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Finanzen

Steffen Mädche

Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung im Lizenzfußball

Bilanzielle Behandlung und Bewertungsverfahren von Spielerwerten

ISBN: 978-3-8366-8477-4

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 122
Abb.: 16
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der Fußballsport begeistert Woche für Woche Millionen von Fußballanhängern in deren Wohnzimmern, in Gaststätten und auf den Zuschauerrängen der Stadien. Der Lizenzfußball in Deutschland steht in jüngster Zeit in vielerlei Hinsicht im ständigen Veränderungs- und Weiterentwicklungsprozess. In der Vergangenheit stand die Sportart Fußball lediglich für die Austragung eines sportlichen Wettkampfs. Mit zunehmender Kommerzialisierung und Professionalisierung des Fußballs hat sich der Lizenzfußball zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Folglich stellen die Vereine der Fußball-Bundesligen nicht nur auf die Maximierung des sportlichen, sondern auch des wirtschaftlichen Erfolgs ab. Die ausgeprägte Interdependenz dieser beiden Erfolgsgrößen beeinträchtigt und erschwert gleichermaßen die Unternehmensführung und -steuerung eines Fußballunternehmens. Neben der Realisierung der sportlichen Ziele ist die Umsetzung der ökonomischen Erfordernisse von essentieller Bedeutung. Die Existenz eines Sportvereins ist nur dann gewährleistet, wenn einerseits langfristig ein Einnahmenüberschuss generiert wird und auf der anderen Seite die sportliche Zielsetzung realisiert wird. Alleine die Umsatzzahlen und Bilanzsummen dieses Wirtschaftszweigs verdeutlichen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Fußballsports. Der in der Bundesliga erwirtschaftete Gesamtertrag der Saison 2005/2006 lag bei ca. 1,29 Mrd. Euro, was einem durchschnittlichen Umsatz von rd. 71,51 Mio. Euro pro Verein entspricht. Die Bilanzsumme der Bundesligavereine lag im Durchschnitt bei 59,6 Mio. Euro. Auf Basis des Mittelwerts sind die Vereine der Bundesliga nach § 267 HGB de facto als mittelgroße Kapitalgesellschaften zu klassifizieren. Selbst die Kriterien für große Kapitalgesellschaften werden von einigen wenigen Bundesligaklubs erfüllt. Die Aufwendungen der Bundesligisten für den Aufwandsposten Personal Spielbetrieb entsprechen knapp 40% der Gesamtaufwendungen. Darüber hinaus beanspruchen die Spielergehälter rund 45% der gesamten Erlöse des Fußballunternehmens für sich. Im Vergleich zu anderen Branchen ist das eine außergewöhnliche Quote, die gewisse Risiken mit sich bringt, da viele Spielerverträge nicht an den sportlichen und somit wirtschaftlichen Erfolg des Fußballunternehmens gekoppelt sind. Auf das stetig zunehmende ökonomische Potenzial der Bundesliga reagierte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Oktober 1998 in dem er die Voraussetzungen für eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft schuf. Das Ziel dieser Arbeit ist es die Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung von Fußball-Klubs zu analysieren. Dazu ist es unabdingbar die verschiedenen Verbände und Liga-Institutionen abzubilden, die in engem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsgut Fußball stehen. Bei der Analyse sollen insbesondere die Attribute des Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betrachtet werden, die als Herzstück des Lizenzierungsverfahrens gelten und die verbandsinternen Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften der Fußballunternehmen darstellen. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang die bilanzielle Behandlung des Fußballspielers. Diese Problematik ist nicht nur von jeher Thema der Fachliteratur, sondern auch Gegenstand der Rechtsprechung. Die Zwietracht in der Literatur und die Bilanzierungspraxis der Klubs hat das Interesse des Verfassers an der Thematik geweckt. Darüber hinaus war die Brisanz der individuellen Spielerbewertung, die sich im Verlauf der Arbeit aus unterschiedlichen Anlässen ergibt, ein weiterer Antrieb zur Bearbeitung dieses Themas.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2.1.5, Externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer: Im Kontext mit dem Lizenzierungsverfahren ist das letzte Dokument zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers mit seinen Anlagen. Die gemäß § 8 Lizenzierungsordnung i.V.m. dem Anhang VII Lizenzierungsordnung zu prüfenden Unterlagen erstrecken sich über die in den Abschnitten 3.2.1.1. bis 3.2.1.4 näher erläuterten Dokumente. Bei der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer handelt es sich um eine jährlich durchzuführende Pflichtprüfung im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens, welche ausdrücklich an drei verschiedenen Stellen im Regelwerk gefordert wird. Der Prüfungsauftrag wird im Einvernehmen mit dem Bewerber vom Ligaverband erteilt und somit im Gegensatz zu den handelsrechtlichen Vorschriften vom Adressaten des Berichts in Auftrag gegeben. