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Christian A. Conrad

Angewandte Unternehmensethik. Theorie und Praxis anhand von ausgewählten Case Studies

Reihe „Wirtschaft und Ethik“, Band 6

ISBN: 978-3-95935-497-4

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Produktart: Buch
Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2019
AuflagenNr.: 1
Seiten: 268
Sprache: Deutsch
Einband: gebunden

Inhalt

Der vorliegende Sammelband untersucht die Gründe für die Skandale der letzten Jahre auf Unternehmensebene. Warum kam es zu den Verfehlungen bspw. bei der Deutschen Bank und VW, die die Unternehmen und ihre Stakeholder einschließlich der Gesellschaft belasteten? Liegt es an Fehlern in der Organisation oder sind es charakterliche Defizite der Manager? Was kann auf der Unternehmensebene dagegen getan werden? Besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber? Der erste Beitrag widmet sich konkret den Skandalen bei der Deutschen Bank und VW, aber auch ethischen Problemen bei Lidl und Facebook und dem BP-Skandal DeepWater Horizon, um Schwächen in der Corporate Governance aufzudecken. Der zweite Beitrag untersucht die Bedeutung der Unternehmenskultur als Ursache von ethischen Verfehlungen und als Determinante des betrieblichen Erfolgs. Welche Steuerungsinstrumente stehen hier zur Verfügung? Der Einfluss der Unternehmenskultur wird am Beispiel des Skandals um den Malaysischen Staatsfonds und Goldman Sachs analysiert. Der dritte Beitrag zeigt Instrumente zur ethischen Unternehmenssteuerung auf, die dem Management und den Unternehmenseignern zur Verfügung stehen. Konkret werden hier die Erfolgsmesskonzepte, Compliance- und Integritätsprogramme sowie die Unternehmensziele allgemein und am Beispiel von Siemens untersucht. Der anschließende vierte Beitrag geht der Frage nach, inwiefern die Unternehmensführung Einfluss auf das Verhalten der Mitarbeiter ausüben und somit ein produktives und ethisches Verhalten sicherstellen kann. Es wird zudem untersucht, ob ethische Führung sich negativ oder positiv auf den Unternehmenserfolg auswirkt. Da ethische Führung und ethische Mitarbeiter entscheidend für den Unternehmenserfolg sind, hat der fünfte Beitrag die ethische Personalauswahl und -entwicklung zum Thema. Hier wird untersucht, ob ethische Führung in der deutschen Wirtschaft stattfindet und ein ethisches Bewusstsein besteht, oder ob vielleicht die falschen Personen als Führungskräfte ausgewählt werden. Die Personalentwicklung geht anders als die Personalauswahl von einem gegebenen Personalbestand aus und erforscht, wie ein ethisches Bewusstsein und Verhalten gefördert werden kann. Der sechste und letzte Beitrag nimmt das derzeit populäre Konzept der Corporate Social Responsibility zum Anlass, um am Beispiel der des deutschen Arbeitsmarktes zu prüfen, inwiefern die Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung nachkommen. Der Sammelband schließt mit dem Fazit des Herausgebers.

