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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 98
Abb.: 68
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Geflügelproduktion, insbesondere die Mast von Hähnchen, boomt weltweit. Hähnchen haben, im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Nutztieren, eine sehr gute Futterverwertung und eine sehr kurze Mastdauer. Auch lassen sich Hähnchen günstiger schlachten und verarbeiten als beispielsweise Schweine oder Rinder. Insgesamt kann Hähnchenfleisch also sehr günstig produziert werden. Auch ist Geflügelfleisch fettarm und damit gesund, was zu einem deutlichen Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauches führte. Die Hähnchenproduktion stieg allerdings deutlich stärker als der Verbrauch, so dass Deutschland von Nettoimporteur zu Nettoexporteur wurde. Der Markt in Deutschland scheint damit gesättigt zu sein. Für weiteres Wachstum sollte man sich daher auf neue Märkte konzentrieren. Ein potenzieller Markt ist die Ukraine. Die Ukraine ist, nach Russland, das größte Land Europas. Das im Vergleich zu anderen osteuropäischen Ländern niedrige Bruttoinlandsprodukt und die hohen Wachstumsraten vor der Weltwirtschaftskrise lassen für die Zukunft auf eine stark wachsende Wirtschaft hoffen. Steigende Einkommen führen in weniger weit entwickelten Volkswirtschaften oft zu einem deutlich ansteigenden Fleischkonsum. Hinzu kommt, dass die ukrainische Landwirtschaft nach dem Ende der Sowjetunion, der Wirtschaftkrise 1998 und der aktuellen Weltwirtschaftkrise, zusammengebrochen ist. Hierdurch wird in der Ukraine bereits heute weniger Fleisch produziert als konsumiert. Zudem gibt es teilweise erhebliche Qualitätsmängel bei ukrainischen Produkten. Qualitativ hochwertige Produkte dürften in der Ukraine also sehr gut zu vermarkten sein. Auch die Produktion in der Ukraine ist interessant. Die klimatischen Bedingungen lassen den Anbau von Mais, Weizen und Soja zu. Das Lohnniveau und die Energiekosten sind sehr niedrig. Ob eine Investition in eine vollintegrierte Hähnchenmast in der Ukraine wirklich so erfolgversprechend ist, soll in dieser Studie untersucht werden. Zunächst werden Chancen und Risiken in Rahmen einer Risikoanalyse dargestellt. Hierbei werden insbesondere Informationen über die Preisentwicklung von Geflügelfleisch, die Versorgung mit Küken und Futtermitteln, das Lohnniveau, Zollsätze und mögliche Absatzwege ermittelt. Diese Informationen dienen als Grundlage für ein Unternehmenskonzept. In diesem Konzept soll einerseits dargestellt werden, wie ein solches Unternehmen aufgebaut und organisiert werden kann, zum anderen werden Cash-Flow und Investitionskosten abgeschätzt. Des Weiteren werden Finanzierungsmöglichkeiten und Kosten ermittelt. Am Ende wird beurteilt ob ein solches Unternehmen rentabel wirtschaften kann.
Textprobe: Kapitel 2.2.4, Rechtliche Risiken in der Ukraine Grundsätzlich gestaltet sich der Aufbau einer Produktion in der Ukraine schwierig. Der ukrainische Staat mit all seinen Einrichtungen hat auch auf dem Feld der Wirtschaft noch immer einen immensen Einfluss. So müssen zu den Entscheidungsträgern aus Administrationen und Politik bereits im Vorfeld gute Kontakte aufgebaut und klare Vereinbarungen getroffen werden, damit das Investitionsvorhaben nicht von vornherein belastet startet. Dies geschieht am besten durch einen ukrainischen Kooperationspartner. Nach der Verordnung Über das Verfahren der staatlichen Registrierung von Auslandsinvestitionen dürfen, ohne besondere staatliche Genehmigung, Investitionen betrieben werden, soweit sie nicht ausdrücklich gesetzlich verboten sind. Die Ukraine hat Investitionsschutzabkommen mit mehr als 50 Ländern abgeschlossen. Außerdem hat sie auch die Konvention Über das Verfahren der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten und Ausländern ratifiziert. Nach dem geltenden ukrainischen Investitionsrecht lassen sich derzeit folgende unternehmerische Vorteile und Absicherungen feststellen: - Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine besteht seit dem 29.6.1996 ein Investitionsschutzabkommen. • - Eine Einmischung in Tätigkeiten der Investoren durch öffentliche Behörden und ihre Vertreter ist nicht gestattet. • - Niemand darf das Recht der Investoren auf freie Auswahl ihrer Investitionsobjekte einschränken (es gibt aber bestimmte gesetzlich definierte Ausnahmefälle). • - Eine entschädigungslose Verstaatlichung oder Nationalisierung von Investitionen ist ausgeschlossen. • - Die aus Investitionen erzielten Einkünfte und Gewinne der Investoren können nach Zahlung von Steuern und Gebühren unbeschränkt und unverzüglich in jeder ausländischen Währung ins Ausland transferiert werden. • - Die