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Detlef Smolinski

Zwischen Alpen und Vermögen. Stiftungsähnliche Lösungen mit Liechtensteiner Lebensversicherungen.

Vermögensanlage, Vermögensschutz, Nachlassplanung

ISBN: 978-3-96146-973-4

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2024
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In einer Zeit, die von hoher Staatsverschuldung, Inflation und instabilen Rentensystemen geprägt ist, steigt der Bedarf, hart erarbeitetes Vermögen vor den Auswirkungen dieser wirtschaftlichen Herausforderungen zu schützen und zu vermehren. Familienstiftungen aus Liechtenstein sind als bewährte Instrumente für Vermögensschutz, Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung bekannt. Allerdings sind sie in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen nur für Vermögen im mehrstelligen Millionenbereich sinnvoll. Dennoch sollte jeder Vermögensinhaber die Möglichkeit haben, sein Vermögen zu schützen und eine umfassende Vorsorge-, Steuer- und Nachfolgeplanung betreiben zu können. Lebensversicherungen aus Liechtenstein weisen in Bezug auf ihre Ausgestaltung und hinsichtlich ihres Ziels viele Gemeinsamkeiten mit Familienstiftungen auf. Somit bieten sie Inhabern von kleinen und mittleren Vermögen eine kostengünstige, unkomplizierte und flexible Alternative zur privatnützigen Familienstiftung in Liechtenstein.

