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Olaf Ernst

Qualitätssicherung in der Heilbehandlung der gesetzlichen Unfallversicherung

Messung der Ergebnisqualität im D-Arzt-Verfahren

ISBN: 978-3-8366-8716-4

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 136
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. hat im November 2008 einen ersten Entwurf der Eckpunkte zur Neuausrichtung der Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. In diesem Papier werden Gedanken fixiert, wie das Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung überprüft und neu strukturiert werden könnte. Bezüglich des ambulanten Heilverfahrens wurde unter anderem angeregt, über eine strukturierte Qualitätssicherung der D-ärztlichen Tätigkeit nachzudenken . Begründet wurde dieser Vorschlag damit, dass es bislang für den durchgangsärztlichen Bereich an einer kontinuierlichen Einbeziehung der Ergebnisqualität fehle. Die Unfallversicherungsträger sollten deshalb erörtern, welche Parameter und Instrumente zur Messung der Ergebnisqualität im Durchgangsarztverfahren entwickelt und wie diese regelhaft und mit vertretbarem Aufwand eingesetzt werden könnten. Denkbar sei ein übersichtliches und valides Bewertungskonzept, das verschiedene Ebenen der Qualität (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität) berücksichtige und die Ergebnisse an die UV-Träger und Durchgangsärzte zurückspiegele. Das Buch nimmt sich dieser Thematik an und beleuchtet im ambulanten Heilverfahren das Durchgangsarztverfahren näher. Dabei stehen drei Punkte im Fokus. Erstens: Die Untersuchung des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens hinsichtlich der Qualitätssicherung im Durchgangsarztverfahren und die Zuordnung der Ergebnisse zu den Qualitätsdimensionen. Zweitens: Die Klärung der Fragen, in welchen Bereichen des Durchgangsarztverfahrens bisher Qualitätssicherung betrieben wurde bzw. künftig die Qualitätssicherung intensivieren werden sollten. Drittens: Der Entwurf eines Instruments zur Messung der Ergebnisqualität im ambulanten Durchgangsarztverfahren (Patientenfragebogen).