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass nicht die ordnungsmäßige Rechnungslegung, sondern die Erfüllung der finanziellen Kriterien und somit die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs im Vordergrund steht. Einen Wechsel der Person des Abschlussprüfers sehen die Vorschriften der Lizenzierungsordnung nach fünf Jahren vor, wohingegen § 319a Abs. 1 Nr. 4 HGB für Unternehmen die einen organisierten Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG in Anspruch nehmen einen Wechsel nach dem siebten Jahr vorsieht. Die zu Beginn des vorangegangenen Absatzes genannten Passagen des Reglements verweisen zur Durchführung der Abschlussprüfung zum einen auf die §§ 317, 321 bis 323 HGB, wobei weder Rechtsform- noch größenabhängige Erleichterungen berücksichtigt werden. Andererseits weisen sie auf die ergänzenden Bestimmungen nach der Satzung, den Ordnungen und den Bestimmungen des Ligaverbandes hin, womit explizit die zusätzlichen Angaben zur Erweiterung des Prüfungsauftrags im Hinblick auf die Plausibilität der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, die Einhaltung von etwaigen Auflagen aus dem aktuellen und vorangegangen Lizenzierungsverfahren und die Erstellung eines Überschuldungsstatus bei bilanzieller Überschuldung angesprochen sind. In Folge dessen ist der in § 317 HGB geregelte Gegenstand und Umfang der handelsrechtlichen Pflichtprüfung um die zusätzlichen Angaben zu erweitern. Im Allgemeinen sind für alle Prüfungshandlungen die Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. maßgeblich. Der Ligaverband verweist neben den handelsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung des Bestätigungsvermerks und des Prüfungsberichts explizit auf die Anwendung der entsprechenden Prüfungsstandards des IDW. Dies ist im Einzelnen der IDW PS 400, der die ‘Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen’ regelt und IDW PS 450 in dem die ‘Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen’ dokumentiert sind. Der Prüfungsbericht ist anlehnend an IDW PS 450 aufgebaut, fordert neben den Feststellungen aus der Erweiterung des Prüfungsauftrags innerhalb der Darstellung der rechtlichen Verhältnisse und seinen Beziehungen zu Beteiligungsunternehmen und verbundenen Unternehmen ausführlichere Informationen die der Transparenz dienen. Hervorzuheben ist die Tatsache, dass das Ziel des Prüfungsberichts und des Wirtschaftsprüfers nicht in der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Bewerbers besteht, sondern primär darauf ausgerichtet ist, die Richtigkeit der geprüften Unterlagen zu testieren. Haben sich im Kontext der Prüfung keine Gründe für eine Einschränkung oder eine Versagung des Bestätigungsvermerks ergeben, so ist der vom Ligaverband vorgegebene, anlehnend an IDW PS 400 verfasste und um fußballspezifische Besonderheiten erweiterte, Bestätigungsvermerk zu verwenden, der der Fassung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks entspricht. Wird vom Wirtschaftsprüfer der Bestätigungsvermerk versagt oder nicht gegeben, nimmt der Bewerber nicht am Lizenzierungsverfahren teil, da kein geprüfter Abschluss vorliegt. In diesem Zusammenhang gilt es zu betonen, dass dies im Vergleich zu den Rechtsfolgen für eine Kapitalgesellschaft gravierendere Auswirkungen hat, denn dort folgt aus der Versagung des Bestätigungsvermerks nicht zwingend die Nichtigkeit, da die Abschlussprüfung ganzheitlich auf das einhalten der Rechnungslegungsvorschriften ausgerichtet ist und folglich Sachverhalte einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk verursachen können, die hinsichtlich der Nichtigkeitsregelung gemäß § 256 AktG bedeutungslos sind.

Über den Autor

Steffen Mädche wurde 1978 in Bad Mergentheim geboren. Nach seiner Berufsausbildung als Industriekaufmann und der zweijährigen Tätigkeit im Vertrieb, entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft durch den Erwerb der Fachhochschulreife und das anschließende Studium weiter auszubauen. Den Diplomstudiengang der Betriebswirtschaft an der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg schloss er im Jahre 2007 erfolgreich ab. Neben den theoretischen Auslandssemestern absolvierte der Autor diverse Praktika im In- und Ausland, um seine Qualifikationen auch praktisch weiter auszubauen. Bereits während des Studiums entwickelte der Autor ein besonderes Interesse an der Thematik des vorliegenden Buches.

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