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- Zur Bedeutung des Risikomanagements im Mittelstand: Eine Untersuchung des Verbreitungsgrades und der verwendeten Instrumente
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 12.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 164
Abb.: 43
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Studie skizziert kurz die Problematik der Notwendigkeit eines Risikomanagements im Mittelstand und hat zum Ziel, den aktuellen Stand des Risikomanagements im Mittelstand aufzuzeigen. Dazu beantwortet sie die Fragen, wie der Verbreitungsgrad des Risikomanagements im Mittelstand anzusehen, wie das Risikomanagement hinsichtlich organisatorischer Anbindung sowie einzelner Prozessschritte ausgestaltet ist und welche der ausgewählten Instrumente innerhalb der Kernprozesse verwendet werden. Durch eine Onlineumfrage wird die Wahrnehmung der Befragten zum Risikomanagement sowie dessen Ausgestaltung ermittelt. Die gewonnenen Ergebnisse sollen einen Rückschluss auf den Verbreitungsgrad des Risikomanagements im Mittelstand sowie die verwendeten Instrumente in den Kernschritten des Risikomanagementprozesses ermöglichen. Zur Beantwortung der Fragen werden theoretische Grundlagen zum Mittelstand und Risikomanagement gelegt und diese Themengebiete verknüpft. Bevor die Umfrage ausgewertet und vorgestellt wird, werden bisherige Studienergebnisse zur Verknüpfung kurz beschrieben, um einen Vergleich in einzelnen Aspekten zu ermöglichen. Schließlich wird ein Fazit gezogen und Ausblick zum Thema gegeben.
Textprobe: Kapitel 2.2.4, Rechtlicher Rahmen des Risikomanagements: Der Grundstein des RMs wurde aus rechtlicher Sicht mit der Einführung des KonTraG gelegt. Es erfolgte eine Erweiterung der reinen Risikobetrachtung, welche dem KonTraG innewohnt, durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) im Jahr 2004. Die bisherige Risikoberichterstattung wurde um die Chancenberichterstattung erweitert. Im Folgenden werden die Bestimmungen von Basel II kurz angeschnitten bevor schwerpunktmäßig auf das KonTraG eingegangen wird. Weitere Rechtsgrundlagen wie das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), das BilReG, der deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) , der deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie die internationalen Rechnungslegungsstandards International Financial Reporting Standards (IFRS) und International Accounting Standards (IAS) beeinflussen laut Kalwait die Auffassung und Ausgestaltung des RMs. Darüber hinaus bestehen noch Standards wie die weltweit gültige Norm ISO 31000 oder die österreichische Norm ONR 49001, die versucht RM und Qualitätsmanagement zu verbinden. Aus rechtlicher Sicht sind diese Gesetze zweifellos bedeutsam jedoch nicht Kern der Studie und werden daher an dieser Stelle nur genannt. Aufgrund Basel II sind Banken verpflichtet, ihre vergebenen Kredite je nach Risiko des einzelnen Kreditnehmers mit Eigenkapital zu unterlegen. Kreditinstitute benoten daher anhand verschiedener Messgrößen (wie z.B. quantitativ über Bilanzkennzahlen bzw. qualitativ hinsichtlich Unternehmensführung) ihre Schuldner im so genannten Rating. Je schlechter diese Ratingnote desto höher das Risiko eines Kreditausfalles, was wiederum zu einer erhöhten Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute führt. Diese für die Bank gestiegenen Kosten werden über die Kreditkondition an den Kreditnehmer weitergegeben. Positiv auf das Rating und somit auf die Fremdkapitalkosten wirkt sich unter anderem der systematische und gezielte Umgang mit Chancen und Risiken des Unternehmens aus. Unternehmen, die RM betreiben, können nicht nur die genannten RM-Ziele erreichen, sondern auch die Risikokosten aktiv beeinflussen. Bedeutend für die Implementierung des RMs ist das KonTraG. Es trat am 01.05.1998, als so genanntes Rahmengesetz (d.h. es veranlasst Veränderungen in anderen Gesetzen) in Kraft. Auslöser waren eine Vielzahl negativer Unternehmensentwicklungen (wie z.B. Metallgesellschaft, Schneider, Holzmann). Heftiger Kritik mussten sich bezüglich dieser schweren Unternehmenskrisen Banken, Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsräte stellen, da ihnen Mitschuld an der Entwicklung zugeschrieben wurde. Zum einen wird der Geschäftsleitung börsennotierter Unternehmen durch das KonTraG die Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems und eines internen Überwachungssystemes auferlegt. Zum anderen ist sie auch in der Pflicht, im Lagebericht über erkannte Risiken, die bestehen oder drohen, detailliert zu informieren. Der Abschluss-prüfer muss dies gutachterlich prüfen, im Prüfbericht an den Aufsichtsrat Stellung beziehen und die Ergebnisse im Rahmen eines Testats offen legen. Ziel ist es laut Gesetzentwurf der Bundesregierung, Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen im aktienrechtlichen System der Unternehmenskontrolle zu korrigieren und eine deutlich höhere Transparenz im Unternehmen zu schaffen. Zwar beziehen sich die genannten Pflichten primär auf börsennotierte Gesellschaften, in der Begründung des Gesetzgebers wird jedoch verdeutlicht, dass für die Gesellschafts-form der GmbH grundsätzlich die gleichen Regelungen bestehen. Zu beurteilen sind Größe, Komplexität und Struktur der Unternehmen. In diesem Zusammenhang wird von der so genannten Ausstrahlungswirkung gesprochen.
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