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  • Das Adoptionsrecht der VR China: Die Ausstrahlungswirkung der UN-Kinderrechtskonvention von 1989

China


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 200
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Im Jahre 2009 feierte die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Sie wurde als erstes offizielles, internationales Dokument anerkannt, welches die Rechte des Kindes bestätigt und sichert. Diese Konvention garantiert nicht nur das Recht auf Leben, soziale Sicherheit, Bildung oder Meinungsfreiheit, sondern legt in Art. 21 KRK auch Rahmenbedingungen für die Vermittlung elternloser Kinder fest. Die Volksrepublik China ist einer der Unterzeichnerstaaten und wirkte auch aktiv an der Formulierung der KRK mit. Somit kann ihr eine gewisse Vorbildfunktion zugesprochen werden. Durch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtete sie sich, notwendige Vorkehrungen zur Einhaltung der Kinderrechte zu treffen. Ihre Umsetzung durch Umgestaltung der nationalen Gesetzgebung ist eine Form der durchgeführten Maßnahmen. Dieses äußerte sich in der Volksrepublik China auffallend in der Formulierung und Verabschiedung des Adoptionsgesetzes von 1991. Es war ein erster Schritt, die Rechte von Adoptivkindern zu sichern und das Adoptionsverfahren im Land zu standardisieren. Anhand des von UNICEF veröffentlichten Implementation Handbook for the Convention on the Rights of the Child wird der zentralen Fragestellung nachgegangen, inwiefern die Volksrepublik China ihren Verpflichtungen bezüglich des Schutzes elternloser Kinder weiter nachgekommen ist und ob die KRK stets berücksichtigt wird. Eine Betrachtung des Adoptionsrechts der Volksrepublik China anhand der KRK ist trotz des zwanzigjährigen Bestehens der Konvention noch nicht vorhanden. Dieses Buch schließt diese Forschungslücke. Es dient sowohl der Information über und der Einsicht in die rechtliche Lage von Adoptierten und ihrer Adoptiveltern in der Volksrepublik China. S.K. Rathgeber zeigt Wege auf, wie die Idee der KRK in der chinesischen Gesetzgebung und Rechtsprechung stets allgegenwärtig bleibt beziehungsweise bleiben könnte. Dazu gibt sie im Vorfeld einen Überblick über die Entstehungsgeschichte und die Inhaltsbereiche der KRK sowie des Adoptionsgesetzes der Volksrepublik China. Darauf aufbauend werden die Berücksichtigung des Kinderwillens, die Vorgehensweise bei der Kinderfürsorge und die Festlegung der Behördenzuständigkeit u.a. beleuchtet. Diese Aspekte gelten als richtungsweisende Mittel für die Erfüllung der Konvention. Ein Rechtsglossar, welches den Querverweis zu chinesischen Gesetzestexten und zur Sekundärliteratur vereinfacht, rundet das Buch ab.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.1.1: Motivation der VRCh für die Ratifizierung der KRK: Die Öffnung der VRCh für die internationale Gemeinschaft durch Deng Xiaoping sorgte für eine stetige Entwicklung des Rechtswesens im Lande. Der rule-based Handel zwischen der VRCh und anderen Nationen verlangte nach Gesetzen und der Einhaltung von Normen. Diese sollten sich an dem Internationalen (Privat)Recht orientieren, damit zukünftige, gesetzesorientierte Investoren sich auf sie einlassen konnten. […] China’s gradual integration into the global trade system drove its increasing acceptance of international law.” Staatsverträge sind ein unverzichtbares Instrument im internationalen Recht, da Normen als […] rules viewed as obligatory by the broad majority of people living under them […]” und als […] a set of rules that stipulate the ways states should cooperate and compete with each other […]” gesehen werden. Denn die vereinheitlichte Handhabung internationaler Sachverhalte ist nur durch sie gewährleistet. Aus diesem Grund unterstehen Vereinbarung, Ratifikation [und] Verbindlichkeit des Staatsvertragsrechts sowie dessen Verhältnis zum Landesrecht […] den Regeln des Völkerrechts und subsidiär oder ergänzend denjenigen des Staatsrechts . Befolgt ein Staat eine Norm, so kann dieses materielle und immaterielle Kosten bereiten. Ersteres zeigt sich durch wirtschaftlichen Verlust und letzteres durch instabile zwischenstaatliche Beziehungen. Die Einhaltung einer Norm wird nach einer Kosten-Nutzen-Rechnung entschieden. Demnach hält die Mehrheit der Staaten eine Norm solange die Vorteile überwiegen auch dann ein, wenn diese einzelnen nationalen