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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Bestandsaufnahme und Analyse von Paradigmata und Denkschulen in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre kann als wissenschaftliches Neuland bezeichnet werden. In der Studie wird der Frage nachgegangen, ob die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre eine Eigenständigkeit innerhalb der Wissenschaften besitzt. Dazu wird ein Nachweis über die Nützlichkeit der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre erbracht. Ausgewählte und anerkannte Paradigmata aus der Betriebswirtschaftslehre, wie die Entscheidungsorientierung, die Erkenntnisorientierung, der Konstruktivistische Ansatz und der Neue Institutionenökonomische Ansatz werden dabei zugrunde gelegt. Im Anhang findet der Leser eine umfangreiche Zusammenstellung über die aktuellen Forschungsschwerpunkte der im Buch zitieren Autoren und eine Auflistung von Lehrstühlen an deutschen Universitäten mit der Ausrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Sommersemester 2012.

Leseprobe

Kapitel 3.2, Aktuelle Entwicklungen in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: Dass sich die Forschungsziele in einem Wettbewerbsprozess befinden, wurde schon im Abschnitt 2.1.1 im Bezug zu den Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre erläutert. Dieser Wettbewerb wird durch die Fachvertreter selbst innerhalb ihrer Gremien an den Universitäten aber auch durch die Öffentlichkeit angestrengt. Hundsdörfer/Kiesewetter/Sureth formulieren in dem bereits zitierten Aufsatz die Forschungsziele der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: Steuerbelastungsmessung, Modellgestützte Steuerplanungslehre, Empirische Steuerwirkungslehre und Steuerrechtsgestaltungslehre. Ein Vergleich mit den Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre bringt keine signifikanten Veränderungen zutage. Das lässt den Schluss zu, dass sich in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre keine revolutionären Veränderungen i. S. Kuhns feststellen lassen, wie z. B. vergleichbar in den technischen Wissenschaften. Man kann zwar eine verstärkte Publikationsdichte in den vergangenen 20 Jahren feststellen, aber die Themen betreffen zumeist tagesaktuelle bzw. steuerstrategische Fragen. Eine mögliche Ursache dafür könnte die rasante Änderungsgeschwindigkeit in der Steuergesetzgebung und Steuerrechtsprechung sein sowie die Vielzahl der darauf aufbauenden Fach- und Rechtsquellen. Doch findet man Forschungsschwerpunkte, die sich an den Aufgaben der Steuerlehre orientieren und sich dabei zu eigenen Problemfeldern entwickeln. Zu nennen ist hier z. B. der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG) unter Beachtung des immer größer werdenden internationalen Einflusses auf unser Steuer-system. An der Auflistung der Forscher und der jeweiligen Forschungsschwerpunkte ) soll deutlich werden, dass schon allein dieser Schwerpunkt von mehreren wissenschaftstheoretischen Seiten sehr detailliert betrachtet wird. Darin lässt sich weder eine Entwicklungslinie noch ein Paradigma innerhalb einer Denkschule erkennen. 3.3, Künftige Entwicklungslinien: In welche Richtung sich die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre entwickelt, lässt sich kaum vorhersagen, aber es ist möglich, Tendenzen aufzuzeigen. Der im Jahr 2005 gegründete Arbeitskreis ARQUS ) steht als ein Beispiel. Die Mitglieder des Arbeitskreises unterstützen die Forderung nach einer quantitativen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, die die definierten Aufgaben ‘Steuerwirkungslehre’ und ‘Steuerplanungslehre’ quantitativ und modellgestützt verstanden haben möchte. Die dabei zu untersuchende Entscheidungsneutralität wird in aktuellen Aufsätzen mit ihren Ausprägungen diskutiert. ) Obwohl in der vorliegenden Arbeit keine empirische Untersuchung vorgenommen werden konnte, entsteht der Eindruck, dass der Forschungszweig der quantitativen Steuerlehre sehr klein ausfällt. Es wird bei dem Literaturstudium immer wieder deutlich, dass in der Mehrzahl konkrete Handlungsempfehlungen auf der breiten Basis des sich ständig ändernden Steuerrechts erfolgen. Das schließt aber eine zukünftige Steuerlehre auf der Basis von quantitativen Modellen nicht aus. Ein weiterer Forschungspunkt, der in dieser Arbeit ebenfalls schon erwähnt wurde, ist die Wertbeladenheit von Theorien bzw. werturteilsfreie Theorien in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Dazu existieren unter den Fachvertretern noch nicht gelöste gegensätzliche Standpunkte. Die Steuerrechtsgestaltungslehre als Aufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre wird sich auch in der Zukunft juristischen Fragen nicht entziehen können. Ein bisher noch nicht erwähnter Punkt ist die Ausweitung der Betriebswirt-schaftlichen Steuerlehre in die internationale Richtung. Der US-Markt stellt dabei die größte den deutschen Gesetzgeber beeinflussende Kraft dar. Die von Jacobs ) im Jahr 2004 erhobenen Vorwürfe an die Fachvertreter der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, dass internationale Fragestellungen zu wenig Berücksichtigung in der Forschung finden, können u. a. durch die Bildung eines Beratergremiums, dem DRSC ), widerlegt werden, welches dem Gesetzgeber Empfehlungen zur Weiterentwicklung der deutschen Rechnungslegung, unter Beachtung der IFRS, geben soll. Durch die Öffnung der Märkte und die zunehmende Internationalisierung kann man einen steigenden Forschungsbedarf, eine Entwicklungslinie, in diese Richtung prognostizieren. Eine weitere Forschungsrichtung könnte die experimentelle Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ergeben. In Verbindung mit dem verhaltenswissenschaftlichen Ansatz könnten dort die Einflüsse von Steuerzahlungen auf unternehmerische Entscheidungen untersucht werden. An dieser Stelle wird aber auch wieder das Problem der Wertbeladenheit von Theorien ) deutlich. Nicht unerwähnt bleiben soll die Forschung in die Richtung der konstruktivistischen Sichtweise auf die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Bei allen anstehenden formulierten Problemfeldern innerhalb der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre kann der Ansatz mithilfe der Sichtweise aus der Nützlichkeitsbegründung einen Weg ebnen, wissenschaftlichen Zweiflern eine Begründung zu geben, dass die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin darstellt und nicht nur eine Hilfswissenschaft der Betriebswirtschaftslehre innerhalb der Sozialwissenschaften.

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