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Chantal Wentler

Islamic Banking – Ein aufstrebendes Geschäftsfeld?

ISBN: 978-3-95850-869-9

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Abb.: 10
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Über die vergangenen 60 Jahre hat die wachsende Bedeutung von Islamic Banking in der Finanzwelt zu einer neuen Betrachtungsweise dieses noch schier unerschlossenen Bankwesens geführt. Diese Studie erklärt die Prinzipien und Unterschiede von Kreditprodukten, die mit der Sharia konform sind und stellt diese den konventionellen Kreditprodukten gegenüber. Das Ziel besteht darin, die charakteristischen Hauptmerkmale des Kreditgeschäfts im islamischen Bankwesen zu prüfen und eine Verbindung zu unserem traditionellen Kreditgeschäft herzustellen. Zusätzlich bekommt der Leser einen Überblick über den Ursprung und die Wurzeln des Islamic Banking und den Einfluss der islamischen Rechtsschulen, die eine bedeutende Rolle beim Islamic Banking eingenommen haben. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls untersucht, ob die religiöse Wirkung einen Einfluss auf die ökonomische Effizienz hat und wie dieser Einfluss zu bewerten ist. Weiterführend wird hinterfragt, ob der Bedarf nach shariakonformen Kreditprodukten in Deutschland vorhanden ist, und welche Erfolgsaussichten diesen zugesagt werden. Dies bringt uns zu den zwei Kernfragen der Untersuchung. Folgende Gesichtspunkte stehen dabei im Mittelpunkt: 1. Was kennzeichnet und prägt das shariakonforme Kreditgeschäft? 2. Was unterscheidet das konventionelle Kreditgeschäft vom Kreditgeschäft beim Islamic Banking?