Interessen schadet. Eine derartige Kosten-Nutzen-Rechnung könnte für die VRCh folgendermaßen aussehen: Die Vermittlung elternloser Kindern an ausländische Adoptionsbewerber erzielt im Schnitt höhere Einnahmen für die privaten und staatlichen Wohlfahrts- und Kinderheime als Vermittlungen an einheimische Adoptionsbewerber. Die internationale Adoption bildet somit einen lukrativen Wirtschaftszweig. Laut Johnson erbringt sie circa 25 Mio. Dollar im Jahr. Mit dem Beitritt der VRCh zur KRK verliert die VRCh jedoch die mit der internationalen Adoption einhergehenden Vorteile. Der Grund hierfür ist die Aufforderung der Kinderrechtskonvention, die Wahrung der kulturellen Identität des Kindes zu sichern (Art. 8 KRK). Die internationale Adoption wird nur als letzter Ausweg gebilligt. Andererseits minimieren Abkommen generell die Ungewissheiten bezüglich der Vorhersehbarkeit politischer Handlungen einzelner Staaten und fördern die zwischenstaatliche Zusammenarbeit. Die sich ergebenden immateriellen Verluste, sich nicht den Bestimmungen der KRK zu beugen, überwiegen daher den materiellen Gewinn. Von Seiten der VRCh bestehen mindestens fünf Gründe für die Anerkennung von Gesetzen für soziale Rechte, wie die der UN-Kinderrechtskonvention. Erstens ist die generell wachsende Aufmerksamkeit für die Menschenrechte zu nennen, die diesen in der internationalen Gemeinschaft und im internationalen Recht zukommt. Die VRCh kann sie nicht außer Acht lassen, da sie seit dem 25. Oktober 1971 einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der UN hat. Nicht mit der Entwicklung von Gesetzesangelegenheiten Schritt halten zu können, wäre eine Beeinträchtigung des Ansehens der VRCh. Zweitens erkennt die VRCh die Legitimität der UN, ihrer Institutionen und Gesetze an, weiß aber gleichzeitig auch von der Vorbehaltsmöglichkeit innerhalb der Ausübung des Abkommens Gebrauch zu machen. Sie ist sich der fehlenden Durchsetzungsmechanismen bewusst, die keine schwerwiegenden Konsequenzen mit sich bringen, wenn sie sich nicht an die Klauseln der verschiedenen Abkommen für Menschenrechte hält. Die menschenrechtlichen Durchsetzungsmechanismen stehen in keinem Verhältnis zu denen des internationalen Handelsrechts. Ihre Unterzeichnung würde lediglich einen guten Willen zeigen. Das Abkommen selbst muss nicht vollständig eingehalten werden. Es wäre demnach eine Win-win-Situation für die VRCh. Drittens betrachtet die VRCh es als Ehre, Mitsprache in internationalen Angelegenheiten zu haben und an der Arbeit der Gesetzesentwürfe für internationale Menschenrechte mitzuwirken. Im Jahr 2000 war sie auch an den Gesetzesentwürfen Zusatzprotokoll der Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Auseinandersetzungen (CRC-OP-AC), Zusatzprotokoll der Kinderrechtskonvention über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie (CRC-OP-SC) und Zusatzprotokoll der Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CAT-OP) beteiligt. Die Affirmation verschiedener Menschenrechtsabkommen unterstützt die Erstellung universeller normativer Richtlinien. Diese Unterstützung auf globaler Ebene wäre ein positives Signal an die Staatengemeinschaft. Viertens werden internationale Abkommen oft ratifiziert, um eine Reintegration in die internationale Gemeinschaft zu erzielen und ein symbolisches Zeichen für einen Neubeginn zu setzen. Zudem hatte die internationale Politik einen indirekten Einfluss auf die Berücksichtigung internationaler Menschenrechtskonventionen in der VRCh. Insbesondere nach dem Tian´anmen Vorfall von 1989 wurde eine Einhaltung und Verbesserung der Menschenrechte gefordert. Die VRCh hätte sich nicht dauerhaft gegen den internationalen Druck wehren können, da der Erfolg der Reform und Öffnungspolitik von der internationalen Staatengemeinschaft abhängig ist.

Über den Autor

Sheelagh Kim Rathgeber, M.A., studierte an der Universität Hamburg Sinologie mit Schwerpunkt Staat und Gesellschaft, Theologie und Rechtswissenschaften. 2010 schloss sie erfolgreich ihr Studium ab. Ein DAAD Teilstipendium ermöglichte ihr 2005 und 2006 chinesische Geschichte und moderne chinesische Sprache und Literatur an der Universität Peking zu studieren. In dieser Zeit kam sie in Kontakt mit einem Waisenheim. Dabei entwickelte S.K. Rathgeber ein besonderes Interesse für die Situation und Rechte der Waisenkinder in der VR China.

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