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Thomas A. Aichmayr

Facility Management im Gesundheitswesen: Benchmarking am Universitätsklinikum Aachen

ISBN: 978-3-8428-6907-3

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 164
Abb.: 64
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Facility Management Kosten in deutschen Krankenhäusern liegen bei ca. 20%. Das macht bei einer Gesamtsumme von 62 Mrd. EUR für die Krankenhausbehandlung in Deutschland ca.12 Mrd. EUR aus. Im Gegensatz zu den Primärleistungen können die Leistungen des Facility Management noch nicht durch ein etabliertes System, wie den G-DRG transparent dargestellt werden. Es ist jedoch wichtig, in einem so komplexen Gefüge wie einem Krankenhaus eine Kostentransparenz auch für die Sekundärkosten zu schaffen. Der Fokus dieser Studie liegt auf dem Sekundärprozess, dem Facility Management, da eine detaillierte Betrachtung des Primärprozesses, der Behandlung und Pflege, bereits existiert. Zunächst werden Definitionen für das Facility Management, das Krankenhaus und die Beziehung und Teilung von Primär- und Sekundärprozess gegeben. Dadurch wird die Abhängigkeit der beiden Prozesse erklärt und verdeutlicht. Im Weiteren findet eine Abgrenzung zu der sechsten Lebenszyklusphase, der Betriebs- und Nutzungsphase, statt. Des Weiteren wird untersucht, welchen Anteil die Facility Management Kosten im Universitätsklinikum Aachen (UKA) ausmachen und wie diese prozentual verteilt sind und die Reihenfolge der Facility Management Produkte von Abel wird überprüft. Bei dieser Studie wird die produktorientierte Verrechnung der Leistungen des Facility Management angewendet. Darüber hinaus sollen die Facility Management Kosten verursachergerecht zugeordnet werden können und die Leistungen und Kosten des Facility Management transparent dargestellt und prognostizierbar gemacht werden. Das hausinterne Verrechnungsmodell, die Kategorisierung des Universitätsklinikums Aachen (UKA) und die Gewichtung der GEFMA Richtlinie 812 werden gegenüber gestellt. Zusätzlich werden Vor- bzw. Nachteile der jeweiligen Systeme hinterleuchtet und auf Anwendbarkeit überprüft.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3.4.2, Verpflegung / Catering ( Anzahl Essen) (mengenmäßig erfassbar): Der Prozess wird in der DIN 32736 wie folgt beschrieben: ‘Verpflegungsdienste’ ist die ‘Gesamtheit der Leistungen für Gemeinschafts- oder Sozialverpflegung wie: Beschaffen und Zubereiten von Nahrungsmitteln für Haupt- und Zwischenverpflegung Ausstatten und Unterhalten von Restaurants/Kantinen oder Pausenräumen’. In der DIN EN 15221-1 wird ‘der Bedarf des Auftraggebers für Bewirtung […] durch Dienstleistungen […]’ mit folgenden Punkten beschrieben: ‘Verpflegungsdienste und Automatenverkauf ’ in der GEFMA Richtlinie 100-2 wird der Prozess ‘Verpflegung bereitstellen/Catering’ durch folgende Einzelleistungen beschrieben: Beschaffung und Zwischenlagerung von Lebensmitteln und Halbfertigprodukten Vor- und Zubereitung von Speisen Speisenausgabe mit verschiedensten Ausgabesysteme Betrieb von Kiosk oder Verkaufsstelle Automatenversorgung Bewirtung bei Veranstaltungen Etagenservices’. Als Verrechnungsgröße benennt die GEFMA Richtlinie 812 die Anzahl der Essen. Unterschieden werden könnte hier noch in Frühstück, Mittag- und Abendessen. 2.3.4.3, Reinigung und Pflege (flächenbezogen): In der GEFMA Richtlinie 100-2 wird in Unterhaltsreinigung, Glas- und Fassadenreinigung und Sonderreinigungen unterschieden. Zum Teilprozess ‘Unterhaltsreinigung’ gehört: ‘ Bodenflächen reinigen Oberflächen von Sanitär- und Einrichtungsgegenständen reinigen Abfälle von Arbeitsplätzen, Teeküchen etc. einsammeln und Sammelstellen zuführen Weitere Untergliederung nach den zu reinigenden Raumtypen, z. B. Büro- und Besprechungsräume, Sanitärräume, Teeküchen, Archive und Lager, Flure und Treppenhäuser, Aufzüge, Funktionsflächen, sonstige’. Zum Teilprozess ‘Glas- und Fassadenreinigung’ gehört: ‘Glasreinigung: Fenster und Fassadenglas reinigen, Innenglasflächen reinigen, Rahmenflächen und Oberlichter reinigen Fassadenreinigung: Fassadenflächen reinigen (je nach Werkstoffen), Fassaden-Bauelemente reinigen, Sonnenschutzeinrichtungen reinigen’. Zum Teilprozess ‘Sonderreinigungen’ gehört: ‘Grundreinigung / Intensivreinigung durchführen, Einpflege / Grundpflege durchführen, sonstige Reinigungsarbeiten außerhalb des normalen Zyklusses, z. B. Fleckentfernung’. Zu diesem Facility Management Produkt gehört nach DIN 32736 aus den ‘Leistungen des Infrastrukturellen Gebäudemanagements’ die Leistung ‘Reinigungs- und Pflegedienste’. Diese wird hier so definiert: ‘Gesamtheit der Leistungen zur Reinigung und Pflege von Gebäuden/Liegenschaften und Außenanlagen wie: Unterhaltsreinigung Glasreinigung Fassadenreinigung Reinigen der Außenanlagen Pflegemaßnahmen für Böden und Flächen’. In der DIN 3273660 kommen zur GEFMA Richtlinie 100-2 noch die Leistung ‘Reinigen der Außenanlagen’ hinzu. Als Verrechnungsgröße benennt die GEFMA Richtlinie 812 die Fläche in Quadratmetern (m²). 2.3.4.4, Instandhaltung Baukonstruktion / Bau (flächenbezogen): ‘Die Instandhaltung kann vollständig in die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung unterteilt werden, […]. Instandhaltung: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann’. In der DIN 276 ‘Kosten im Hochbau’ wird in der Kostengruppe 300 unter dem Begriff Bauwerk- Baukonstruktion wie folgt definiert: ‘Kosten von Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des Bauwerks, jedoch ohne die Technischen Anlagen (Kostengruppe 400). Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenen Einbauten, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, sowie übergreifende Maßnahmen in Zusammenhang mit den Baukonstruktionen. Bei Umbauten und Modernisierungen zählen hierzu auch die Kosten von Teilabbruch-, Instandsetzungs-, Sicherungs- und Demontagearbeiten. Die Kosten sind bei den betreffenden Kostengruppen auszuweisen.’ Als Verrechnungsgröße benennt die GEFMA Richtlinie 812 die Fläche in Quadratmetern (m²).

Über den Autor

Thomas A. Aichmayr wurde 1983 in Aachen geboren. Den Diplomstudiengang Architektur schloss er 2008 erfolgreich ab. Sein Studium als Facility Manager beendete er 2010 mit dem akademischen Grad Master of Engineering. Bereits während des Facility Management Studiums befasste sich der Autor mit dem Thema des Buches. Er belegte das Fach FM im Gesundheitswesen, das für seine Studie am Universitätsklinikum Aachen hilfreich war.

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