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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Abb.: 17
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Mit dem Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste wurde die Grundlage für die Liberalisierung der Postmärkte in Europa geschaffen. Die Ziele hierbei waren insbesondere die Entmonopolisierung, Entstaatlichung sowie die stufenweise kontrollierte Liberalisierung. In Deutschland wurde der Briefmarkt zum 01. Januar 2008 vollständig für den Wettbewerb geöffnet. Die Liberalisierung des deutschen Postmarktes wurde damit abgeschlossen. Zeitgleich trat jedoch eine Verordnung über die Einführung von Mindestlöhnen im Postsektor in Kraft. Unter ökonomischen Gesichtspunkten ist nun die Wirkung dieser Mindestlohnregelung auf die weitere Wettbewerbs- und Beschäftigungsentwicklung im Postmarkt von Interesse. Durch die Aufhebung des bisher reservierten Bereiches sollte ein uneingeschränkter Wettbewerb im Postmarkt ermöglicht werden. Daher stellt sich die Frage, ob dieses Ziel mit der Einführung von Mindestlöhnen zu vereinbaren ist.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.1.3, Die Position der Bundesregierung: Die Bundesregierung nimmt in dieser Diskussion eine besondere Stellung ein, da sie zum einen Wettbewerbshüter bzw. Wettbewerbsförderer ist, und zum anderen immer noch mit rund 30,6 % selbst Anteilseigner der Deutschen Post ist. Eine weitere Veräußerung der Anteile ist geplant und verläuft über das sogenannte Platzhaltemodell. Nach diesem Modell verkauft der Bund seine Anteile zu Marktpreisen mit dem Ziel der vollständigen Privatisierung an das staatseigene Unternehmen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Verkauft die KfW die Anteile später am Kapitalmarkt zu einem höheren Preis, erhält der Bund eine weitere Zahlung aus einem vereinbarten Besserungsschein. Dieser errechnet sich aus der Differenz von Veräußerungserlös und Einkaufspreis abzüglich der entstandenen Kosten bzw. der Vergütung für die KfW. Durch dieses Modell hat der Bund weiterhin ein eigenes finanzielles Interesse am wirtschaftlichen Erfolg der Deutschen Post, da die Kursgewinne, die durch den Verkauf von Aktien entstehen könnten, direkt dem Bund zufließen. Auf der anderen Seite soll der Bund durch seine Gesetzgebung für einen Wettbewerb auf dem Postmarkt sorgen. Dieser Interessenkonflikt wird an folgender Tatsache deutlich: Der Aktienkurs der DPAG und damit der Verkaufserlös der Anteile ist umso kleiner, je niedriger die Monopolrente der DPAG ist, diese wiederum wird von der Intensität auf dem Postmarkt negativ beeinflusst. In der Debatte um die vollständige Öffnung der Postmärkte unterstütze der damaligen Finanzminister, Peer Steinbrück, die Forderungen von Klaus Zumwinkel: ‘Warum sollten wir in Deutschland zum 1. Januar 2008 das Briefmonopol aufgeben, wenn weite Teile anderer europäischer Märkte wie Frankreich, Italien, Griechenland oder Portugal das Briefmonopol nicht aufgeben, sondern sich hermetisch abriegeln, auch gegen die Markterschließungsstrategien deutscher Unternehmen’. Zuvor hatte sich bereits Arbeitsminister Franz Müntefering für eine Verlängerung des Briefmonopols ausgesprochen. Trotz des Beschlusses des EU-Parlaments vom 11. Juli 2007, die Postmärkte erst 2011 bzw. 2013 zu öffnen (siehe hierzu auch Kapitel 3.3), sollte der Postmarkt in Deutschland, wie ursprünglich geplant, bereits zum 1. Januar 2008 vollständig geöffnet werden. Um den deutschen Postmarkt vor Dumpinglöhnen sowie den Folgen einer einseitigen Marktöffnung zu bewahren, wurde von dem SPD-Vorsitzenden Kurt Beck sowie dem damaligen Vizekanzler Franz Müntefering die Einführung eines Postmindestlohnes vorgeschlagen. Nachdem der Arbeitgeberverband Postdienste mit der Gewerkschaft Verdi am 04. September 2007 einen Mindestlohntarifvertrag ausgehandelt hatte (siehe auch Kapitel 4.1.1), wurde von Seiten der Bundesregierung zugesichert, nun dafür zu sorgen, dass die nächsten Schritte rasch eingeleitet werden. Ziel sei es, zum Jahreswechsel bzw. zum Wegfall des Monopols einen Postmindestlohn für die Branche einzuführen. In der Bundesregierung kam es anschließend zu einer großen Diskussion, ob der Mindestlohntarifvertrag die vom Entsendegesetz vorgesehene Erfassung von 50 % der Arbeitnehmer der jeweiligen Branche erfülle. Als Reaktion aus dieser Diskussion begrenzte der Arbeitgeberverband Postdienste e. V. und Verdi den Geltungsbereich des modifizierten Tarifvertrags, indem Briefbeförderungen im Rahmen von Nebentätigkeiten (z. B. Zeitungszustellung) ausgeschlossen wurden. Nach dieser Änderung konnte der Streit um die Einführung von Postmindestlöhnen beigelegt werden. Der Postmindestlohn wurde daher schließlich am 20. Dezember 2007 im Bundesrat beschlossen.

Über den Autor

Christian Riekes wurde 1981 in Lennestadt geboren. Nach seiner kaufmännischen Ausbildung bei der Deutschen Post studierte er berufsbegleitend von 2009 - 2012 Betriebswirtschaftslehre an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Gießen.

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