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- Die Eigenmittelanforderungen an Immobilienkapitalanlagen von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Solvency II
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 25
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die große Bedeutung der Versicherungswirtschaft für die deutsche Volkswirtschaft und die Bereitschaft der Erstversicherungsnunternehmen zu Investitionen auf dem Immobilienmarkt wachsen stetig. Mit dem Richtlinienvorschlag Sovency II hat die Europäische Kommission 2007 eine Modernisierung der Aufsichtsrichtlinien beschlossen, welche dieses Jahr in die nationale Gesetzgebung eingeflossen ist. Die Auswirkungen von Solvency II auf die Immobilienkapitalanlage von Versicherungsunternehmen haben eine kritische Diskussion in der Versicherungsbranche ausgelöst. Die vorliegende Arbeit liefert zunächst eine Gesamtdarstellung von deutschen Erstversicherungsunternehmen und ihren Immobilienkapitalanlangen, um eine bessere Übersicht über den Sachverhalt zu ermöglichen. Weiterhin analysiert der Autor Solvency II und die damit verbundenen Folgen auf den Kapitalanlageprozess von Versicherungen, wobei besonders der Immobilienmarkt betrachtet wird. Ziel dieser Arbeit ist es, Risiken und Auswirkungen der neuen Gesetzgebung darzustellen und die Situation länderspezifischer Immobilienmärkte zu analysieren.
Kapitel 2, Die Rolle der Versicherungswirtschaft in der deutschen Volkswirtschaft: 2.1, Gesamtwirtschaftliche Betrachtung: Die deutsche Versicherungswirtschaft nimmt eine wesentliche Position in der volkswirtschaftlichen Betrachtung der deutschen Marktwirtschaft ein und nimmt wichtige volkswirtschaftliche Aufgaben und Funktionen wahr. Sie fördert die wirtschaftliche Effizienz der Marktwirtschaft auf mehreren Wegen, zu denen die Verbesserung der Risikoallokation, der Schutz des bestehenden Vermögens, die Kapitalakkumulation, die Mobilisierung von finanziellen Ressourcen, die Kontrolle des Unternehmensverhalten, sowie die Entlastung des Staates gehören. Zum Jahresende 2010 beaufsichtigte die BaFin 603 Erst- und Rückversicherungsunternehmen, von denen 21 Unternehmen ohne Geschäftstätigkeit waren. Diese 603 Versicherungsunternehmen beschäftigten 561.602 Erwerbstätige, was einem Anteil von 1,38% der insgesamt rund 40,6 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2010 entspricht. Der Bestand an Versicherungsverträgen der Erstversicherungen belief sich auf insgesamt 451,8 Millionen. In Relation zu ca. 81,8 Millionen Einwohnern, die 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, kamen danach auf jeden Bundesbürger im Schnitt ca. 5,5 Versicherungsverträge. Aus diesen Versicherungsverträgen generierten sich in 2010 Versicherungsbeiträge von knapp 179 Milliarden Euro. Setzt man diese ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt des Jahres 2010 in Höhe von 2.476,8 Milliarden Euro, so ergibt sich ein Anteil von 7,23%, den die deutsche Bevölkerung in 2010 für Versicherungsleistungen ausgegeben hat. Im gleichen Zeitraum erbrachten die deutschen Erstversicherer Versicherungsleistungen von etwas mehr als 187 Milliarden Euro. Setzt man dies ins Verhältnis zu den generierten Beiträgen, ergibt sich eine Schadenquote von 104,66% für die gesamte deutsche Erstversicherungswirtschaft. Die privaten Haushalte hatten in 2010 gegenüber Versicherungen Ansprüche von 1.347,7 Milliarden Euro, was einem Anteil von 28,17% an dem gesamten Geldvermögen der privaten Haushalte von insgesamt 4.784,9 Milliarden Euro entspricht. Die deutschen Erstversicherungsunternehmen verwalteten im 4. Quartal 2010 einen Kapitalanlagebestand in Höhe von 1.155,7 Milliarden Euro. Rechnet man die Kapitalanlagen der Rückversicherungsunternehmen in Höhe von 207,5 Milliarden Euro hinzu, ergibt sich daraus, dass die deutsche Versicherungswirtschaft zum 31.12.2010 ein Vermögen von 1.363,2 Milliarden Euro verwaltet hat. Setzt man diese Summe ins Verhältnis zum Gesamtvermögen der deutschen Volkswirtschaft in 2010 von 15.187,6 Milliarden Euro, welche sich aus dem Vermögen Nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften, Finanzieller Kapitalgesellschaften, des Staates sowie