Leseprobe

Textprobe: Fallbeispiele zu Ethik-Verfehlungen in der Corporate Governance: In diesem Kapitel werden fünf Fallbeispiele zum Thema Ethikverfehlungen in der Corporate Governance behandelt. Case Study Lidl: Im Folgenden befasst sich die Arbeit mit dem Lidl-Spionage-Skandal und inwieweit die Corporate Governance damit zu tun hatte. Ebenfalls werden vier ethische Ansätze auf den Fall angewandt und beleuchtet. Überwachung bei Lidl: Der Schutz und die Beachtung von Arbeitnehmerrechten sollten für jedes Unternehmen eine große ethische Rolle spielen und doch kommt es immer wieder zu Missachtungen dieser Rechte. In dieser Arbeit wird der Fall der Lidl-Mitarbeiter-Spionage aus dem Jahr 2008 behandelt und untersucht. In diesem Fall wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch abgehört und die Ergebnisse detailliert protokolliert. Durch Kameras, welche offiziell für den Schutz der Läden durch Diebe dienen sollten, wurden auch Mitarbeiter bei all ihren Tätigkeiten gefilmt. Lidl zufolge hatten diese Aufzeichnungen nicht der Mitarbeiterüberwachung, sondern der Feststellung eventuellen Fehlverhaltens gedient. Durch das Öffentlich werden dieser Methoden wurde dieser Fall zum Gespräch in ganz Deutschland und dem Ausland. Immer mehr Abhör-Protokolle von anderen Unternehmen tauchten auf und so wurde das Ausmaß dieser Problematik erst wirklich deutlich. Unternehmen wie Plus und Edeka ließen ebenfalls ihre Mitarbeiter abhören. Die Bespitzelungsaktionen von Lidl wurden in mindestens acht Bundesländern durchgeführt, wobei norddeutsche Bundesländer, insbesondere Niedersachsen, besonders betroffen waren. Als Folge für diesen Verstoß gegen die Mitarbeiterrechte wurden Bußgelder von insgesamt 1,46 Millionen Euro verhängt, wie das baden-württembergische Innenministerium im Jahr 2010 mitteilte. Das Innenministerium in Baden-Württemberg war in diesem Fall federführend als Aufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Raum, da der Hauptsitz von Lidl in Neckarsulm bei Heilbronn liegt. Laut Lidl waren insgesamt 219 Filialen von diesen Abhöraktionen betroffen. Das Unternehmen behauptete, dass die Detektive offensichtlich zu übereifrig waren und über ihren Auftrag hinaus Daten und Informationen gesammelt haben. Lidl teilte ebenfalls im Jahr 2010 mit, dass alle Bußgelder höchstwahrscheinlich ohne Einspruch akzeptiert werden. Ebenfalls wurde bekanntgegeben, dass ein ganzheitliches Konzept für den Schutz von Daten und zur Sicherheit der Mitarbeiter schrittweise eingeführt wird. Datenschützer und Gewerkschaft fanden dieses neu erarbeitete Konzept gut, doch wie der Stern im Jahr 2008 schrieb, genüge es nicht, sich nur an die gültigen Regeln und Gesetze zu halten, sondern diese auch so zu unterstützen und dahinter zu stehen. Die grundlegende Haltung gegenüber den Rechten von Arbeitnehmern muss sich kurzfristig und langfristig deutlich zum besseren ändern. Bei der Frage warum diese Spionageakte geduldet wurden, wurde nur von Seiten Lidls gesagt, dass dies ein Fehlverhalten vereinzelter Manager und nicht der Unternehmensführung selbst gewesen sei. Als Konsequenz dieses Skandals wurden damals in allen deutschen Lidl Filialen die Kameras abgebaut und bis Sommer 2017 gab es keine Videoüberwachung mehr. Nach fast zehn Jahren hat Lidl sich entschieden, doch wieder Videokameras in einige Filialen einbauen zu lassen, da diese, bei legaler und ethischer Verwendung der Daten, Sicherheit für Mitarbeiter und Kunden bieten. Der Hauptgrund dahinter ist, dass seit dem Jahr 2012 über 600 Überfälle und Einbrüche stattfanden. Die Sachbeschädigung sei nicht das alleinige Problem, da in jedem dritten dieser Fälle Mitarbeiter verletzt oder bedroht worden sind und einige Lidl-Filialen sogar öfter von kriminellen Taten betroffen waren. Lidl gab bekannt, dass ein Sicherheitskonzept systematisch über die letzten Jahre entwickelt wurde und die Ladenüberwachung nun nicht mehr in den Händen der vereinzelten Regionalverantwortlichen läge, sondern von der Zentrale ausgehe. Die Installation und Inbetriebnahme dieser Technik sei durch enge und gezielte Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes Baden-Württemberg entstanden. Die Orte, an denen diese Kameras in Betrieb genommen werden, wurden mit Arbeitnehmern aus den jeweiligen Filialen abgestimmt, die auch ebenfalls angemessen in dem Thema geschult wurden. Die Daten, welche durch die Aufzeichnungen entstehen, werden lediglich für 48 Stunden gespeichert und können erst zugänglich gemacht werden, wenn Behörden ein spezielles Sicherheitspasswort von der Lidl-Zentrale anfordern. Das wäre eine ethische und sichere Behandlung dieser aufgenommenen Daten und es wäre sichergestellt, dass diese nur im Notfall von offiziellen Stellen einsehbar wären. Ebenfalls wird es zukünftig eine enge Kooperation mit den Filialverantwortlichen geben, welche nach eigener Einschätzung her entscheiden sollen wie viele Kameras wo platziert werden sollen. Die maximale Anzahl an Kameras, welche montiert werden können, beläuft sich laut der Frankfurter