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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 136
Abb.: 40
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
15. September 2008: Lehman Brothers, eine der weltweit größten Investmentbanken bricht zusammen und gibt damit den Auslöser für die akute Phase der Finanzmarktkrise. Viele Menschen verloren ihr angelegtes Geld, Vermögensgegenstände verloren an Wert und durch die Insolvenzen diverser Unternehmen steigt die Arbeitslosigkeit. Die aus diesen Ereignissen folgende Verunsicherung in der Bevölkerung führt unmittelbar zu einer sinkenden Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern weltweit. Da Deutschland lange Zeit Exportweltmeister war und immer noch mit an der Spitze steht, trifft die gesunkene Nachfrage aus dem Ausland den deutschen Export besonders stark. Dies hat wiederum katastrophale Folgen für die Transportwirtschaft. Im Besonderen ist hierbei die Schifffahrtsbranche betroffen, da rund 90 Prozent des weltweiten Handels über diese abgewickelt wird. Hieraus folgt, dass auch die Nachfrage nach zu transportierenden Schiffen zurückgeht, wodurch ein enormer Werteverlust dieser zu verzeichnen ist. Der extreme Preisverfall ist zudem darin begründet, dass die Schifffahrtsbranche in den letzten Jahrzehnten sehr starke Wachstumsraten verzeichnete und aus diesem Grunde verstärkt der Bau von neuen Schiffen in Auftrag gegeben wurde. Demnach sind trotz sinkender Nachfrage nach Schiffen die Orderbücher der Werften gut gefüllt, was das Angebot an Schiffen zusätzlich erhöht. Die Auswirkungen der durch die Finanzmarktkrise gesunkenen Schiffspreise führen unter anderem bei den schiffsfinanzierenden Banken in Deutschland, wobei diese, angeführt von der HSH-Nordbank, rund 40 Prozent der Weltschifffahrt finanzieren, zu einer erhöhten Eigenkapitalhinterlegungspflicht. Diese trägt wiederum dazu bei, dass die Banken zurückhaltender bei der Kreditvergabe geworden sind. Die Autorin zeigt auf, dass die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Schifffahrtsbranche und somit auf die Schiffswerte zu der so häufig in den Medien genannten Kreditklemme beitragen.
Textprobe: Kapitel 3.1, Überblick über Basel II: 3.1.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht: 3.1.1.1 Gründung und Mitglieder: Der im Jahre 1974 gegründete ‘Ausschuss für Bankbestimmungen und -überwachung’, mit Hauptsitz in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, Schweiz, erhielt erst im Jahre 1989 den Namen des ‘Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht’. Der Ausschuss wurde von den G10-Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, USA und Großbritannien sowie den zwei Ländern Schweiz und Luxemburg gegründet. Seit Februar 2001 ist auch Spanien im Baseler Ausschuss vertreten. An den Sitzungen des Baseler Ausschusses nehmen neben den Bankenaufsichts-behörden und Vertretern der Zentralbanken der einzelnen Mitgliedsländer auch die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission als Beobachter teil. 3.1.1.2 Zielsetzung und Tätigkeitsgebiete: Das oberste Ziel, welches der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht verfolgt, ist die Gewährleistung eines sicheren und stabilen internationalen Banken- und Finanzsystems. Zur Durchsetzung dieses Oberziels orientiert sich der Baseler Ausschuss an folgenden Unterzielen: Qualitätsoptimierung und Erreichung eines besseren Verständnisses der Bankenaufsicht weltweit, Eliminierung von Defiziten im internationalen Bankenaufsichtssystem. Zur Zielerreichung liegt eine der wichtigsten Aufgaben des Baseler Ausschusses in der Auseinander-setzung mit der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten. Des Weiteren werden bankenaufsichtsrechtliche Fragestellungen wie zum Beispiel die Beeinträchtigung des Bankenaufsichtsprozesses behandelt. Um trotz hoher Komplexität der zu behandelnden Themen optimale Ergebnisse erzielen zu können, setzten sich die Arbeitsgruppen des Baseler Ausschusses in der Regel aus inter-nationalen Experten zusammen. Die Publikationen der Ergebnisse aus den jeweiligen Arbeitsgruppen besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern werden vielmehr als bankenaufsichtliche Standards, Richtlinien oder Best-Practice-Empfehlungen betitelt. Der Baseler Ausschuss für Banken-aufsicht erwartet jedoch eine Umsetzung der erarbeiteten Bestimmungen ins nationale Banken-aufsichtsrecht seiner Mitgliedstaaten. Hierbei stellt die Einstimmigkeit von Beschlussfassungen im Baseler Ausschuss eine Umsetzung der Mitglieder weitestgehend sicher. Ein weiterer interessanter als auch wichtiger Aspekt liegt in der Integration der Baseler Vorgaben in nationales Recht von Nicht-mitgliedsstaaten. Diese Entwicklung scheint auf das hohe Ansehen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht weltweit zurückzuführen zu sein. Neben den fachlichen Themen besteht eine weitere wesentliche Aufgabe des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht in der Förderung der Zusammenarbeit und Kommunikation unter den jeweiligen nationalen Bankenaufsichtsbehörden. Dies folgt aus dem Anliegen des Ausschusses eine effiziente, weltweit möglichst einheitliche Bankenaufsicht zu schaffen. In der Praxis wird diese Aufgabe im Rahmen einer zweijährig stattfindenden ‘International Conference of Banking Supervisors’ umgesetzt. Zum Erfolg, worunter unter anderem auch die Teilnahme von Nichtmitgliedsstaaten zählt, trägt die Zusammenarbeit zwischen dem Baseler Ausschuss mit anderen regionalen und überregionalen Zusammenschlüssen von Bankenaufsichtsbehörden von Nichtmitgliedsstaaten bei. Beispielhaft seien hier Afrika und Indien genannt. 3.1.2 Überblick über die Baseler Eigenkapitalvereinbarung: Im vorigen Abschnitt wurde bereits die hohe Relevanz der Eigenmittelauslastung von Kreditinstituten dadurch begründet, dass sie im Aufgabenbereich des Baseler Ausschusses eine der zentralen Rollen einnimmt. Im Folgenden wird daher nun genauer auf die Baseler Eigenkapitalvereinbarung, welche mittlerweile als Basel II bezeichnet wird, eingegangen. 3.1.2.1 Zeitliche Entwicklung: In den 80er Jahren beschäftigte sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zum ersten Mal mit der Konzeption einer alles übergreifenden Eigenkapitalvereinbarung, welche die angemessene Eigenkapitalausstattung international tätiger Kreditinstitute regeln sollte. Auslöser hierfür war das niedrige Eigenkapitalniveau der weltweit wichtigsten Kreditinstitute, was den Baseler Ausschuss zur Besorgnis veranlasste. Neben dem bereits erwähnten Oberziel der Sicherung und Stabilisierung des inter-nationalen Banken- und Finanzsystems, stand hier gleichzeitig die Regulierung von Wettbewerbsnachteilen im Vordergrund, welche aus den unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen der einzelnen Staaten resultierten. Die Ergebnisse dieser Arbeit publizierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Sommer 1988 in der ‘Internationalen Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapital-anforderungen’ kurz ‘Basel I’, welche Ende 1992 in Kraft trat. Der Grundgedanke von Basel I bestand in der Verknüpfung von Kreditrisiken mit dem Eigenkapital. Somit ergab sich die 8-prozentige Eigen-kapitalhinterlegungspflicht, welche als Risikopuffer für Kreditausfälle dienen sollte. Die Entwicklung der Volkswirtschaften weltweit und die im Rahmen der Globalisierung gestiegene gegenseitige Verbundenheit bzw. Abhängigkeit, entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten stetig fort, so dass der Baseler Ausschuss in Folge dessen 1999 die Überarbeitung von Basel I veranlasste. Neben der Globalisierung lagen die Gründe für die Notwendigkeit einer Reform von Basel I in der geänderten Struktur der Kreditwirtschaft sowie der ständigen Entwicklung neuer Kapitalmarktinstrumente, wie zum Beispiel den Kreditderivaten. Des Weiteren standen auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Kreditnehmergruppen sowie deren individuelle Bonitäten im Vordergrund der Überarbeitung. Eine große Schwäche von Basel I lag in der Ermittlung des notwendigen Eigenkapitals, da durch die Konzentration auf das Kreditgeschäft lediglich ein einziges Risikomaß gegeben war und die Eigenkapital-ermittlung dadurch nur sehr grob und nicht vollständig möglich war. Es bestand somit lediglich eine quantitative Bindung zwischen Kredit und Eigenkapital. Abschließend kam noch der Aspekt hinzu, dass ausreichend Eigenkapital allein nicht ausreichte, um möglichen Risiken vorzubeugen. Vielmehr bedurfte es auch einem Management, welches in der Lage ist Risiken frühzeitig zu erkennen und sie ent-sprechend zu managen. Aus den eben genannten Gründen wurde am 26. Juni 2004 die neue Eigenkapitalvereinbarung für Kreditinstitute (Basel II) verabschiedet. Im Sommer 2005 wurde Basel II um Handelsbuchaspekte und die Behandlung des Doppelausfallrisikos bei Garantien ergänzt und trat Ende 2006 in Kraft.
Svenja Mencke wurde 1983 in Hamburg geboren und begann nach dem Abschluss der Schule eine Berufsausbildung zur Industriekauffrau bei der Beiersdorf AG. Im Anschluss daran entschied sich die Autorin ihr Wissen durch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre zu erweitern. Ihr Studium an der Leuphana Universität Lüneburg schloss die Autorin im Jahre 2009 mit dem akademischen Grad Diplomkauffrau (FH) ab und startete ihren beruflichen Werdegang als Risikocontrollerin bei der Deutschen Schiffsbank um so ihrer Verbundenheit zum Wasser und der Schifffahrt als gebürtige Hamburgerin weiterhin nachgehen zu können.
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