der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zusammensetzt, ergibt sich ein Anteil von ca. 9% für die deutschen Versicherer. Die Anlagestrategie der Versicherungen hat einen enormen Einfluss auf die Struktur des Kapitalmarktes und die Kapitalversorgung einzelner Wirtschaftsbereiche. Die von der BaFin veröffentlichte Struktur der Kapitalanlagen der deutschen Erstversicherungsunternehmen im 2. Quartal 2011 zeigt, dass fast 65% der gesamten Kapitalanlagen direkt als Darlehen ausgegeben sind. Diese setzten sich im wesentlichen aus den Positionen Darlehen an Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (9,8%), Börsennotierten Schuldverschreibungen (8,9%), Pfandbriefe, Kommunalobligationen und Schuldverschreibungen von Kreditinstituten (22,2%), sowie Anlagen bei Kreditinstituten ohne laufende Guthaben (16,5%) zusammen. Betrachtet man die Position Anlagen bei Kreditinstituten ohne laufende Guthaben näher, lässt sich erkennen, dass die deutschen Erstversicherer im 2. Quartal 2011 ca. 174,8 Milliarden Euro in Form von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen von Kreditinstituten in ihrem Kapitalanlagebestand haben. Setzt man diese ins Verhältnis zu der von der Bundesbank im Monatsbericht August 2011 veröffentlichten Summe an begebenen Schuldverschreibungen deutscher Finanzinstitute im Juni 2011 in Höhe von 681,1 Milliarden Euro, so ergibt sich ein Anteil von 25,66%. Dies zeigt die enorme Bedeutung der Versicherungen als Finanzgeber für die deutschen Kreditinstitute. 2.2, Die Bedeutung der Immobilienkapitalanlage für die deutsche Immobilienwirtschaft: Immobilien spielen eine bedeutende Rolle in der Zusammensetzung des volkswirtschaftlichen Gesamtvermögens. Im Jahr 2010 besaß die gesamtdeutsche Volkswirtschaft Immobilien im Wert von 6.936,2 Milliarden Euro. Damit sind 45,67% des Gesamtvermögens von 15.187,6 Milliarden Euro in Immobilien investiert. Zählt man zu den Immobilien noch das Bauland hinzu, das in 2010 einen Wert von 2.198,9 Milliarden Euro hatte, kommt man auf eine Summe von 9.135,1 Milliarden Euro, was einem Anteil von 60,14% am Gesamtvermögen Betrachtet man die Zusammensetzung dieser Vermögenswerte, zeigt sich, dass sich der größte Anteil daran im Besitz der Gruppe Private Haushalte und Private Organisationen ohne Erwerbszweck befindet. Diese besaß 2010 Bauten und Bauland im Wert von insgesamt 5.911 Milliarden Euro. Das sind 60,41% des gesamten Immobilienvermögens. Den Löwenanteil davon wiederum machen Wohnbauten und Bauland mit insgesamt 5.518,6 Milliarden Euro aus. Das sind 93,36%, der Rest von 6,64% entfällt auf gewerblich genutzte Immobilien. 3, Aktuelle Rahmenbedingungen für die Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen: 3.1, Regulatorische Vorgaben und Aufsicht der Versicherungsunternehmen im Allgemeinen: Durch ihre im vorigen Kapitel beschriebene volkswirtschaftliche Bedeutung der Versicherungswirtschaft für die gesamte deutsche Marktwirtschaft sind die deutschen Versicherungsunternehmen besonderen regulatorischen Vorgaben unterworfen. Die Regulierung von Versicherungsunternehmen wird im Wesentlichen mit dem Schutz des Versicherungsnehmers und der Sicherung seiner Ansprüche an das Versicherungsunternehmen begründet. Grundsätzlich stellt eine Insolvenz und das damit einhergehende Ausscheiden aus dem Markt die endgültige Sanktion der Marktwirtschaft gegenüber einem Unternehmen dar. Die Verluste hieraus werden allein von den Eigentümern eines Unternehmens getragen. Bei einem Versicherungsunternehmen trifft diese Bedingung jedoch nicht ausreichend zu, da durch die Zahlungsunfähigkeit eines Versicherungsunternehmens die Versicherungsnehmer damit rechnen müssen, dass aus den geschlossenen Versicherungsverträgen entstehende Forderungen auf zukünftige Leistungen nicht mehr bedient werden können. Die Aufsicht der Versicherungsunternehmen ist in Deutschland durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt und wird durch die BaFin wahrgenommen. Die aufsichtspflichtigen Unternehmen werden in § 1 des VAG geregelt. Gemäß § 81 VAG – Rechts- und Finanzaufsicht bestehen die beiden Hauptziele der Versicherungsaufsicht darin, die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind.
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