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- Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Eine Effektanalyse am Beispiel der europäischen Luftfahrtindustrie
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2017
AuflagenNr.: 2
Seiten: 136
Abb.: 37
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Reformierung der internationalen Leasingbilanzierung ist mit der Veröffentlichung des neuen IFRS 16 im Januar 2016 abgeschlossen worden. Ziel des Projekts war es, die Jahresabschlüsse von Leasingnehmern transparenter zu gestalten, um Abschlussadressaten informationseffizientere Analysen zu ermöglichen. Mit der Veröffentlichung des neuen Leasingstandards kommt es jedoch zu weitreichenden Veränderungen für betroffene Unternehmen. Diese sind demnach zukünftig verpflichtet, sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in ihrer Bilanz zu erfassen. Dies führt folglich zu einer signifikanten Beeinflussung von relevanten Erfolgsgrößen und Kennzahlen. In diesem Rahmen analysiert die vorliegende Arbeit kritisch die wesentlichen Änderungen des neuen Leasingstandards und veranschaulicht die Auswirkungen auf Jahresabschlüsse und Key Performance Indicators anhand einer Effektsimulation internationaler Fluggesellschaften.
Textprobe: Kapitel 3.1.2 Finanzierungsleasingverhältnisse: 3.1.2.1 Ansatz und Erstbewertung: Wurde das Leasingverhältnis anhand der in 3.1.1 genannten Indikatoren als Finanzierungsleasing klassifiziert, so erfolgen der Ansatz sowie die Bewertung analog zu einer kreditfinanzierten Anschaffung. D.h. der Leasingnehmer muss zu Beginn des Leasingverhältnisses einerseits das Leasingobjekt als langfristigen Vermögensgegenstand aktivieren (Aktivseite), andererseits eine korrespondierende Verbindlichkeit passivieren (Passivseite), wobei die Höhe der Verbindlichkeit exakt der Höhe des Vermögenswerts entsprechen muss. Der anzusetzende Wert hierbei ergibt sich aus dem niedrigeren Wert von dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sowie dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) des Leasinggegenstands zu Laufzeitbeginn. Generell wird die Berechnung eines Barwerts herangezogen, wenn es notwendig ist, den heutigen Wert von in der Zukunft liegenden Zahlungen, unter Berücksichtigung einer zugrunde liegenden Verzinsung, zu bestimmen. Die Berechnung erfolgt hierbei durch Diskontierung der anfallenden Leasingzahlungen mit dem im Leasingvertrag vereinbarten Zinssatz oder, sofern dieser nicht explizit vorgegeben ist, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Bei diesem Ansatz muss, sofern bekannt, zusätzlich der Barwert des eventuell nicht garantierten Restwerts in Form einer Addition berücksichtigt werden. Im Punkt der Berücksichtigung des garantierten Restwerts treten jedoch Divergenzen in den verschiedenen Fachliteraturen auf. So beschreibt Grünberger bspw., dass bei der Bestimmung des Minimums der oben genannten Werte der Barwert des garantierten Restwerts nicht innerhalb des Barwerts der Mindestleasingzahlungen berücksichtigt werden darf, wohingegen Kirsch und Pellens auch anhand praktischer Beispiele nahe legen, diesen, sofern bekannt, in den Vergleich mit einzubeziehen. Andere Quellen, wie bspw. IFRS-Kommentierungen nach Bohl oder der Standard selbst, gehen auf diese Thematik nicht explizit ein. Sofern keine exakten Regelungen zu diesem Sachverhalt existieren, ergäben sich hieraus bedeutsame Ermessensspielräume beim Wertansatz des Leasingverhältnisses, jedoch erscheint in diesem Rahmen die Einbeziehung des Barwertes des garantierten Restwerts, sofern dieser bekannt ist, bei der Ermittlung des Minimums als sinnvoll, da dieser je nach Laufzeit einen signifikanten Anteil am Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten darstellen kann. Der beizulegende Zeitwert repräsentiert den sog. Fair Value der internationalen Rechnungslegungsvorschriften und wird in diesem Kontext gem. IFRS 13 durch Vergleichen, Schätzen oder Beobachten von Marktpreisen identischer Vermögenswerte ermittelt. Beim Ansatz zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands sind zusätzlich anfängliche direkte Kosten hinzuzurechnen. Der Leasinggeber demgegenüber verfährt spiegelbildlich zum Leasingnehmer bei der Abbildung des Leasingverhältnisses, abgesehen von dazu eventuell divergierenden Beträgen in seiner Bilanz. Da der Leasinggeber beim Finanzierungsleasing nicht länger wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist, bucht er den Vermögensgegenstand aus seinen Aktiva aus und bildet simultan dazu eine Forderung an den Leasingnehmer (Aktivtausch). Die Höhe der Forderung entspricht dabei dem Nettoinvestitionswert des Leasingobjekts, d.h. der Summe der Mindestleasingzahlungen zuzüglich dem vom Leasingnehmer nicht garantierten Restwert (= Bruttoinvestitionswert) abzüglich des noch nicht realisierten Finanzertrags (Zinsanteil). Der Nettoinvestitionswert entspricht dabei oftmals dem Fair Value, ergänzt um die anfänglich direkten Kosten des Leasinggegenstands. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettoinvestitionswert entspricht somit dem noch nicht realisierten Finanzertrag des Leasinggebers, der sich durch Diskontierung des Bruttoinvestitionswerts mit dem internen Zinsfuß des Leasinggebers berechnet, der so festgelegt ist, dass alle anfänglich direkten Kosten automatisch in den Forderungen enthalten sind. Der nicht garantierte Restwert ist hierüber hinaus regelmäßig in seiner Höhe zu überprüfen, sodass bei einer Minderung folglich der Nettoinvestitionswert angepasst werden muss. […]. Besonders die Bewertungsvorschriften von Finance-Leases verdeutlichen, wie komplex die Regelungen des aktuellen Standards sind, zumal berücksichtigt werden muss, dass in der Praxis nochmals erhebliche Komplexitätserhöhungen, aufgrund der bereits beschrieben Ermessensspielräume, in Einzelfällen auftreten können. Die Problematik basiert auf der Notwendigkeit der Klassifizierung aller vorhandenen Leasingverträge und der damit einhergehenden umfangreichen und stark voneinander abweichenden Bewertungsvorschriften, was durch die nachfolgenden Kapitel weiter verdeutlicht wird. 3.1.2.2 Folgebewertung: Im Rahmen der Folgebewertung von Finanzierungsleasingverhältnissen beim Leasingnehmer soll […] zunächst veranschaulichen, welche Konten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der Folgebewertung von Finanzierungsleasings beim Leasingnehmer zu berücksichtigen sind. […]. Somit divergieren in den Folgeperioden durch Anwendung der Effektivzinsmethode oftmals die Höhe der Leasingverbindlichkeit und der Wert des Leasingobjekts, obwohl diese bei der Erstbewertung identisch waren. Dies resultiert aus der Tatsache, dass sich, wie nachfolgend noch verdeutlicht wird, die Folgebewertung von Finanzierungsleasingverhältnissen analog zur Bewertung eines Annuitätendarlehens verhält. D.h. mit fortlaufender Periode sinkt innerhalb der Leasingraten der Anteil des Zinsaufwands, wohingegen die Tilgung stetig steigt. Erst am Ende der Laufzeit nähern sich somit die Verbindlichkeit und der Vermögenswert aus dem Leasingverhältnis wieder an, bis sie letztlich aus der Bilanz verschwinden. Um die Folgebewertung korrekt durchführen zu können, bedarf es zunächst der Ermittlung der zugrunde liegenden Abschreibungsmethode, sowie des zugrundeliegenden Zeitraumes. Hierbei gilt generell die für vergleichbare Vermögensgegenstände konform anzuwendende Abschreibungsmethode. IAS 17.27 verweist in diesem Zusammenhang auf IAS 16 für materielle, sowie IAS 38 für immaterielle Vermögenswerte. D.h. sowohl die AHK-Methode als auch die Neubewertungsmethode sind zulässig. Der Abschreibungszeitraum richtet sich nach der hinreichenden Sicherheit des rechtlichen Eigentumsübergangs des Leasingobjekts am Ende der Laufzeit. Ist ergo der Eigentumsübergang zu Leasingbeginn hinreichend sicher, entspricht der Abschreibungszeitraum der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Ist der Eigentumsübergang nicht hinreichend sicher, muss der kürzere Zeitraum, entweder die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses herangezogen werden. Nachdem die Abschreibungsmethode sowie der Zeitraum festgelegt wurden, müssen gem. IAS 17.25 die Leasingraten in ihren Tilgungs- sowie Finanzierungsanteil in der Weise aufgeteilt werden, dass stets ein konstanter Zinssatz (interner Zinsfuß) auf die verbleibende Restschuld (Verbindlichkeit abzüglich Tilgung) angewandt wird. Die Ermittlung eines unternehmensspezifischen internen Zinsfußes kann sich in der Praxis seitens der Abschlussadressaten, aufgrund von Zirkelbezügen oder mangelnden Informationen, oftmals als schwierig erweisen. Alternativ können auch gem. IAS 17.26 Näherungsverfahren genutzt werden, von denen jedoch im Standard explizit keine genannt werden. Sofern ist unklar, ob bspw. eine lineare Aufteilung der Finanzierungskosten und Tilgungen möglich ist.
Marvin Köhler, M.A. wurde 1988 in Dresden geboren. Sein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der University of Applied Sciences in Worms schloss der Autor im Jahr 2016 mit dem akademischen Grad Master of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfungs-Branche. Fasziniert vom dynamischen Wandel des Umfelds internationaler Rechnungslegung, sammelte der Autor bereits über ein Jahr Erfahrung in diesem Bereich. Seine Tätigkeit bei verschiedenen renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften motivierte ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
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