräte am Bilanzstichtag an einem zutreffenden Handelsplatz in marktüblicher Qualität gehalten werden, definiert ist. Für Handelswaren gilt der Prinzip der doppelten Maßgeblichkeit von Beschaffungs- und Absatzmarktseite. Dieses doppelte Minimum ist jedoch als fragwürdig anzusehen. In der Steuerbilanz bilden Anschaffungs- und Herstellungskosten in Übereinstimmung mit dem HGB die Wertobergrenze des Vorratsvermögens. Steuerrechtlich entspricht die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert einer Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG räumt ein Wahlrecht zur Teilwertabschreibung ein, falls die Wertminderung dauerhaft ist. Dies ist dann der Fall, wenn sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses andauert. Das im Steuerrecht explizit enthaltene Wahlrecht der Teilwertabschreibung wird aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung implizit zu einer Abschreibungspflicht. Der allgemeinen Rechtsprechung und der Finanzverwaltung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG) zufolge entspricht der Teilwert der Vorräte am Abschlussstichtag den Wiederbeschaffungskosten. Sind die Vorratsgüter jedoch zum Absatz bestimmt, ist zusätzlich der Verkaufswert heranzuziehen. Zur Ableitung des Verkaufswerts sind nach R 6.8 Abs. 2 S. 4 EStR vom erwarteten Verkaufserlös Selbstkosten und durchschnittlicher Unternehmensgewinn abzuziehen. Der Teilwert ist dann der niedrigere Wert aus den Wiederbeschaffungskosten und dem so abgeleiteten Erlös.

Über den Autor

Erekle Solomnishvili, Dipl.-Kfm., wurde in Georgien geboren und ist dort aufgewachsen. Nach seinem Bachelor und Master Studium in Georgien, entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft durch ein weiteres Studium in Deutschland auszubauen. Das Studium der Betriebswirtschaft an der Freien Universität Berlin schloss er im Jahre 2009 erfolgreich ab. Bereits während seines Studiums entwickelte der Autor ein besonderes Interesse an der effizienten Gestaltung von Vorratsmanagementsystemen. Zurzeit arbeitet er in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bei SUSAT & PARTNER in Berlin. Seine Schwerpunkte sind Besteuerung von nationalen und internationalen Unternehmen sowie die Unternehmensbewertung.

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