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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2016
AuflagenNr.: 1
Seiten: 116
Abb.: 17
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Lange Zeit war die Schallplatte das wichtigste Medium der Musikindustrie. Zwar war sie in ihrer Wiedergabequalität noch unbefriedigend und in ihrer Speicherqualität sehr eingeschränkt, dennoch war sie das Medium, das den Plattenfirmen die Möglichkeit einer weitläufigen Verbreitung der Musik und dadurch einen großen Gewinn verschaffte. In den 90er Jahren mischte dann das neue MP3-Format mit. Zusammen mit der Existenz von CD-Brennern und der Entstehung von illegalen Filesharing-Börsen als Folge der Digitalisierung war das MP3-Format letztendlich ausschlaggebend für die ersten erheblichen Umsatzeinbußen der Musikindustrie. Ab dem Jahr 2000 verringerten sich die Umsätze in den nächsten 15 Jahren stetig. Dem vorliegenden Buch liegen die ökonomischen Auswirkungen der Digitalisierung zugrunde. Alle Akteure in der Musikindustrie müssen mit veränderten Rahmenbedingungen umgehen, da sich die Industrie gezwungenermaßen strukturell umorientieren musste. Neue Geschäftsmodelle entstanden und kontinuierlich wird versucht, neue Einnahmequellen zu etablieren, um den anhaltenden Folgen der Digitalisierung entgegenzuwirken. Es sollen ausgewählte neue Einnahmequellen vorgestellt werden, die durch angepasste Geschäftsmodelle entstanden sind und die den Urhebern sowie ausübenden Künstlern einen wirtschaftlichen Zuwachs zugestehen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3 Abgrenzung der Begrifflichkeiten: Die drei zentralen Begriffe in diesem Buch sind Digitalisierung, Musikindustrie und Urheberrecht. In diesem Kapitel werden ihre Bedeutungen erläutert und in den entsprechenden Kontext gebracht. Im Falle der Begriffe Musikindustrie und Urheberrecht wird jeweils eine Abgrenzung zu den Begriffen Tonträgerindustrie und Copyright-System vorgenommen. Zeitgleich werden die Begriffe für den Umfang der Studie eingegrenzt. Ihr Verständnis ist wichtig, um den späteren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Problemen und alternativen Einnahmequellen folgen zu können. 3.1 Digitalisierung: Als Digitalisierung in Bezug auf die Musikindustrie wird die elektronische Transformation von analogen Daten in computerlesbare digitale Daten definiert. Diese Daten, bestehend aus Text-, Bild- oder Audioinformationen, werden anschließend komprimiert. Die Digitalisierung ist die Basis für die Annäherung der drei Bereiche der Medien-, der Telekommunikations- und der Informationsbranche. Sie wird auch als technologische Triebfeder der Konvergenz bezeichnet. Die Folge der einheitlichen digitalen Technik ist eine räumliche und zeitliche Entkopplung des Informationsaustausches. Im Bereich der Musik erlaubt es die Übertragung von Musikdaten über ein Computernetzwerk sowie die qualitätsverlustfreie Erstellung einer oder mehrerer Kopien. Die reine Definition von Digitalisierung im Sinne der Datentransformation reicht nicht aus um den Ausführungen dieses Buches zu folgen. Die Annäherung der Bereiche Medien-, Telekommunikation- und Informationsbranche spielt eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche Lage der Musikindustrie. Daher soll nachfolgend der Begriff immer zusätzlich in der Bedeutung als Triebfeder der Konvergenz verstanden werden. Digitalisierung wird somit als zwei gemeinsame Faktoren verstanden: zuerst die Umwandlung und Nutzung von Informationsgütern in digitaler Form und zweitens die Verbreitung des World Wide Web (www) als Motor für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. 3.2 Musikindustrie: Der Begriff der Musikindustrie ist von dem Begriff der Tonträgerindustrie zu unterscheiden. Die Tonträgerindustrie ist ein Teilbereich der Musikindustrie und beschäftigt sich klassisch mit dem Einspielen, Festlegen, Herstellen und Vermarkten von Musik auf einem Tonträger. Akteure dieses Teilbereichs sind somit die Plattenfirmen und die ausübenden Künstler. Die Musikindustrie hingegen wird durch Kromer (2008) als die Gesamtheit aller Marktteilnehmer definiert, die sich entlang der Wertschöpfungskette mit der Erstellung, der Vermarktung, der Verwertung, der Distribution und dem Verkauf musikalischer Produkte befassen. Die Musikindustrie geht damit über die Arbeit an und mit einem Tonträger hinaus. Zu den wichtigsten Marktteilnehmern zählen laut Wirtz (2013) Autoren, Interpreten, Musikverlage, Tonträgerhersteller, Tonstudios und Produzenten, Radio, Fernsehen, Filmindustrie und Musikdistributoren. Unter Tonträgerherstellern versteht er die Plattenfirma. In der Praxis stößt man jedoch unter Umständen bei dem Begriff auf Verständnisprobleme. Die Plattenfirmen haben als Geschäftsgegenstände wie bereits oben erwähnt Interpreten und Tonträger. Für die Vervielfältigung eines fertigen Mastertonträgers wird jedoch ein externes Presswerk hinzugezogen. Daher kann unter dem Begriff Tonträgerhersteller ebenso das Presswerk miteinbezogen werden. Die Autoren Unverzagt und Koch (2006) erweitern das Feld der Akteure um Hersteller und Händler von Musikinstrumenten, Verwertungsgesellschaften und Konzertveranstalter. Aufgrund des großen Umfangs an Marktteilnehmern wird in der vorliegenden Studie das Augenmerk auf den direkten Akteuren liegen. Darunter fallen der schaffenden (Autoren und Komponisten) und ausübenden Künstlern (Interpreten) sowie die weiteren Akteure, die direkt mit der Entstehung, der Vermarktung und der Verwertung der Musik in Verbindung stehen. Einen Überblick über dieses Netzwerk wird im Kapitel 4 Netzwerk der Musikindustrie gegeben. 3.3 Urheberrecht: In Deutschland werden einer Person, die ein Werk erschafft, per Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Rechte am geistigen Eigentum zugesichert. So hat ein Urheber das Recht über den Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie über die Art und Weise der Werknutzung zu bestimmen. Das Urheberrecht ist eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Verwertung und dient daher zur Absicherung der wirtschaftlichen Ansprüche des Werkschöpfers (§ 11). Weiterhin legt das UrhG fest, dass das Urheberrecht nicht wirtschaftlich veräußert werden kann. Jedoch ist es vererblich oder durch eine Verfügung an einen Testamentsvollstrecker übertragbar (§§ 28 f.). Die Werke eines Urhebers sind bis 70 Jahre nach seinem Tod geschützt. Bei Werken mit mehreren Urhebern gilt die Frist nach dem Tod des letzten Miturhebers. Danach erlischt das Recht an der geistigen Schöpfung (§§ 64 f.). Die zeitlich beschränkte monopolitische Stellung sorgt für einen Profit an der wirtschaftlichen Verwertung der Kreation. Gleichzeitig schließt sie theoretisch Nutzer aus, die nicht bereit sind, für den Konsum ein Entgelt zu entrichten. Shapiro und Varian (1999) ergänzen allerdings kritisch: But the legal grant of exclusive rights to intellectual property via patents, copyright, and trademarks does not confer complete power to control information. There is still the issue of enforcement, a problem that has become even more important with the rise of digital technology and the internet . Demnach ist die Existenz des Urheberrechts eine theoretische Legitimation, die jedoch auch umsetzbar und kontrollierbar sein muss. Durch die fortgeschrittene Digitalisierung ist eine komplette Kontrolle nicht mehr gegeben. Durch die im Gesetz festgelegte Definition des Urhebers in § 7 UrhG als Schöpfer des Werkes, d.h. gebunden an eine natürliche Person, wird der Arbeitgeber als juristische Person von einer Urheberschaft ausgeschlossen. Dies steht im Gegensatz zum amerikanischen Copyright-System. In diesem kann dem Arbeitgeber das Urheberrecht zustehen, wenn einer seiner Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern das Werk geschaffen haben. In den letzten Jahren hat sich das amerikanische Copyright-System dem kontinentaleuropäischen Verständnis des Urheberrechts jedoch weiter angenähert. Zentraler Angelpunkt wird in diesen weiteren Ausführungen jedoch nur das Urheberrecht nach deutscher Rechtslage sein.

Über den Autor

Sabrina Blauth wurde 1987 in Landstuhl geboren. Nach ihrer Berufsausbildung zur Veranstaltungskauffrau bei der Stadt Regensburg, Bayern, entschied sich die Autorin, ihre fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft durch ein Studium in Berlin weiter auszubauen. Das Bachelorstudium an der Hochschule für Technik und Wirtschaft schloss sie im Jahre 2015 erfolgreich ab. Zeitgleich zu ihrem Studium belegte sie einen Lehrgang in Music Business Management an der ebam Akademie in Berlin. Bereits im Studium sammelte die Autorin umfassende praktische Erfahrungen in der Musikindustrie durch Nebentätigkeiten und Praktika. Daher stammt auch ihr Interesse an der Musikindustrie und wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten für Künstler.

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