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Finanzen

Enrico Tursch

Beteiligungsfinanzierung bei technologischen Start-up Unternehmen

Vertragsgestaltung von Business Angel Finanzierungen

ISBN: 978-3-8366-7748-6

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 07.2009
AuflagenNr.: 1
Seiten: 86
Abb.: 11
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Studie befasst sich mit der Beteiligungsfinanzierung von technologischen Start-up Unternehmen. Dabei wird insbesondere die Vertragsgestaltung von Business Angel Finanzierungen untersucht. Zuerst wird ein Überblick über die historische Entwicklung von Beteiligungen gegeben. Im Weiteren werden die externen Finanzierungsquellen, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen, betrachtet. Um das Wesen von Beteiligungen näher zu erklären, werden die Theorien zur Kapitalstruktur betrachtet. Dabei wird insbesondere auf die Agency Theorie, das Signaling und die Pecking Order eingegangen. Hierbei wird auch die Frage geklärt, ob es eine optimale Kapitalstruktur für Unternehmen gibt oder nicht. Außerdem werden die verschiedenen Kapitalgeber behandelt. Die Finanzierungsformen, die für einen Business Angel relevant sind, werden untersucht und erläutert, auf die Vertragsgestaltung für Business Angel Finanzierungen wird im letzten Kapitel eingegangen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.1, Privatinvestoren und Business Angels: In den vorangegangen Teilkapiteln werden die Begriffe und die Bedeutung von EK und FK erläutert. Weiterhin wird die Wichtigkeit der beiden Finanzierungsformen für die Unternehmen herausgestellt. Jedoch bestehen hinsichtlich der Beschaffung von Kapital Unterschiede, die nicht zuletzt auch auf die Unternehmensgröße zurück zuführen sind. Während es für große Unternehmen relativ leicht ist, neues Kapital zu generieren, haben gerade Unternehmen, die sich in der Gründung, der so genannten ‘Seed – Phase’ befinden, oftmals Probleme, Kapital zu akquirieren. Aufgrund der fehlenden Kreditwürdigkeit, bleibt diesen Unternehmen oft nur die EK – Finanzierung. In frühen Phasen der Einrichtung des Unternehmens bietet sich hier oft nur die Finanzierung durch BA und Privatpersonen an. Das Engagement der BA geht dabei weit über die Kapitalbereitstellung hinaus, wie folgende Definition zeigt. BA ‘(…) offer more than money. They offer added value in several ways: recruiting key management understanding the industry/ market to be served (a network of contracts) serving a sounding board devising inventive team oriented systems displaying the patience and courage to go the distance recruiting costumers and, finally, showing the patience, fortitude, and calmness in the face of the emotional roller – coaster ride inherent in start – ups’. Das bedeutet, dass BA neben dem Kapital auch Managementunterstützung bieten, den Markt und das Marktumfeld kennen, teilweise auch Kunden akquirieren und ihre Kontakte zu Banken, Rechtsanwälten und Steuerberatern etc. zur Verfügung stellen. BA sind in der Regel private Investoren, die in private Firmen investieren. Diese können von Familienmitgliedern, Freunden oder aber auch Fremden gegründet worden sein. Wird sich auf die Definition der Small Business Administration bezogen, dann sind BA ‘Investoren, die in ihnen vertraute Märkte investieren, dabei regionale Nähe suchen, vorrangig in junge Unternehmen oder Neugründungen investieren und ‘hands on’ praktizieren.’ Weiterhin ist für BA typisch, dass sie oft entweder noch aktive oder aber ehemalige Unternehmer sind, die neben dem benötigten Kapital auch das nötige Know – How besitzen, so dass sie junge Unternehmer unterstützen können. Diese Form der Unternehmensbeteiligung wird auch informelles VC bezeichnet. Diese Bezeichnung wird deshalb verwendet, weil BA ähnlich den VC Gesellschaften nicht nur das Kapital bereitstellen, sondern zusätzlich aktiv dem Management mit ihrem Know – How und ihren Erfahrungen zur Seite stehen. Der Unterschied zu VC Gesellschaften besteht in der Höhe der Investments. BA treten dort in Erscheinung, wo sich ein Investment für institutionelle Investoren, wie VC Gesellschaften aufgrund der Höhe und des Zeitpunktes des Investments bzw. der zu erwartenden Rendite (noch) nicht lohnen würde. Was VC ist und wo das Hauptaugenmerk von VC liegt ist Gegenstand des nächsten Teilkapitels. Venture Capital Gesellschaften: Bei der Definition des Begriffs ‘Venture Capital’ ist sich die Literatur nicht einig. Einige Autoren setzten VC mit den deutschen Begriffen Wagnis- bzw. Risikokapital gleich. Andere wiederum sagen, dass eine Vereinheitlichung nicht gegeben ist, da es zum einem selbst im angelsächsischen Raum keine einheitliche Definition gibt und zum anderen, die Begriffe Risiko- und Wagniskapital von einander separiert werden müssen. Obwohl die Literatur in der Definition heterogen ist, gibt es eine Beschreibung des VCs, die sein Wesen im Grunde auf den Punkt bringt: ‘Venture Capital is usually defined as a professionally managed pool of capital that is invested in equity related securities of private ventures in various stages of development.’ bzw. wird Venture Capital auch definiert als ‘(…) a subset of private equity (…) [that] refers to equity investments made for the launch, early development, or expansions of a business’ Diese Definitionen sagen aus, dass VC professionell gemanagtes Kapital ist, das in den verschiedenen Entwicklungsphasen eines Unternehmens in selbiges investiert. Wagniskapital wird bei Innovationen eingesetzt und zwar in der Unternehmensphase, in der noch mit hohen Risiken hinsichtlich des Erfolgs der Innovation zu rechnen ist, jedoch die Erträge schon stark wachsen. Werden die beiden Definitionen jetzt mit der Charakteristik von VC gleichgesetzt, dann kommt die des Wagniskapitals dem von VC schon sehr nahe. Der entscheidende Unterschied zu VC besteht jedoch darin, dass VC auch in Unternehmen investiert, die ihre Ertragsphase noch nicht erreicht haben. Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass VC ein langfristiges Investment auf Zeit ist, zumeist eine Minderheitenbeteiligung darstellt, dass weiterhin Managementunterstützung bietet, größtenteils in innovativen Wachstumsunternehmen in Form von EK verwendet wird und somit eine Alternative zum herkömmlichen Bankkredit darstellt, für den in der Regel Sicherheiten verlangt werden. Darüber hinaus ist ein VC – Investment nicht primär an einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals interessiert, sondern an dem durch den Ausstieg entstehenden Return on Investment (ROI). Durch Unternehmensentwicklungs-, Produktentwicklungs- und Markterschließungskosten haben VC – Nehmer einen sehr hohen Kapitalbedarf. Dieser kann jedoch aus internen Mitteln nicht gedeckt werden, da die hierfür benötigten Umsatzerlöse (noch) nicht vorhanden sind. Folglich muss der Kapitalbedarf über externe Quellen sichergestellt werden. Aufgrund der dem VC eigenen Risikosituation stellen Banken dieses Kapital i. d. R. nicht zur Verfügung. Dem VC – Nehmer fehlen schlicht Sicherheiten, die er für einen Kredit stellen müsste, weshalb er seinen Kapitalbedarf nicht über FK decken kann. An diese Stelle tritt das VC. ‘VC schließt als externes EK diese Finanzierungslücke bei Unternehmen, die dadurch entstehen, wenn aufgrund der Langfristigkeit oder des Risikos des Investments andere Finanzierungsquellen nicht zur Verfügung stehen’. Aufgrund der Übernahme des Risikos lassen sich VC – Geber vertraglich diverse Kontrollrechte im Unternehmen zusichern. Wie diese genau aussehen und welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung es gibt, wird im Kapitel 5 und 6 ausführlich behandelt. Es kann an dieser Stelle jedoch schon gesagt werden, dass sich VC – Geber aktiv in die Unternehmenspolitik einbringen werden. Somit haben VC – Gesellschaften eine größere Möglichkeit der Einflussnahme auf die Unternehmenstätigkeit. Das hohe Risiko, das VC – Gesellschaften mit einem Investment in solche jungen Unternehmen (Start – ups) eingehen, diversifizieren sie, in dem sie sehr viele solcher Kapitalbeteiligungen bereitstellen. Jetzt liegt die Vermutung nahe, dass es bei den Banken ähnlich ist, d.h. dass diese ebenfalls diversifizieren könnten. Folglich drängt sich die Frage auf, warum dann Banken den Start – ups keine Kredite zur Verfügung stellen? Die Antwort ist zum einen im Kreditwesengesetz und der Bankenverordnung ‘Basel II’ begründet. Nach dieser Verordnung dürfen Banken Kredite nur herausgeben, wenn die Kredite mit einer gewissen EK – Quote seitens der Unternehmen unterlegt sind. Wie aber gerade aufgezeigt wurde, ist diese EK – Quote in jungen Unternehmen nicht bzw. nicht in ausreichender Höhe vorhanden. Somit stellt eine Kreditvergabe an ein solches Unternehmen für die Banken ein überhöhtes Risiko dar, dass nicht einmal mit einem erhöhten Zins gerechtfertigt werden kann. Zum anderen sind mit der Analyse und Überwachung der Ertragssituation des Unternehmens Kapazitäten und Aufwendungen verbunden, die nicht zum Kerngeschäft von Banken gehören. Zu beachten ist hier jedoch, dass VC – Gesellschaften bei der Finanzierung der Start – ups das Risiko nicht ‘blind’ eingehen. Es herrscht zwar bezüglich des Risikos und der Wachstumschancen Informationsasymmetrie. Diese wird dagegen durch die Bewertung und Analyse der Chancen und Risiken des Unternehmens weitestgehend kompensiert, so dass es schlussendlich für VC – Gesellschaften nicht mehr so riskant ist, ein Engagement in Start – ups einzugehen. Wie die Bewertung und Auswahl von Beteiligungsmöglichkeiten für VC – Gesellschaften erfolgt, wird im Kapitel 6 erläutert.

Über den Autor

Enrico Tursch, Diplom Betriebswirt (FH) Betriebswirtschaftsstudium an der Fachhochschule Brandenburg (Controlling, Internationales Management/Marketing) Abschluss 2009 als Diplom Betriebswirt.

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