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3, Die Sharia Boards: Für die Produkte des Islamic Banking gelten ganz andere Regeln, als für Produkte die bei konventionellen Banken angeboten werden. Die Einhaltung der Standards, die die Sharia vorgibt spielt eine sehr wichtige Rolle bei der Regulierung im Islamic Banking. Um zu gewährleisten, dass die Sharia als Rechtsrahmen innerhalb der Bank geachtet wird, ist die Gründung eines Sharia Board unabdingbar. Ebenfalls unter dem Namen Sharia-Rat bekannt, haben diese Überwachungsgremien zum Einen die Aufgabe, die Kompatibilität von Finanzprodukten mit dem islamischen Recht zu überprüfen, und zum Anderen, für die Akkreditierung der Finanzprodukte zu sorgen. Die Standards, die von der AAOIFI entwickelt werden, bilden die Basis für die Arbeit der Sharia Boards, welche ihre Arbeit innerhalb der islamischen Bank aufnehmen. Wenn beispielsweise die AAOIFI für das Kreditgeschäft der islamischen Banken die Musterverträge entwickelt, dann hat das Sharia Board die Aufgabe zu überprüfen, ob diese Musterverträge innerhalb der islamischen Bank richtig angewendet werden. Das Sharia Board soll ein unabhängiges Überwachungsgremium sein, welches nach den Vorgaben der AAOIFI mindestens aus drei Mitgliedern besteht. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass die Mitglieder einen unterschiedlichen beruflichen Hintergrund haben. Juristen, Finanzexperten und religiöse Gelehrte bilden das Fundament des Sharia Boards. Im Vordergrund der Besetzung der Mitglieder steht die uneingeschränkte religiöse Orientierung am Islam. Verglichen mit einem externen Wirtschaftsprüfer, ist jedes Mitglied unabhängig von der Bank, in dessen Sharia Board es Mitglied ist. Argumente für einen Gewissenskonflikt lassen sich insoweit ausschließen, dass die Hauptaufgaben in der Überprüfung der Vorgänge einer Bank liegen und so sicherstellen sollen, dass diese mit den Vorgaben der AAOIFI und dem islamischen Gesetz übereinstimmen. Des Weiteren ist es möglich, dass statt einem Sharia Board nur ein einzelner Angestellter der Bank als Überwachungsorgan eingesetzt wird. Viel schwieriger ist, laut einer Studie des Netzwerkes Funds@Work, unabhängige Rechtsgelehrte für die Mitgliedschaft im Sharia Board zu finden. Rechtsgelehrte, die unter Muslimen ein hohes Ansehen genießen, sind Mitglieder in bis zu 80 verschiedenen Sharia Boards, was eine Menge Potenzial für Interessenskonflikte bietet. Ein möglicher Lösungsvorschlag, um diese Interessenskonflikte zu vermeiden, kommt aus Deutschland. Bezugnehmend auf § 100 Abs. 2 AktG ist durch die maximale Anzahl von 10 Mandaten in verschiedenen Aufsichtsräten eine Begrenzung erwirkt und infolgedessen ein erster Schritt in Richtung Unabhängigkeit getan. Bei der Betrachtung des Kreditgeschäftes beim Islamic Banking wird in Zusammenhang mit den Sharia Boards auf folgende immer wiederkehrende Problematik hingewiesen: Dieser Ansatz greift die Fragestellung nach der vertraglichen Sicherheit für den Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit auf. Hier kann sich das Problem ergeben, dass das erworbene Kreditprodukt während der Vertragslaufzeit den Status als islamkonformes Kreditprodukt verliert und dann nicht länger als islamkonform gilt. Diese sogenannte Sharia-Falle kann auftreten, wenn eine erneute Überprüfung durch das Sharia Boards nach mehrheitlich vertretener Ansicht der Mitglieder zu dem Ergebnis kommt, dass der Kredit nicht länger den religiösen Vorgaben entspricht und somit die Zertifizierung verliert. Das Problem wird durch die Bildung verschiedener islamischer Rechtsschulen und der normativen Ambiguitätstoleranz noch verstärkt. Im islamischen Recht können mehrere Interpretationen nebeneinander existieren. Die Sharia kann nur versuchen, dem wirklichen Bedeutungsgehalt der göttlichen Norm möglichst nahe zu kommen. So sind die maßgeblichen Quellen für Islamic Banking ganz unterschiedlich interpretiert worden, und das uneinheitliche islamische Recht schafft zusätzliche Unsicherheiten. Schließlich ist nirgends abschließend definiert, was ein Kreditprodukt shariakonform macht. Wie wird dann sichergestellt, dass der Vertragspartner nicht in die Sharia-Falle tappt? Letztlich lässt sich diese Frage nicht abschließend klären, da es nicht ausgeschlossen ist, dass dem Kreditprodukt die Akkreditierung entzogen wird und der Kreditnehmer damit unweigerlich vor der Frage steht, ob er weiterhin Kreditnehmer bleiben möchte oder nicht. Es gibt eine anhaltende Kontroverse, ob die Sharia Boards eine komplett unabhängige Stellung von der jeweiligen Bank einnehmen sollen oder nicht. Abschließend ist zu sagen, dass ein Sharia Board noch keine Garantie dafür ist, das ein shariakonformes Produkt auch Anklang bei den Muslimen findet, denn jeder Muslim kann seine Rechtsmeinungen an einer anderen Rechtsschule orientieren, und das ist ein wesentlicher Kritikpunkt an dem System der normativen Ambiguitätstoleranz. Der Einfluss der islamischen Rechtsschulen ist Schwerpunkt im nächsten Kapitel.

Über den Autor

Chantal Wentler, B.A. wurde 1988 in Höxter geboren. Ihr Studium des Europäischen Managements schloss die Autorin im Jahre 2013 erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin umfassende Kenntnisse im Islamic Banking. Die Faszination für die islamische Kultur entwickelte sich während eines Auslandspraktikums in London. Zusätzlich gab es schon erste Berührungspunkte in ihrer früheren Tätigkeit als Bankkauffrau und während verschiedenen Auslandsaufenthalten.

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