Möglichkeit der Reinvestition der erzielten Einkünfte und Gewinne ist gegeben. Bei Auflösung des Unternehmens ist die Rückführung der Investition innerhalb von sechs Monaten ohne Bezahlung von Zollabgaben möglich. • - Verletzen staatliche, kommunale oder andere Organe und Amtsträger in eklatanter Weise die Rechte von Investoren und deren Teilhabern, so kann bei Schäden und Verlusten Schadensersatz geltend gemacht werden. Da die Regierung, wie im vorhergehenden Kapitel beschrieben, auf absehbare Zeit handlungsunfähig sein dürfte, dürften Enteignungen und andere staatliche Eingriffe in das Eigentumsrecht im Moment kein Problem darstellen. Ausländische Investoren dürfen nach der Verordnung der ukrainischen Nationalbank Über die Regelung von Fragen ausländischer Investitionen in der Ukraine : - ausländische Devisen unmittelbar auf das Girokonto eines Deviseninländers überweisen - auf in der Ukraine eröffnete Investitionskonten von Nichtresidenten überweisen - Devisen von einem Investitionskonto konvertieren und überweisen - die erhaltene UAH zur weiteren direkten Investition auf das Konto des Investitionsempfängers verwenden. Dabei können die Investitionen direkt in frei konvertierbarer Währung vorgenommen werden. Unabhängig davon wird aber für gemeinsame Investitionen, die von einem Investitionskonto erfolgen, eine Lizenzierung durch die ukrainische Nationalbank benötigt. Darüber hinaus ist die ukrainische Währung (UAH) nach dem Regierungsdekret Über das Währungsregelungs- und Währungskontrollsystem das einzig zulässige Zahlungsmittel auf ukrainischem Hoheitsgebiet (z.B. Zahlungen zwischen ukrainischen Unternehmen, Privatunternehmer etc). Ein Großteil der Produktionsmittel soll importiert werden. Für den Import von Produktionsmitteln müssen Zölle bezahlt werden. Diese haben also unmittelbaren Einfluss auf die Produktionskosten. Die Rechtsgrundlage für bildet das Zollgesetzbuch vom 11. Juli 2002, das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, die Gesetze über den einheitlichen Zolltarif vom 5. Februar 1992 und über den Zolltarif der Ukraine vom 5. April 2001. Das neue Zollgesetzbuch regelt 14 unterschiedliche Zollverfahren, die bei Verzollung angemeldeter Waren bei der Grenzüberschreitung angewendet werden. Der Ein- und Ausfuhrzoll wird in Prozent vom Zollwert der Waren oder als Fixbetrag für die jeweilige Wareneinheit festgelegt. Das Warenverzeichnis, deren Ausfuhr oder Einfuhr einer Lizenzpflicht und Quotenfestlegung unterliegt, wird jährlich durch Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine veröffentlicht. Die Zollabfertigung selbst bereitet oft Probleme. Es sollte bei der Zollabfertigung unbedingt ein Vertreter des Unternehmens vor Ort sein. Oft sind die Zuständigkeiten der Behörden nicht geklärt. So sind für die Verzollung eingeführter Waren mehrere Behörden gleichzeitig zuständig. Welche Behörde welchen Zollsatz verlangt, ist damit dem Zufall überlassen. Hinzu kommt die übliche Korruption. Bei der Wareneinfuhr müssen Zollabfertigungsgebühren bezahlt werden. Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert. Bei einem Zollwert bis zu 100 US$ wird keine Gebühr entrichtet von 100 bis 1.000 US$ beträgt die Gebühr 5 US$, von 1.000 US$ aufwärts beträgt die Gebühr 0,2 % des Zollwertes der Waren, jedoch nicht mehr als 1.000 US$. Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme der Einfuhr zu Zwecken des Verkaufs an Dritte oder für den eigenen Verbrauch) dürfen durch einen Investor für deren Einbringung als Sacheinlage in das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft zollfrei eingeführt werden. Der Import solcher Waren erfolgt auf Grund der Ausstellung eines einfachen Wechsels durch das betroffene Unternehmen auf die Summe des Zolls mit Fälligkeit nach 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Einfuhr. Der Wechsel verfällt und der Einfuhrzoll muss nicht entrichtet werden wenn im Laufe der 30 Tage die eingeführten Wirtschaftsgüter in das Stammkapital des Unternehmens aufgenommen werden Dieses muss von einem zuständigen Steueramt bestätigt werden. Die derart eingeführten Wirtschaftsgüter dürfen innerhalb von drei Jahren nicht entnommen werden.
Uwe Cramer wurde 1980 in Billerbeck geboren. Nach seiner Ausbildung zum Landwirt studierte er Agrarwissenschaften in Osnabrück. Im Anschluss leitete er mehrere größere Hähnchen- und Putenmastbetriebe. Neben seiner Arbeit als Betriebsleiter vertiefte er seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse durch einen MBA Studiengang Agrarmanagement in Bernburg. Durch Exkursionen und Projekte während seiner Ausbildung wurde sein Interesse an Osteuropa und insbesondere der Ukraine geweckt.
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