Leseprobe

Kapitel 3.4, Rückblick und Ausblick auf das Heilverfahren: Auch die gesetzliche Unfallversicherung unterliegt dem Wandel der Zeit und der medizinischen, technischen und politischen Entwicklung. Ein kurzer historischer Rückblick macht dies deutlich. Als am 01.10.1885 das Unfallversicherungsgesetz (UVG) in vollem Umfang in Kraft trat und die gesetzliche Unfallversicherung ‘geboren’ wurde, gab es weder die bisher genannten Verfahrensarten noch den Umfang des heute gültigen gesetzlichen Auftrags an die UV-Träger. Nach § 5 Abs. 2 UVG hatten die Berufsgenossenschaften die Kosten für die Heilverfahren erst vom Beginn der 14. Woche nach Eintritt des Unfalls zu tragen. Das Gesetz übertrug ihnen aber nicht die Verantwortung für das Heilverfahren. Einzelne Berufsgenossenschaften hatten beizeiten erkannt, dass es sinnvoll sei, den Unfallverletzten bereits innerhalb der ersten 13 Wochen nach dem Unfall ärztlich zu beobachten und frühzeitig einem Spezialarzt vorzustellen. Sie verstanden, dass ein rechtzeitig durchgeführtes Heilverfahren den Verletzten zu Gute kommt und zur Minderung der Rentenlast führen könnte. Erst mit dem 2. Änderungsgesetz zur Reichsversicherungsordnung vom 14.07.1925 wurde den Berufsgenossenschaften die volle und alleinige Verantwortung für die Durchführung des Heilverfahrens übertragen. Im Dezember 1925 brachten die berufsgenossenschaftlichen Verbände gemeinsame ‘Richtlinien für die berufsgenossenschaftliche Heilfürsorge’ heraus. Die ersten D-Ärzte nahmen 1927 ihre Arbeit auf. Die Durchgangsarzt- und Verletzungsartenverfahren, wie sie heute mit ihren Vorstellungpflichten bekannt sind, haben ihren Ursprung in den Bestimmungen des früheren Reichsversicherungsamtes (RVA) von 19.06.1936. Beispielweise waren in § 6 dieser ‘Bestimmungen’ die Unfallfolgen aufgezählt, die den Arzt zu einer Vorstellung des Patienten in einem ‘zugelassenen Krankenhaus’ verpflichteten. Das heutige Verletzungsartenverfahren wurde deshalb früher ‘§-6-Verfahren’ genannt. Der hohe qualitative Stand des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens wurde in der aktuellen Reformdiskussion um die gesetzliche Unfallversicherung von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausdrücklich gelobt. Dies ist für die gesetzlichen UV-Träger jedoch kein Grund, keine weitere Anstrengungen mehr zu unternehmen, um das Heilverfahren zu optimieren. Dr. Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV, führt hierzu aus: ‘Aus der besonderen Verpflichtung, eine optimale Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln sicherzustellen und die Verunfallten bestmöglich wieder in Beruf und Gesellschaft einzugliedern, ergibt sich für die gesetzliche Unfallversicherung die fortwährende Aufgabe, die Effektivität aber auch die Effizienz ihrer Leistungen zu hinterfragen und auf Verbesserungen hinzuwirken.’ Der Vorstand der DGUV hat im April 2008 beschlossen, ein Konzept für die Neustrukturierung des Heilverfahrens zu erarbeiten ein erster – von der Mitgliederversammlung der DGUV beschlossener - ‘Entwurf von Eckpunkten zur Neuausrichtung der Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung – Stand: 26.11.2008’ liegt vor. Wesentliche Vorschläge des Eckpunktepapiers sind: Die zentrale Rolle im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren soll weiterhin der D-Arzt mit seiner sog. ‘Lotsenfunktion’ haben. Nach dem Zusammenführen von Orthopädie und Unfallchirurgie innerhalb des Gebietes ‘Chirurgie’ zu einem neuen Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie ist zu fragen, ob bzw. inwieweit sich dieser Umstand auf das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren auswirken kann. Eine abgestufte Beteiligung von D-Ärzten mit unterschiedlichen Qualifikationen wird als Zukunftsmodell angesehen (ambulant tätige D-Ärzte, D-Ärzte an Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen). Das H-Arzt-Verfahren soll in das neu gestufte Durchgangsarztverfahren integriert werden. Die stationäre Heilbehandlung soll unter qualitativen Gesichtspunkten neu geordnet werden. Hierzu müssten die Vorschläge der im ‘Weißbuch Schwerverletzten-Versorgung’ der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) gemachten Vorschläge mit berücksichtigt und umgesetzt werden insbesondere die Empfehlungen zur Einrichtung von regionalen und überregionalen Traumazentren. Die Organisationsstrukturen der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken sollen neu geordnet und die Verknüpfung mit den UV-Trägern im Rahmen eines Klinikverbundes verankert werden. Es soll ein Konzept zur kontinuierlichen QS und Qualitätskriterien entwickelt werden. Bei der künftigen Beteiligung von Leistungserbringern sollen diese vertraglich verpflichtet werden, geforderter Qualitätsstandard einzuhalten. In der vertragsärztlichen Versorgung sind in den letzten Jahren einige liberale und flexible Versorgungsformen eingerichtet worden. Hierzu zählen beispielsweise der Ausbau von medizinischen Versorgungszentren (MVZ - dieses können auch die Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts haben - § 95 Abs. 2 S. 6 SGB V) oder die Möglichkeit, dass ein Arzt an mehreren Praxissitzen tätig werden darf. Die Auswirkungen auf das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren sind zu prüfen.

Über den Autor

Olaf Ernst, B.A., wurde 1968 in Sinsheim (Elsenz) geboren. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann holte der Autor die Fachhochschulreife über das Telekolleg II nach und beendete erfolgreich eine Fortbildung im gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienst bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Anschließend sammelte der Autor praktische Erfahrungen in der Sachbearbeitung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. 1999 wechselte er zur heutigen Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), Landesverband Südwest, und betreut dort Ärzte, Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen. Im Rahmen eines Aufbaustudiums beschäftigte sich der Autor mit den modernen Steuerungsinstrumenten in der Sozialversicherung. Das Aufbaustudium schloss er mit dem Bachelor of Arts (B.A.) ab.

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