Allgemeine auf zwölf Stück. Ebenfalls werden andere Sicherheitsmaßnahmen von Seiten Lidls geprüft, wie zum Beispiel die Positionierung von Securitypersonal im Eingangsbereich. Lidl wird künftig nach jeweils einem Jahr einen Datenschutzbeauftragten prüfen lassen, ob die Kameraüberwachung in den jeweiligen Filialen noch gebraucht wird. Ethische Bewertung: Im Folgenden wird das Verhalten von Lidl durch verschiedene ethische Ansätze analysiert. Diese Ansätze sind die Gesinnungsethik, die Folgenethik, die Pflichtenethik und die Moralökonomik. Lidl verstieß bei der Überwachung seiner Mitarbeiter gegen die Pflichtenethik. Diese besagt unter anderem, dass die Würde des Menschen geachtet werden muss und man dankbar und wohlwollend einem jeden Mitmensch gegenüber zu sein hat. Die Detektive, welche die betroffenen Mitarbeiter ständig im Blick hatten und auch mitverfolgten, was diese sagten, verstießen ganz offensichtlich gegen das Recht dieser Menschen auf Privatsphäre. Die Daten wurden akribisch aufgezeichnet und persönliche Meinungen sowie Einschätzungen der Detektive wurden ebenfalls erfasst. In einem Fall wurde beispielsweise notiert, dass eine Angestellte hauptsächlich mit Drogenabhängigen befreundet sei und in einem anderen, dass es keine Spur von Enthaltsamkeit bei einer drohenden Privatinsolvenz eines Mitarbeiters gäbe. Die Betroffenen wurden dadurch verhöhnt und verleumdet. Doch inzwischen hat sich das Unternehmen nach jahrelanger Planung für einen ethischeren Weg entschieden. Um sicherzustellen, dass die Verantwortung von Lidl seinen Mitarbeitern gegenüber im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz wiederhergestellt werden kann, wurde ein neues Überwachungskonzept eingeführt. Durch dieses sichere und kurzfristige Speichern von Daten können ehemalige ethische Verstöße zukünftig dauerhaft behoben werden. Solange Handlungen das Gute erreichen, sind sie im Verständnis der Folgenethik moralisch. Der Auftrag des Unternehmens an die Detektive war damals lediglich, den Laden zu überwachen und somit vor Diebstahl oder anderen kriminellen Aktivitäten zu schützen. Das wäre eine gute und moralische Handlung gewesen. Die Detektive haben in dem Moment angefangen unethisch und unmoralisch zu handeln als sie begannen, über diesen Auftrag hinaus private Daten zu sammeln. Somit war das Gute , das man bewirken wollte, nicht mehr gegeben. Durch die überzogene Auslegung und Umsetzung der Überwachungsaktivitäten, wurde gegen einen ethischen Ansatz verstoßen. Das Prinzip der Moralökonomik besagt, dass Moral sich lohnen muss. Der Anreiz des Einzelhändlers, das Vertrauen der Kunden und der Mitarbeiter wieder zu erlangen, war nach dem Spionageskandal war groß genug, dass man sich in besonderem Maße an die Gesetzeslage hielt. Durch das gesetzeskonforme Handeln braucht sich das Unternehmen keine Sorgen mehr darüber zu machen, dass es zu einem weiteren Datenskandal kommt. Somit lohnt sich das moralische Verhalten höchstwahrscheinlich langfristig für Lidl. Abschließend wird die Gesinnungsethik im Fall Lidl beleuchtet. Obwohl Das Unternehmen durch die Überwachung sicherlich Gutes bewirken wollte, wurde die Umsetzung der Überwachung vernachlässigt. Der Wille, die Läden sicherer für Kunden und Mitarbeiter zu machen, ist ein nobler Gedanke, doch wird diese Ladenüberwachung zu exzessiv betrieben, wie in diesem Fall, kann von einer Tauglichkeit zur Erreichung eines Ziels keine Rede mehr sein. Durch mangelnde Kommunikation der Führungsebene gab es keinen klaren Leitsatz, nach dem gehandelt werden konnte. Es oblag den Detektiven, zu entscheiden, was für die Erreichung des Ziels Sicherheit im Laden an Daten notwendig war. Dadurch konnte es überhaupt erst passieren, dass Menschen im Namen einer gut gewollten Tat zu Schaden kamen. Um diesen Missstand aus dem Weg zu räumen, wurde von der Führungsebene ein zweifelfreies Leitkonzept für die Sicherheit im Laden entwickelt, welches keinerlei Interpretationen von Dritten zulässt.

Über den Autor

Nach Auslandsaufenthalten in den USA und Brüssel beendete der Herausgeber seine Doktorarbeit über die europäische Stahlpolitik als Assistent am Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik der Universität Tübingen. Danach arbeitete er im internationalen Unternehmenskundengeschäft einer der fünftgrößten deutschen Banken, wodurch er ständig Kontakt zur Geschäftsführung zahlreicher Unternehmen hatte. Unter Einbeziehung dieser Feldforschung schrieb er zahlreiche Bücher und Aufsätze zu den Themen Märkte, Wettbewerb und insbesondere Finanzmärkte. Als einer der wenigen warnte Christian A. Conrad Ende der 90er Jahre vor ihrem Zusammenbruch vor der Börsenbubble und im Jahr 2000 vor einer gigantischen Finanzmarktkrise, die nur noch unter massiven Belastungen der Steuerzahler aufgefangen werden könne. Derzeit ist er Professor für Volkswirtschaftslehre und Leiter des Master-Seminars Angewandte Wirtschaftsethik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Saarbücken.

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