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- Sport und Politik: Sport als Spielball von Politik, Medien und Wirtschaft
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die vorliegende Publikation beleuchtet das leider viel zu selten dargestellte Verhältnis zwischen Sport und Politik in Deutschland. Es zeigt sich, dass zahlreiche Bereiche beider Disziplinen in höchstem Maße miteinander interagieren. Elementare sportpolitische Fragestellungen werden in diesem Buch durchgehend in gesamt- und gesellschaftspolitische Kontexte gesetzt und untersucht. Neben dem grundlegenden Verhältnis zwischen Sport, Sportwissenschaft und Politik werden außerdem mit der Wirtschaft, den Medien und den Sportorganisationen die wichtigsten Operatoren des Sports einer kritischen Untersuchung unterzogen. Im übergreifenden Kontext werden u.a. das politische Mandat des Sports sowie weitere aktuelle und zentrale sportpolitische Probleme behandelt.
Textprobe: Kapitel 4, Die Akteure der Politik: Auf der Ebene der Politik wird zwischen zwischenstaatlichen Organisationen, nationalstaatlichen Regierungen und Parteien, bzw. Politikern unterschieden. Auf der Gestaltungsebene der transnationalen Sportpolitik spielen v.a. die nationalstaatlichen Regierungen hinsichtlich des organisierten Sports eine tragende Rolle, wie im Folgenden am Beispiel Deutschland etwas ausführlicher erläutert werden soll. GROLL (S. 17ff.) betont außerdem, dass alle genannten Akteure nicht nur auf die direkte Gestaltung innerhalb des Sports einwirken, sondern auch auf die Vereinnahmung, also die Instrumentalisierung des Sports für ihre je spezifischen Ziele abzielen. Je größer die Verbundenheit zwischen dem Sport und den jeweiligen Akteuren auf der Gestaltungsebene, desto ausgeprägter seien auch die instrumentalen Intentionen. So gesehen erscheint es logisch, dass der Sport durch die Nationalstaaten häufiger und intensiver instrumentalisiert wird als durch zwischenstaatliche Organisationen oder Politiker und Parteien. 4.1, Sport und Nationalstaaten am Beispiel Deutschlands: GROLL (S. 98) weist darauf hin, dass es grundsätzlich keine Unterschiede hinsichtlich Inhalten und Zielen der Akteursgruppen verschiedener Länder gibt, gleichwohl sowohl die Zuständigkeiten staatlicher Institutionen für die jeweiligen Bereiche des Sports, als auch der Aufbau des Sportsystems von Land zu Land variieren können. Die Aufgabe des Staates ist es, den Sport zu unterstützen und zu fördern. Dies geschieht in der Regel durch die Schaffung von Rahmenbedingungen, die für die Entfaltung des Sports vonnöten sind, sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel. Anhand der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 soll dies kurz verdeutlicht werden: Die Austragung einer derartigen Großveranstaltung wäre ohne das Engagement und die Unterstützung der Regierung und somit auch des Staates unmöglich. Mehrere Ministerien sind an der Schaffung der Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung der WM 2006 beteiligt: Neben dem für den Spitzensport und die Sicherheit zuständige Bundesministerium des Innern ist auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit involviert und hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Offiziellen der Fifa, die Spieler und die Betreuer der Mannschaften, die Schiedsrichter, die offiziellen Partner der Fifa und die Medienvertreter genehmigungsfrei in Deutschland für die WM arbeiten dürfen. Zudem genießen diese Personengruppen für die Dauer der Veranstaltung eine erleichterte zoll- und steuerrechtliche Behandlung durch das Bundesministerium der Finanzen. Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen werden sich um die gebührenfreie Vergabe von Visa für alle Offiziellen kümmern (vgl. DIE BUNDESREGIERUNG, o. J., www). Bei akuten Problemen wie Sicherheitsmängeln der für die WM eingeplanten Stadien hat sich auch der Bundestags-Sportausschuss eingeschaltet. Neben der Planung und Durchführung einer Großveranstaltung wie der Fußball-Weltmeisterschaft und dem Kampf gegen Doping als Kernelement der Sportpolitik der Bundesregierung ist der Staat für weitere folgende Bereiche verantwortlich: Förderung: • des Spitzensports (auch für Menschen mit Behinderungen). • des Sportstättenbaus für den Breitensport (hier spielt v.a. die Durchführung des Goldenen Plan Ost, also des Sanierungsprogramms für die Sportstätten im Osten, eine wichtige Rolle). • der Sportwissenschaft (Forschung, Training und Sporttechnologie). • internationaler Sportangelegenheiten. • der Nachwuchsförderung. • ausgewählter Breitensportprogramme (z.B. seit 1989 das Projekt ‘Integration durch Sport’ des Deutschen Sportbundes). (vgl. Broschüre des BMI, 2004). In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Sport der Nachkriegsjahre die Weichen für zwei wichtige organisatorische Grundsätze gelegt, die auch heute noch Gültigkeit besitzen und die staatliche Förderung des organisierten Sports beschreiben. Anders als beispielsweise in Frankreich, wo der Sport durch ein eigenes Sportministerium deutlich stärker verstaatlicht ist, sollte die öffentliche Sportverwaltung (Bund, Länder, Kommunen) und die Sportselbstverwaltung (Vereine und Verbände) in Deutschland getrennt geführt werden, wodurch eine möglichst große Unabhängigkeit vom Staat erreicht werden sollte (Autonomie des Sports). Sportorganisationsspezifische Angelegenheiten sollten in eigener Verantwortung bestimmt werden, wobei man über die Art der Aufgabenerfüllung der Organisationen selbst entscheiden wollte und das Verhältnis von Sport und Staat auf dem gegründet werden sollte, was heute als Subsidiaritätsprinzip bezeichnet wird. Dieses Prinzip der öffentlichen Sportförderung des Bundes greift nur insoweit ein, als die Eigenkräfte der privaten Sportorganisationen zur Bewältigung ihrer eigenen Aufgaben nicht ausreichen und sie die notwendigen Mittel nicht selbst aufbringen können. Das zweite Prinzip bezog sich auf die organisatorische Einheit des Sports, wonach die vielen unterschiedlichen Vereine in Fachverbänden und Kreissportbünden und gemeinsam unter dem Dach von Landessportbünden und Spitzenverbänden organisiert werden sollten. An oberster Stelle steht auch heute noch der DSB, der alle Vereine und Verbände zusammenfasst. Als dritten, wichtigen Förderungsgrundsatz betont die Regierung die Zusammenarbeit des organisierten Sports mit den für den Sport verantwortlichen staatlichen Organen (BUNDESMINISTERIUM DES INNERN, 2004, S. 10).
Markus Bulgrin wurde 1978 in Rastatt geboren. Nach dem Studium der Sportpädagogik, Germanistik und Anglistik an den Universitäten von Karlsruhe, Heidelberg und Phoenix/USA legte der Autor im Jahr 2010 erfolgreich sein zweites Staatsexamen ab und ist heute als Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg tätig. Bereits während des Studiums interessierte sich der Autor für gesellschaftspolitische Fragestellungen im Sport, die ihn schließlich zur Auseinandersetzung mit dieser Thematik in der vorliegenden Publikation motivierten.
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