Leseprobe

Textprobe: 1.4. Die Vorteile einer Stiftung Light mittels einer Liechtensteiner Lebensversicherung Die Einrichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein zeichnet sich durch eine schnelle Durchführung innerhalb weniger Wochen aus, bedingt durch das flexible Stiftungsrecht und den kurzen Weg zur Behördengenehmigung im Vergleich zu Deutschland. Dennoch sind bei einer liechtensteinischen Familienstiftung steuerliche Herausforderungen zu berücksichtigen. In Deutschland fallen zudem steuerliche Transaktionskosten von mindestens 30 % auf das eingebrachte Vermögen an. Ebenfalls unterliegen die Gesamteinkünfte der Familienstiftungen in Liechtenstein der dortigen Ertragssteuer. Zudem empfindet der Stifter psychologisch betrachtet möglicherweise einen Kontrollverlust über das in die Stiftung eingebrachte Vermögen. Hinzu kommen erhebliche Kosten für die Einrichtung und Verwaltung der Familienstiftung. Trotz dieser Herausforderungen kann die Gründung einer liechtensteinischen Familienstiftung für Inhaber großer Vermögen wirtschaftlich durchaus sinnvoll sein. In solchen Fällen ist die Konsultation von Rechtsanwälten und Steuerberatern, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben, ratsam. Liechtensteinische Familienstiftungen müssen aus verschiedenen Gründen direkt in Liechtenstein geführt und verwaltet werden. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands sollte das liquide Stiftungsvermögen aus wirtschaftlichen Gründen deutlich mehr als eine Million Euro betragen. Nicht jeder Vermögensinhaber ist jedoch ein mehrfacher Millionär. Was also tun, wenn man sein Vermögen vor politischen Risiken in Deutschland schützen und finanzielle Sicherheit für sich und andere gewährleisten möchte? Eine Alternative zur Familienstiftung in Liechtenstein bieten liechtensteinische Lebensversicherungen, auch als Stiftung Light bezeichnet. Diese ermöglichen eine langfristige wirtschaftliche Absicherung für den Vermögensinhaber, Familienangehörige und andere Begünstigte – ohne die Komplexität und Kosten einer Familienstiftung. Im Unterschied zur liechtensteinischen Familienstiftung entfallen bei einer Lebensversicherung aus Liechtenstein keine steuerliche Transaktionskosten in Form der Schenkungssteuer, da es sich um den Abschluss einer Lebensversicherung handelt. Der Versicherungsnehmer behält darüber hinaus jederzeit die Kontrolle über die Kapitalanlagestruktur und Verwendung des Vermögens und kann nach Belieben Änderungen vornehmen. Die Erträge im Lebensversicherungsvertrag bleiben steuerfrei, solange sie dort verbleiben. Lediglich die Teilentnahmen aus dem Versicherungsvertrag und die Auszahlung von Leistungen unterliegen, wie bei deutschen Lebensversicherungen auch, der Einkommensteuer. Lebensversicherungen sind weltweit etabliert und politisch sowie rechtlich gut abgesichert. Die Politik sieht in Lebens- und Rentenversicherungen eine Möglichkeit zur Vermeidung von Altersarmut, insbesondere vor dem Hintergrund des Zustands der gesetzlichen Rente. Gleichzeitig leistet die Versicherungswirtschaft schon seit Jahrzehnten eine starke Lobbyarbeit. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der größte Lobbyist im Bundestag. Stiftung ist ein großer Haufen Geld, umringt von Leuten, die welches wollen. Verfasser unbekannt 2. Was ist eine Stiftung und welche Arten gibt es? Zunächst ein kurzer historischer Rückblick: Eine der ersten bekannten Stiftungen geht auf den antiken griechischen Philosophen Platon mit seiner Akademie zurück. Im Mittelalter dienten Stiftungen vor allem dazu, das Andenken an den Stifter aufrechtzuerhalten. Karitative Überlegungen führten zu sozialen Stiftungen wie Hospitälern, Waisenhäusern und anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Ein dunkles Kapitel für Stiftungen war die NS-Zeit, in der das Nazi-Regime zahlreichen Stiftungen die Gemeinnützigkeit entzog. Dies ermöglichte es dem Staat, über Steuern auf die Vermögen der betroffenen Stiftungen zuzugreifen und sich diese anzueignen. Dabei plünderte man insbesondere jüdische Stiftungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgten in der Bundesrepublik in den 1950er Jahren zunächst nur zögerlich erste Neugründungen von Stiftungen und erst nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 wurden sie wieder in größerer Zahl gegründet. Das Ziel einer Stiftung besteht darin, einen bestimmten gemeinnützigen oder wirtschaftlichen Zweck zu erfüllen. Um dies zu erreichen, bringt der Gründer einen Teil seines Vermögens in die Stiftung ein, von dem er sich damit für immer trennt. Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, die in unterschiedlichen Ländern und Rechtssystemen existieren können. Zur allgemeinen Information folgen einige gängige Arten von Stiftungen im Überblick. Zuerst wäre passend zum Thema des Buches die private Familienstiftung zu nennen. Eine private Familienstiftung wird von einer Familie gegründet, um Vermögen zu verwalten und Erbschaftsfragen zu regeln. Eine weitere Stiftungsart sind gemeinnützige Stiftungen. Diese werden mit dem Ziel errichtet, gemeinnützige Zwecke zu fördern. Das Vermögen der Stiftung dient dazu, wohltätige Projekte, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsprogramme oder andere gemeinnützige Aktivitäten zu unterstützen. Ferner gründen Unternehmen Stiftungen, um soziale Verantwortung zu übernehmen und gemeinnützige Projekte zu finanzieren. Diese Stiftungen können entweder unabhängig vom Unternehmen oder eng mit diesem verbunden sein. Der Vollständigkeit halber ebenfalls zu erwähnen sind Kulturstiftungen, die Gelder für Kunst, Kultur und Bildung bereitstellen, Umweltstiftungen, die sich auf Umweltbelange konzentrieren, Stiftung des öffentlichen Rechts, die einen öffentlichen Auftrag haben, Stiftungen für Wissenschaft und Forschung, um wissenschaftliche Forschung und Bildung zu fördern und Stiftungen für Menschenrechte, deren Fokus auf der Förderung und Verteidigung von Menschenrechten weltweit liegt. Die Gründung einer Stiftung ist in Deutschland, aber auch im Ausland möglich. An die Person des Stiftungsgründers knüpft das Recht keine besonderen Voraussetzungen. Jeder kann eine Stiftung gründen. Die Führung einer Stiftung kann in ihrer Rechtsform in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Stiftungs-GmbH oder einem Stiftungsverein erfolgen. Betrachten wir nun im Folgenden die private Familienstiftung näher. 2.1. Die private Familienstiftung Der Stifter gründet eine Familienstiftung mit dem Ziel, die wirtschaftliche Sicherheit einer Familie zu gewährleisten. Hierbei spielt vor allem die Verhinderung einer Zersplitterung des Familienvermögens durch Aufteilung unter mehreren Erben oder durch Scheidungen eine entscheidende Rolle. Der Fokus liegt auf der langfristigen Bewahrung und dem Zusammenhalt des Vermögens. Da der primäre Zweck einer Familienstiftung in wirtschaftlichen Belangen liegt, kann sie nicht den Status einer gemeinnützigen Stiftung erhalten. Folglich unterliegen Familienstiftungen der Steuerpflicht, wobei Schenkungssteuer, Körperschaftsteuer, Erbersatzsteuer, Einkommensteuer und Abgeltungsteuer anfallen. Die Begünstigten einer Familienstiftung, Destinatäre genannt, stehen in der Regel in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Stifter. Ihre Zuwendungen erfolgen aus den Erträgen, welche die Stiftung erwirtschaftet, beispielsweise durch Unternehmensgewinne, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Die Auszahlungen der Stiftung an die Destinatäre sind einkommensteuerpflichtig. Beim Aufsichtsrat einer Stiftung handelt es sich um ein Organ, das für die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung oder des Vorstands verantwortlich ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden sorgfältig ausgewählt und können sowohl Familienmitglieder, wenn es sich um eine Familienstiftung handelt, als auch externe Mitglieder umfassen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats tragen Verantwortung und Haftung für ihre Aufsichtsfunktion. Daher ist es wichtig, dass sie ihre Pflichten sorgfältig wahrnehmen und sich regelmäßig über die Angelegenheiten der Stiftung informieren. In Bezug auf die Vermögensanlage genießen Familienstiftungen weitgehende Entscheidungsfreiheit, ohne die Einschränkungen, die für gemeinnützige Stiftungen gelten. Somit besteht die Möglichkeit, in verschiedene Anlageklassen zu investieren, darunter Aktien, Anleihen, Immobilien und alternative Investments. Diese Flexibilität eröffnet Familienstiftungen die Chance, ihr Vermögen breit zu diversifizieren und so das Risiko zu streuen. Familienstiftungen können sich für eine langfristige Anlagestrategie entscheiden, die auf Kapitalwachstum abzielt oder eine konservative Herangehensweise wählen, um stabile Einnahmen und Kapitalerhalt zu gewährleisten. Diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht es, die Anlagestrategie den individuellen Zielen und Bedürfnissen der Familie anzupassen. Ein weiterer Vorteil von Familienstiftungen besteht darin, die generationenübergreifende Vermögensübertragungen zu planen. Durch kluge Investitionen und eine nachhaltige Vermögensbewirtschaftung können Familienstiftungen sicherstellen, dass das Vermögen langfristig erhalten bleibt und den nachfolgenden Generationen zugutekommt. Die Gründung einer Familienstiftung in Deutschland ist mit erheblichem rechtlichem und organisatorischem Aufwand verbunden. Dieser umfasst die Entwicklung des Stiftungskonzepts und der Stiftungssatzung sowie die Besetzung der Organe der Stiftung. Anschließend wird die Stiftung mit Kapital ausgestattet und der Stifter erklärt seinen Willen, eine Stiftung zu errichten und dieser ein bestimmtes Vermögen zuzuweisen. Der letzte Schritt besteht in der Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde, wodurch die Stiftung rechtsfähig wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gründung und Verwaltung einer Familienstiftung sorgfältige rechtliche und steuerliche Überlegungen erfordert. Daher ist anzuraten, sich für die Stiftungsgründung professionelle Beratung von Anwälten, Steuerberatern und anderen Fachleuten einzuholen, um sicherzustellen, dass die Stiftung den Bedürfnissen und Zielen der Familie entspricht und rechtlich korrekt aufgesetzt wird.

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